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   BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17   

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BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17 (https://dejure.org/2018,5960)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2018 - 2 B 63.17 (https://dejure.org/2018,5960)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 (https://dejure.org/2018,5960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen begangener Dienstvergehen durch Dienstpflichtverletzungen (hier: Betrug und Unterschlagung); Verminderte Schuldfähigkeit als Milderungsgrund

  • rewis.io

    Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz vorheriger Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Verfahrensbeteiligten und dessen Ausbleibens; Nichtgebrauchmachen von prozessualen Möglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ThürDG § 66 Abs. 1; BRRG § 127 Nr. 1
    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen begangener Dienstvergehen durch Dienstpflichtverletzungen (hier: Betrug und Unterschlagung); Verminderte Schuldfähigkeit als Milderungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens erfolgt nicht im Interesse des betroffenen Beteiligten, sondern im Interesse des Gerichts, das auf diese Weise sicherstellen will, dass das von ihm für erforderlich gehaltene Beweismittel auch tatsächlich zum Termin erscheint (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1986 - 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 S. 12).

    Wenn er wegen deren Ausbleibens dazu nicht in der Lage gewesen wäre, hätte er dies durch einen Vertagungsantrag geltend machen müssen; die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterlässt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 136; Beschluss vom 9. Dezember 1986 - 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 S. 12 f.).

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 23.15

    "Gesundheitszustand" als Beweisgegenstand; Stellung von Amtsarzt und

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Die gerichtliche Sachaufklärungspflicht verpflichtet die Tatsachengerichte, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1 sowie Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 23.15 - DokBer 2016, 315 Rn. 11).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 2 B 85.13

    Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde; Erläuterungen eines Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Die Verfahrensrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dient aber nicht dazu, Versäumnisse in der Tatsacheninstanz wettzumachen oder nachzuholen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 2 B 85.13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 382 Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht zu entnehmen, welches weitere Vorbringen in der mündlichen Verhandlung gerade die persönliche Anwesenheit der Beklagten nunmehr noch erforderlich machte (vgl. BSG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - B 12 KR 67/13 B - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Dies ist hier umso weniger zu beanstanden, als das Fernbleiben der Beklagten unentschuldigt war (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 37/93 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Wenn er wegen deren Ausbleibens dazu nicht in der Lage gewesen wäre, hätte er dies durch einen Vertagungsantrag geltend machen müssen; die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterlässt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 136; Beschluss vom 9. Dezember 1986 - 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 S. 12 f.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann allerdings dann nicht mit Erfolg gerügt werden, wenn prozessuale Möglichkeiten unterlassen wurden, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2018 - 2 B 63.17 -, juris Rn. 12 m.w.N., und Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3158, 3186).

    So ist der Anspruch auf rechtliches Gehör eines Beteiligten, selbst bei Anordnung seines persönlichen Erscheinens, in der Regel dadurch gewährleistet, dass sein Prozessbevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung teilnimmt (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2018 - 2 B 63.17 -, juris Rn. 12).

  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 43/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Besteht auch ohne weitere Erklärungen der Beteiligten Entscheidungsreife, ist das Gericht nicht gehindert, in der Sache zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63/17, juris Rn. 8 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 A 791/13, juris Rn. 12; BeckOK VwGO/Garloff, Stand: Januar 2022, § 95 Rn. 11), da die Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht die Erwartung des Betroffenen rechtfertigt, dass unter keinen Umständen ohne seine persönliche Anhörung entschieden werden würde (BVerwGE 130, 65 Rn. 34; vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 2001, 167, 168; VGH München, BeckRS 1998, 25405; Kopp/W.-R. Schenke aaO § 95 Rn. 4, § 108 Rn. 26).

    Die Verhandlung in Abwesenheit des Beteiligten bedeutet in einem solchen Fall zugleich die konkludente Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 aaO Rn. 12; vgl. auch Gärditz/Jacob, VwGO, 2. Aufl., § 95 Rn. 14).

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Jedoch ist der Anspruch auf rechtliches Gehör bereits dann gewahrt, wenn die Beteiligten eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten haben, die oder der sie in der mündlichen Verhandlung vertreten kann (BVerwG, Beschl. v. 12.02.2018 - 2 B 63/17, juris Rn. 12, juris; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO , 40. EL Februar 2021, § 95 Rn. 17).

    Die gerichtliche Sachaufklärungspflicht verpflichtet die Tatsachengerichte, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschl. v. 12.02.2018 - 2 B 63/17, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21

    Beteiligung der Öffentlichkeit

    Davon abgesehen genügt zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs regelmäßig die Anwesenheit der Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 12).
  • BVerwG, 07.12.2021 - 4 BN 18.21

    (Keine) Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde wegen Auswirkungen einer

    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht wie auch des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterlässt, von prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um eine für erforderlich gehaltene Sachaufklärung bereits in der Tatsacheninstanz zu erreichen (stRspr, siehe etwa BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ; Beschlüsse vom 12. Mai 2000 - 7 B 18.00 - juris Rn. 4, vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 16 und vom 6. August 2020 - 6 B 11.20 - juris Rn. 23).
  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 2 LA 118/21

    Ablehnung des persönliche Erscheinen bei einem Inhaftierten

    Jedoch ist nach ständiger Rechtsprechung der Anspruch auf rechtliches Gehör bereits dann gewahrt, wenn die Beteiligten eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten haben, die oder der sie in der mündlichen Verhandlung vertreten kann (BVerwG, Beschl. v. 12.02.2018 - 2 B 63/17, juris Rn. 12, juris; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO , 40. EL Februar 2021, § 95 , Rn. 17).

    Die gerichtliche Sachaufklärungspflicht verpflichtet die Tatsachengerichte, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschl. v. 12.02.2018 - 2 B 63/17, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2020 - 10 LA 275/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Öffentlichkeit des Verfahrens im Rahmen

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann allerdings dann nicht mit Erfolg gerügt werden, wenn prozessuale Möglichkeiten unterlassen wurden, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 12.2.2018 - 2 B 63.17 -, juris Rn. 12 m.w.N., und Urteil vom 3.7.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3158, 3186).
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

    Die gerichtliche Sachaufklärungspflicht verpflichtet die Tatsachengerichte, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschl. v. 12.02.2018 - 2 B 63/17, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2020 - 9 B 26.19

    Fortführung einer Unternehmensflurbereinigung als vereinfachtes

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann aber nicht mit Erfolg rügen, wer es unterlässt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 8 Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18

    Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Verletzung des Rechts auf rechtliches

    So ist der Anspruch auf rechtliches Gehör der Beteiligten, selbst bei Anordnung ihres persönlichen Erscheinens, in der Regel dadurch gewährleistet, dass ihre Prozessbevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen (BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 B 63.17 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 9 ZB 20.31924

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone wegen

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 10 LA 174/21

    Beweiswürdigung; Tatsachenwürdigung; Überraschungsentscheidung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2023 - 6 N 64.23

    Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne einen zuvor geladenen Zeugen

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