Rechtsprechung
BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan - Vorliegen einer willkürlichen Annahme der Senatszuständigkeit - Unzulässigkeit der Berufung wegen Nichterfüllung der Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.09.2003 - 13 LB 22/03
- BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03
Ein solcher Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gemäß bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargelegt wird (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang möglicherweise auch eine selbstständige Aufklärungsrüge erheben will, so fehlt es dieser Verfahrensrüge jedenfalls an der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Substantiierung, weil sie nicht darlegt, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet oder erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärungen voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O.).
Soweit die Beschwerde - ohnehin eher in der Form einer Berufungsbegründung als in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise (vgl. näher BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O.) - allgemeine Kritik an der Heranziehung des Klägers zu Verbandsbeitragszahlungen übt, übersieht sie, dass dieser Frage keine Entscheidungserheblichkeit für ein Revisionsverfahren zukommt.
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03
w i l l k ü r l i c h e Annahme der Senatszuständigkeit, die eine erfolgreiche Verfahrensrüge unter dem hier nur in Betracht kommenden Gesichtspunkt der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts allein begründen könnte (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - BVerwG 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 19 und Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 176.93 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 32, jeweils m.w.N.) nichts vorgetragen oder ersichtlich. - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03
Grundsätzliche Bedeutung muss jedoch gerade der vom Vorderrichter entschiedenen Rechtsfrage zukommen, nicht erst derjenigen Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache anders entschieden worden wäre (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17). - BVerwG, 21.12.1994 - 1 B 176.93
Aufgestellte Rechtssatz - Revision - Oberverwaltungsgericht - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 9 B 112.03
w i l l k ü r l i c h e Annahme der Senatszuständigkeit, die eine erfolgreiche Verfahrensrüge unter dem hier nur in Betracht kommenden Gesichtspunkt der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts allein begründen könnte (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - BVerwG 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 19 und Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 176.93 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 32, jeweils m.w.N.) nichts vorgetragen oder ersichtlich.