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   BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94   

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BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94 (https://dejure.org/1997,1519)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3 NB 3.94 (https://dejure.org/1997,1519)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 (https://dejure.org/1997,1519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im Normenkontrollverfahren - Abweichung der Mitgliedstaaten von festgesetzten Pauschalgebühren für die Schlachttieruntersuchungen und Hygieneuntersuchungen - Anforderungen an die Gebührenerhebung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Der damals zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluß vom 17. Februar 1993 (BVerwG 7 NB 7.92) in Übereinstimmung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156.91 (NJW 1993, 315 = EuZW 1993, 37) die vorgelegte Rechtsfrage über die Anwendung der Ratsentscheidung wie folgt beantwortet:.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Ihre funktionelle Beschränkung als Vertreterin des öffentlichen Interesses auf den landesrechtlichen Zuständigkeitsbereich von Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten (BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG, Großer Senat 5.60 - BVerwGE 13, 245) berechtigt nicht zu der Annahme, daß sie die im Rahmen der Ermächtigung des § 36 Abs. 1 VwGO übertragenen Rechte nicht auch durch Herbeiführung des Rechtsentscheides gemäß § 47 VwGO wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - NVwZ 1991, 871).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Sie hat damit die Erfordernisse der ständigen Rechtsprechung im Beschwerdeverfahren gegenüber Mehrfachbegründungen erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 10).
  • EuGH, 15.12.1983 - 283/82

    Schoellershammer / Kommission

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Im Hinblick auf die zweifelsfreie Auslegung der gemeinschaftlichen Regelung hält der Senat eine Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV nicht für erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 1982 - Rs 283/82 - DVBl 1983, 267 [EuGH 06.10.1982 - - 283/81]).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Im Hinblick auf die zweifelsfreie Auslegung der gemeinschaftlichen Regelung hält der Senat eine Vorlage gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV nicht für erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 1982 - Rs 283/82 - DVBl 1983, 267 [EuGH 06.10.1982 - - 283/81]).
  • BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60

    Zulässigkeit der Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Ihre funktionelle Beschränkung als Vertreterin des öffentlichen Interesses auf den landesrechtlichen Zuständigkeitsbereich von Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten (BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG, Großer Senat 5.60 - BVerwGE 13, 245) berechtigt nicht zu der Annahme, daß sie die im Rahmen der Ermächtigung des § 36 Abs. 1 VwGO übertragenen Rechte nicht auch durch Herbeiführung des Rechtsentscheides gemäß § 47 VwGO wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - NVwZ 1991, 871).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 7 NB 7.92

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Der damals zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluß vom 17. Februar 1993 (BVerwG 7 NB 7.92) in Übereinstimmung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156.91 (NJW 1993, 315 = EuZW 1993, 37) die vorgelegte Rechtsfrage über die Anwendung der Ratsentscheidung wie folgt beantwortet:.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94
    Bestätigt wird diese Einschätzung durch spätere Stellungnahmen in der Literatur (vgl. Kraft in: Bayerisches Verwaltungsblatt 1994, 595 f.) und die vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17. November 1994 (vgl. BVerwG 3 C 7.95) vertretene Auffassung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.1999 - 1 L 111/98

    Anfechtung, Bestandskraft, "Emmott'sche Fristenhemmung", Fleischbeschaugebühren,

    Nachdem die Beteiligten in der Folgezeit - insbesondere nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1997 (3 NB 3.94) - unterschiedlicher Auffassung zu der Frage der erfolgten Umsetzung einschlägiger europarechtlicher Vorgaben und den Auswirkungen dieser Vorgaben auf die konkreten gebührenrechtlichen Regelungen waren und die Klärung in einem Musterverfahren vereinbart hatten, erhob die Klägerin mit Schreiben ihrer Bevollmächtigten vom 09. Mai 1997 gegen den den Monat Oktober 1994 betreffenden Gebührenbescheid vom 09. November 1994 Widerspruch, "soweit in diesem Gebührenbescheid mehr an Fleischuntersuchungsgebühren als 75.915,98 DM festgesetzt sind".

    Am 10. Juli 1997 erhob die Klägerin Klage, die sie unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 - damit begründete, daß die mangelnde Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben die Rechtsgrundlagen für die Gebührenfestsetzung nichtig mache.

    Diesen Anforderungen genügten die in dem angefochtenen Bescheid angeführten Grundlagen für die Gebührenerhebung (Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung - VetKostVO - vom 13.10.1992 [GVOBl. S. 624], Gebührenverzeichnis des Kreises Anklam über die Erhebung von Gebühren für die Untersuchung und Kontrolle nach dem Fleischhygienerecht vom 02.04.1993) ebensowenig (vgl. VG Greifswald, 01.10.1997 - 3 A 1448/96) wie damals die einschlägigen gebührenrechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern (vgl. zu Bayern VGH München, 18.05.1994 - 4 N 93.749 -, dazu BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94 - zu Hessen VGH Kassel, 23.07.1996 - 5 TG 479/96 -, LRE 34, 122; zu Schleswig-Holstein BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95 -, a.a.O.; zu Baden-Württemberg VGH Mannheim, 24.06.1997 - 2 S 3258/95 -, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen hat das BVerwG zurückgewiesen, 15.07.1998 - 6 BN 2.98 - zu Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, 12.05.1998 - 12 A 1250/97 -, NVwZ 1999, 198; zu Niedersachsen OVG Lüneburg, 16.03.1999 - 11 L 1429/98).

    Zu sonstigen inhaltlichen Fragen, insbesondere zum Umfang der Bindungswirkung der Richtlinie für die landesrechtlichen Fleischbeschaugebührenregelungen, befindet sich der Senat, ohne daß es übrigens bei der vorliegenden Fallkonstellation für das gefundene Ergebnis maßgeblich auf diese Auswirkungen ankäme, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95 -, a.a.O.; BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17).

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Bezugsraum ist insofern der jeweilige Mitgliedstaat (Beschluss vom 12. März 1997 - BVerwG 3 NB 3.94 - Buchholz 418.5 Nr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2561/97

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung sowie Gebühren für die

    Diese den Mitgliedstaaten eingeräumte Abweichungsbefugnis, vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, ist durch Bundesrecht, nämlich § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG 1987, den Ländern übertragen worden.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Dies umfasst auch die Befugnis zur Erhebung der einschlägigen Gebühren auf den genannten innerstaatlichen Ebenen (a.A. wohl noch BVerwG, Beschluss vom 12.3.1997 - 3 NB 3.94 -).

    Namentlich ist eine vom Senat in Betracht gezogene Abweichung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.3.1997 - 3 NB 3.94 - anzunehmen, soweit dort von einer ausschließlich den "Mitgliedstaaten" zustehenden Kompetenz zur Abweichung von den Gemeinschaftsgebühren ausgegangen worden sein könnte.

  • BVerwG, 27.06.2002 - 3 BN 4.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

    Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin demgegenüber auf den Beschluss des Senats vom 12. März 1997 (BVerwG 3 NB 3.94).

    Hinsichtlich des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1997 (BVerwG 3 NB 3.94) ist oben schon darauf hingewiesen worden, dass diese Entscheidung andere gemeinschaftsrechtliche Vorschriften zum Gegenstand hatte als die hier anzuwendenden und dass im Übrigen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 9. September 1999 (Rs. C-374.97) die hier maßgebenden Fragen eindeutig und in einer die nationalen Gerichte bindenden Weise beantwortet worden sind.

  • VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Dass diese Kosten in der Bundesrepublik Deutschland über den durchschnittlichen Kosten in der Gemeinschaft in ihrem Bestand zum Zeitpunkt der Festlegung der Pauschalbeträge - also vor der Osterweiterung - liegen, steht fest und ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit geraumer Zeit anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Nr. 17; Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O.; vgl. auch: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Oktober 1997, BAnz S. 13298).

    Wie aus Art. 2 Abs. 2 der RL 85/73/EWG und Art. 2 Unterabsatz 1 der Entscheidung 88/408/EWG hervorgeht, konnten bereits damals die Pauschalbeträge der in Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG festgelegten Gebühren auf den Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten angehoben werden, wenn diese über den festgesetzten Gebührenbeträgen lagen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, a.a.O., Rn. 16; zu den Voraussetzungen auch: BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

    Entgegen der Ansicht der Klägerin verstößt die Ermächtigung zum Erlass satzungsrechtlicher Gebührenbestimmungen, nach denen ggfs. höhere als die EG-Pauschalgebühren erhoben werden, auch nicht gegen die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - 3 C 7.95 - bzw. in dessen Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 - entwickelten Grundsätze.
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 11 L 1429/98

    Gebührenordnung; Veterinärverwaltung; Pauschalbetrag; Fleischbeschaugebühr

    bb) Aus dem Wortlaut der Ratsentscheidung 88/408/EWG, die hinsichtlich der Befugnis, die Pauschalgebühren bis zum Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten anzuheben, sowie hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für eine solche Anhebung an die Mitgliedstaaten anknüpft, schließt das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 12.3.1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17), dass die nach Art. 2 Abs. 2 der Ratsentscheidung für eine Abweichung genannten Kriterien (Lohnkosten, Struktur der Betriebe, Verhältnis zwischen Tierärzten und Fleischbeschauern) in der Bundesrepublik Deutschland (insgesamt) vorliegen müssten.

    bb) Der Senat geht sowohl mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 12.3.1997, a.a.O.) als auch mit dem EuGH (Urt. v. 10.11.1992, RS C 156/91 "Hansa-Fleisch", a.a.O.) davon aus, dass ein Mitgliedstaat - bei vorliegenden Voraussetzungen - die Entscheidung über eine Abweichung von den Pauschalgebühren regionalen oder örtlichen Behörden überlassen kann.

  • VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09

    Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die

    Dass diese Kosten in der Bundesrepublik Deutschland über den durchschnittlichen Kosten in der Gemeinschaft in ihrem Bestand zum Zeitpunkt der Festlegung der Pauschalbeträge - also vor der Osterweiterung - liegen, steht fest und ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit geraumer Zeit anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Nr. 17; Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O.; vgl. auch: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Oktober 1997, BAnz S. 13298).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1290/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Diese den Mitgliedstaaten eingeräumte Abweichungsbefugnis, vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, ist durch Bundesrecht, nämlich § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG 1987, den Ländern übertragen worden.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1449/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2229/97

    Gebühren für die Überwachung der Zerlegung von im eigenen Betrieb gewonnenem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4232/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5782/94

    Erhebung von Gebühren für durchgeführte amtliche Schlachttieruntersuchungen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5269/94

    Zulässigkeit der Heranziehung des Inhabers eines Schlachttierbetriebes zu den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 3201/97

    Durchführung einer Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung ; Regelung

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • BVerwG, 04.10.1999 - 1 B 55.99

    Fleischhygiene; Amtshandlungen; Gebühren; "Emmott'sche Fristenhemmung".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09

    Gebührenbescheide für Schlachtungen; Gebührenbescheide für Schlachtungen

  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97

    Anfechtungsfrist; Nichtiger Verwaltungsakt; Emmott'sche Fristenhemmung; Umsetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 5 N 14.06

    Fleischhygiene: Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung

  • BVerwG, 31.07.2002 - 3 B 145.01

    Vereinbarkeit einer Kompetenzübertragung auf kommunale Stellen zur Erhebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden

  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2044/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

  • VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1204/11

    Gebührenbescheid für Fleischuntersuchung aufgrund von tatsächlich angefallenen

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 4 ZB 06.3361

    Satzung der Stadt Straubing vom 5. Februar 2003

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 7.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 6.01

    Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache

  • VG Gießen, 05.04.2001 - 7 E 1231/98

    FLEISCHUNTERSUCHUNGSGEBÜHREN; FLEISCHBESCHAUGEBÜHREN; RICHTLINIE;

  • OVG Thüringen, 30.07.1997 - 2 EO 196/96

    Höhe von Fleischbeschaugebühren; Fleischhygieneüberwachungsmaßnahmen nach dem

  • VG Stade, 30.04.2010 - 6 A 806/09

    Gebühren für eine amtliche Untersuchung der Schlachtung von Schweinen, Rindern,

  • VG Arnsberg, 28.01.2003 - 11 K 3140/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines

  • BVerwG, 31.07.2002 - 3 B 120.01

    Selbstständiges Abweichen der Bundesländer in flächendeckender Form von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 9 B 213/01

    Gebührenerhebung i.S.d. nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Kosten der

  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.1999 - 2 M 26/99

    Aufschiebende Wirkung gegen Gebührenbescheid; Vorbringen zu Zulassungsgründen;

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