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   BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88   

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BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88 (https://dejure.org/1991,7730)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1991 - 1 C 23.88 (https://dejure.org/1991,7730)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 1 C 23.88 (https://dejure.org/1991,7730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand zwischen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand von Jahrmarktveranstaltungen auf einem Gelände - Der Begriff des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 14.07.1975 - BT-Drs 7/3859
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Es gibt sogar einen klaren gegenteiligen Hinweis: Aus den Materialien zur geltenden Fassung der §§ 64 ff. GewO geht hervor, daß der Gesetzgeber die Behörden durch die Novellierung dieser Vorschriften stärker "binden" und den nach der früheren Gesetzesfassung gegebenen behördlichen Ermessensspielraum bei der Festsetzung von Märkten im Interesse größerer Rechtssicherheit beseitigen wollte (BT-Drucks. 7/3859, S. 9 unter Nr. 3).

    Daß diese "Marktprivilegien" der Anlaß für das einschränkende Erfordernis des "größeren Zeitabstandes" in § 68 Abs. 1 und 2 GewO sind, folgt daraus, daß die Veranstaltung von Spezial- und Jahrmärkten ohne Festsetzung im Sinne des § 69 GewO und damit ohne jene "Privilegien" einer solchen Beschränkung nicht unterliegt (Privatmärkte; vgl. dazu BT-Drucks. 7/3859, S. 9 unter Nr. 1).

    In der amtlichen Begründung zu § 68 GewO (BT-Drucks. 7/3859, S. 13) heißt es:.

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Hierfür sind vielmehr zusätzliche aus der Natur der Sache oder aus der konkreten gesetzlichen Regelung folgende Anhaltspunkte erforderlich (vgl. z.B. Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 9 S. 5 = GewArch 1990, 355 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1988 - 14 S 2894/88

    Widerruf der Reisegewerbekarte

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und dazu u.a. ausgeführt (GewArch 1989, 94): Da die Klägerin auch in Zukunft Trödelmärkte als Jahrmärkte im Zuständigkeitsbereich des Beklagten durchführen wolle, habe sie unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein berechtigtes Interesse an der von ihr begehrten gerichtlichen Feststellung.
  • BVerwG, 20.02.1986 - 5 ER 265.84

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Rückzahlungspflicht für Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Insofern stellt sich das Gebot des "größeren Zeitabstandes" als Soll-Vorschrift (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4; Beschluß vom 20. Februar 1986 - BVerwG 5 ER 265.84 - Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) dar.
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Das gesetzliche Regelerfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten (§ 68 Abs. 1 und 2 GewO) ist erfüllt, wenn zwischen den Marktveranstaltungen im selben Ort oder Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt (wie Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1987 - 10 S 2647/86

    Beeinträchtigung der Arbeitsruhe an Sonntagen und Feiertagen durch Trödelmarkt

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Nach § 69 a Abs. 1 GewO ist der Antrag auf Festsetzung eines Jahresmarktes nicht nur dann abzulehnen, wenn die Veranstaltung die in § 68 Abs. 2 GewO aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt; das Gesetz nennt vielmehr weitere Gründe, die zur Ablehnung einer solchen Festsetzung führen (vgl. dazu z.B. OVG Hamburg, GewArch 1990, 406; VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1990 - 4 A 412/89

    Festsetzung eines gewerblichen Trödelmarktes; Sonntag

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Nach § 69 a Abs. 1 GewO ist der Antrag auf Festsetzung eines Jahresmarktes nicht nur dann abzulehnen, wenn die Veranstaltung die in § 68 Abs. 2 GewO aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt; das Gesetz nennt vielmehr weitere Gründe, die zur Ablehnung einer solchen Festsetzung führen (vgl. dazu z.B. OVG Hamburg, GewArch 1990, 406; VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279).
  • OVG Hamburg, 11.06.1990 - Bs VI 94/90

    Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Jahrmarktveranstaltungen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Nach § 69 a Abs. 1 GewO ist der Antrag auf Festsetzung eines Jahresmarktes nicht nur dann abzulehnen, wenn die Veranstaltung die in § 68 Abs. 2 GewO aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllt; das Gesetz nennt vielmehr weitere Gründe, die zur Ablehnung einer solchen Festsetzung führen (vgl. dazu z.B. OVG Hamburg, GewArch 1990, 406; VGH Mannheim, GewArch 1989, 64; OVG Münster, GewArch 1990, 279).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 23.88
    Insofern stellt sich das Gebot des "größeren Zeitabstandes" als Soll-Vorschrift (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4; Beschluß vom 20. Februar 1986 - BVerwG 5 ER 265.84 - Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) dar.
  • BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91

    Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen

    Wie sich dem Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 23.88 - (UA S. 10) entnehmen läßt, geht das Bundesverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit dem hier angefochtenen Berufungsurteil - davon aus, daß die Landesgesetze über den Sonn- und Feiertagsschutz der Festsetzung eines Jahrmarktes entgegenstehen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1992 - 4 A 1305/91

    Gewerberecht: Abhaltung von Jahrmärkten, Bestimmung des Zeitabstands

    Der maßgebliche örtliche Bereich umfasse nicht notwendig das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet; in einem in mehrere Ortsteile gegliederten Gemeindegebiet beziehe sich das Abstandsgebot vielmehr auf die Veranstaltungen im einzelnen Ortsteil (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 4.89 -, GewArch 1991, 180 (182); Urteil vom 12. Februar 1991 - 1 C 23.88 -, n.v).
  • VG Hannover, 17.08.1995 - 7 A 8481/94

    Versagung der Festsetzung von Märkten nach der Gewerbeordnung; Veranstaltung von

    Das Gericht weicht ferner nicht von der Entscheidung des BVerwG vom 12.02.1991 - 1 C 23/88 - bzw. von der Parallelentscheidung gleichen Datums - 1 C 4/89 ab.
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