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   BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14   

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BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14 (https://dejure.org/2015,789)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2015 - 4 BN 19.14 (https://dejure.org/2015,789)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 4 BN 19.14 (https://dejure.org/2015,789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Divergenz wegen fehlerhafter Anwendung von durch die Vorinstanz akzeptierten Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG); Überspannung der Anforderungen an die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Divergenz wegen fehlerhafter Anwendung von durch die Vorinstanz akzeptierten Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG); Überspannung der Anforderungen an die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).

    Zwar ist die Prüfung der Antragsbefugnis nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ) und darf sie nicht in einem Umfang und einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 BN 42.10 - BauR 2011, 1641 Rn. 8).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision indes nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Der Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Eine fehlerhafte Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts, welche die Vorinstanz akzeptiert, begründet aber keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (stRspr, BVerwG, Urteil vom 30. April 2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen Belang, d.h. ein Mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann.
  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14
    Zwar ist die Prüfung der Antragsbefugnis nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ) und darf sie nicht in einem Umfang und einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 BN 42.10 - BauR 2011, 1641 Rn. 8).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

    Es ist allerdings verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit hin zu prüfen (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2015 - 4 BN 19.14 - juris Rn. 13 und vom 12. Dezember 2018 - 4 BN 22.18 - ZfBR 2019, 272 ).
  • BVerwG, 10.12.2018 - 4 BN 27.18

    Anforderungen an die Antragsbefugnis des Planaußenliegers (Verkehrsimmissionen)

    Andererseits ist es berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 4 BN 19.14 - juris Rn. 13).

    Das Normenkontrollgericht ist nicht befugt, für die Entscheidung über die Antragsbefugnis den Sachverhalt von sich aus weiter aufzuklären, sondern nur berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 4 BN 19.14 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 BN 22.18

    Anforderungen an die Antragsbefugnis eines Planaußenliegers (hier:

    Andererseits ist es berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 4 BN 19.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16

    Amtsermittlung; Antragsbefugnis; Fledermausbunker; legale Nutzung; optisch

    Das Gericht ist berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2015 - 4 BN 19.14 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2019 - 1 KN 128/17

    Abwägung; Grenzbebauung; Grundstücksmindestgröße; Grundzüge der Planung;

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.1.2015 - 4 BN 19.14 -, juris, Rn. 12; Beschl. v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 -, juris, Rn. 2; Senat, Beschl. v. 22.11.2016 - 1 MN 101/16 -, juris, Rn. 12), berufen kann.
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