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   BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93   

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BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93 (https://dejure.org/1994,12321)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1994 - 8 B 238.93 (https://dejure.org/1994,12321)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 8 B 238.93 (https://dejure.org/1994,12321)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer nur von ortsfremden Zweitwohnungsinhabern - Verstoß gegen Grundrechte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat entgegen dem Beschwerdevorbringen in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - (BVerfGE 84, 239 ) keine Gleichstellung im Unrecht zugelassen, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, binnen angemessener Frist die Besteuerungsgleichheit bei Zinserträgen herzustellen, die Beschwerdeführer aber für verpflichtet angesehen, trotz des - im dortigen Verfahren festgestellten - unzulänglichen Erhebungsverfahrens und der sich daraus ergebenden Ungleichheit die bisherige Besteuerung der Zinserträge hinzunehmen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93
    Denn eine solche Divergenz liegt offensichtlich nicht vor, weil die streitige Rechtsfrage nicht die gleiche Rechtsvorschrift betrifft (vgl. hierzu u.a. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8, S. 1).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 7 B 140.90
    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dient nicht dazu, die Klärung von Rechtsfragen zu ermöglichen, deren Entscheidungserheblichkeit in tatsächlicher Hinsicht gänzlich ungewiß ist (Beschluß vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 7 B 140.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 13, S. 1 ).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93
    Der von den Klägern allein gerügte satzungswidrige Vollzug durch die Verwaltung der Beklagten vermittelt der Rechtssache ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung, weil auch insoweit bereits geklärt ist, daß nach dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278 ) aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel für den Kläger keine subjektiven Rechte gegen seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer erwachsen.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1994 - 8 B 238.93
    Diese Frage ist vielmehr durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 ) bereits geklärt.
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