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   BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18   

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https://dejure.org/2019,5566
BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18 (https://dejure.org/2019,5566)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2019 - 9 B 25.18 (https://dejure.org/2019,5566)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 9 B 25.18 (https://dejure.org/2019,5566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ersatz von Aufwendungen für Maßnahmen des passiven Schallschutzes; Rechtsschutz bei fehlender Einigung über die Entschädigung für Maßnahmen des passiven Schallschutzes; Berufung des Trägers der Straßenbaulast auf Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Dementsprechend ist § 42 Abs. 3 BImSchG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Fällen anwendbar, in denen der Entschädigungsanspruch dem Grunde nach noch nicht festgestellt worden ist, weil die Straße nicht planfestgestellt, sondern die straßenrechtliche Planfeststellung durch einen Bebauungsplan ersetzt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82 S. 22 ff.).

    Ein Normverständnis, wonach § 42 Abs. 3 Satz 1 BImSchG in allen Fällen gilt, in denen sich der Baulastträger und der Betroffene nicht über die Entschädigung einigen, und damit auch bei einem Streit über den Eintritt der Verjährung, entspricht schließlich auch dem Zweck dieser Regelung, in verfahrensrechtlicher Hinsicht dafür Vorsorge zu treffen, dass die betroffenen Grundstückseigentümer in der Lage sind, ihr Recht durchzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995 - 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82 S. 24 f.).

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 379/02

    Inhaber des Anspruchs auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Auch hat der Bundesgerichtshof die Bejahung eines Feststellungsinteresses durch die Vorinstanzen im Hinblick darauf gebilligt, dass die Eigentümer vor der Durchführung kostenintensiver Schallschutzmaßnahmen insoweit Klarheit haben müssten (BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - III ZR 379/02 - NVwZ 2003, 1286).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Die Nichtbehandlung des Vorbringens eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt daher nur dann auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör schließen, wenn das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 4. Juli 2013 - 9 A 7.13 - NVwZ 2013, 1549 Rn. 4, insoweit in Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 36 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Die diesbezügliche Auslegungsfrage, die die Beschwerde aufwirft, lässt sich schon auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung aus dem Gesetz ohne weiteres beantworten (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Der Sache nach zielt die Frage darauf ab, ob § 42 Abs. 3 BImSchG auch dann Anwendung findet, wenn der Straßenbaulastträger sich im Hinblick auf einen im Planfeststellungsbeschluss zugesprochenen Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 1 und 2 BImSchG auf Verjährung beruft (zur Verjährung von durch Verwaltungsakt festgestellten Ansprüchen in dreißig Jahren analog § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 18 ff. und Beschluss vom 12. Juni 2014 - V ZR 240/13 - ZOV 2014, 158).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Die Nichtbehandlung des Vorbringens eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt daher nur dann auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör schließen, wenn das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich war (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 4. Juli 2013 - 9 A 7.13 - NVwZ 2013, 1549 Rn. 4, insoweit in Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 36 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2014 - V ZR 240/13

    Restitution enteigneter Grundstücke: Verjährungsfrist für die durch

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 25.18
    Der Sache nach zielt die Frage darauf ab, ob § 42 Abs. 3 BImSchG auch dann Anwendung findet, wenn der Straßenbaulastträger sich im Hinblick auf einen im Planfeststellungsbeschluss zugesprochenen Entschädigungsanspruch nach § 42 Abs. 1 und 2 BImSchG auf Verjährung beruft (zur Verjährung von durch Verwaltungsakt festgestellten Ansprüchen in dreißig Jahren analog § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 - NJW-RR 2013, 1236 Rn. 18 ff. und Beschluss vom 12. Juni 2014 - V ZR 240/13 - ZOV 2014, 158).
  • VG Schleswig, 27.06.2019 - 9 B 17/19

    Aufnahme in die weiterführende Schule

    Dann jedoch verbietet sich diesbezüglich auch die Annahme eines Härtegrundes im Sinne von Ziff. 1.3 des Aufnahmeerlasses (vgl. hierzu zuletzt VG Schleswig, B. v. 09.08.2018 - 9 B 25/18 -, n. v.; B. v. 26.06.2018 - 9 B 14/18 -, n. v.).
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