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   BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84   

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https://dejure.org/1985,4934
BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84 (https://dejure.org/1985,4934)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1985 - 9 C 97.84 (https://dejure.org/1985,4934)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1985 - 9 C 97.84 (https://dejure.org/1985,4934)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Srilankischer Staatsangehöriger ceylon-tamilischer Volkszugehörigkeit - Betätigung als ehrenamtlicher Priester und Prediger der Neuapostolischen Kirche und als Mitglied der Tamil United Liberation Front (TULF) - Bedrohung mit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung - möglicherweise durch historisch gewachsene generelle Abneigungen und Haßgefühle gegen ein Volk oder eine Rasse ausgelöst - ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 -)".

    <BVerwGE 67, 314, 315> [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81].

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Bei einer zeitlich begrenzten Gruppenverfolgung kommt eine Asylanerkennung nur dann in Betracht, wenn dem Asylsuchenden wegen des geltend gemachten Verfolgungsanlasses bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles erneut politische Verfolgung droht (Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    Ob in Zukunft mit der Wiederholung einer für die Vergangenheit festgestellten Gruppenverfolgung gerechnet werden muß, beurteilt sich nach dem für die Asylentscheidung grundsätzlich anzulegenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27: Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -), also danach, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände politische Verfolgung der Gruppe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß dem asylsuchenden Gruppenmitglied nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Ist eine Gruppenverfolgung in dem für die Asylanerkennung maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung in der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37) abgeschlossen, so kann sie allein einen Asylanspruch ebensowenig rechtfertigen, wie eine zum maßgebenden Zeitpunkt nicht mehr aktuelle individuelle politische Verfolgung.

    Ob in Zukunft mit der Wiederholung einer für die Vergangenheit festgestellten Gruppenverfolgung gerechnet werden muß, beurteilt sich nach dem für die Asylentscheidung grundsätzlich anzulegenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27: Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -), also danach, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände politische Verfolgung der Gruppe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß dem asylsuchenden Gruppenmitglied nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1984 - 19 A 10363/81
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Die Berufung des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß vom 3. September 1984 unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. Januar 1984 - OVG 19 A 10363/81 - zurückgewiesen und ergänzend ausgeführt: Seit dem Erlaß des Urteils vom 27. Januar 1984 seien dem Senat keine Tatsachen bekannt geworden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen würden.

    Die durch Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. Januar 1984 - 19 A 10363/81 - getroffene Feststellung des Berufungsgerichts, die Übergriffe der im Norden stationierten Ordnungskräfte hätten sich nicht allein gegen einen engeren tamilischen Personenkreis, sondern "wahllos gegen beliebige Angehörige der tamilischen Volksgruppe gerichtet", läßt die Möglichkeit einer auch für den Asylanspruch des Klägers relevanten Gruppenverfolgung unter der Voraussetzung offen, daß Ziel dieser Übergriffe die gesamte Volksgruppe der Ceylon-Tamilen ist.

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Zu den Voraussetzungen einer asylrelevanten Gruppenverfolgung (hier: hinsichtlich srilankischer Staatsangehöriger ceylontamilischer Volkszugehörigkeit; wie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 -).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - entschieden hat, liegt den Entscheidungen des Berufungsgerichts ein zu weiter Begriff der Gruppenverfolgung zugrunde.

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Ob in Zukunft mit der Wiederholung einer für die Vergangenheit festgestellten Gruppenverfolgung gerechnet werden muß, beurteilt sich nach dem für die Asylentscheidung grundsätzlich anzulegenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27: Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 -), also danach, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände politische Verfolgung der Gruppe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß dem asylsuchenden Gruppenmitglied nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Sie fehlt in der Regel bei autoritären Staaten, ohne daß das Asylrecht vor den damit verbundenen und der Bevölkerung auferlegten Lasten und Beschränkungen bewahren kann (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1985 - 9 C 97.84
    Eine Herabminderung der Anforderungen in dem Sinne, daß eine Wiederholung der politischen Verfolgung für die Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden muß (vgl. die obengenannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie BVerfGE 54, 341 ), kommt allein aufgrund einer für die Vergangenheit festgestellten Gruppenverfolgung nicht in Betracht.
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