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   BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09   

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BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09 (https://dejure.org/2010,2984)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2010 - 8 B 90.09 (https://dejure.org/2010,2984)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2010 - 8 B 90.09 (https://dejure.org/2010,2984)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO
    Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache

  • Wolters Kluwer

    Wahleinspruch gegen ein Ergebnis einer Kommunalwahl zum Rat der Gemeinde Edewecht; Beförderung der Briefwahlunterlagen durch Wahlhelfer; Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht bei der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages

  • rewis.io

    Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahleinspruch gegen ein Ergebnis einer Kommunalwahl zum Rat der Gemeinde Edewecht; Beförderung der Briefwahlunterlagen durch Wahlhelfer; Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht bei der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 188
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde vorbringt, das Oberverwaltungsgericht sei in seinem Urteil "von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 3.6.1975, 2 BvC 1/74 und vom 10.4.1984, 2 BvC 2/83)" abgewichen, wendet er sich gegen die vermeintlich unrichtige Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Abgesehen davon, dass das Oberverwaltungsgericht es offen lässt, ob alle Bediensteten der Gemeinde vernommen worden sind, die mit der Ausgabe von Briefwahlunterlagen bei der konkreten Gemeinderatswahl befasst waren, reicht diese Begründung allein für den Ausnahmefall eines Verzichts auf die Beweiserhebung nicht aus (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht erhoben, so ist näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8, vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 und vom 31. März 2009 - BVerwG 8 B 4.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Schließlich muss in der Begründung der Beschwerde dargelegt werden, warum die als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage entscheidungserheblich und ihre Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Dies zu überprüfen, ist nicht Aufgabe des Zulassungsverfahrens (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601).
  • BVerwG, 31.03.2009 - 8 B 4.09
    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht erhoben, so ist näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8, vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 und vom 31. März 2009 - BVerwG 8 B 4.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    b) Mit einem (nur) hilfsweise gestellten Beweisantrag, der nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO in der mündlichen Verhandlung beschieden werden muss, sondern auch im Urteil beschieden werden kann, wird die weitere Erforschung des Sachverhalts durch das Gericht nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ; Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07

    Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Ein unzulässiger Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", als "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (Beschluss vom 30. Juni 2008 - BVerwG 5 B 198.07 - Buchholz 310 § 98 Nr. 98 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    b) Mit einem (nur) hilfsweise gestellten Beweisantrag, der nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO in der mündlichen Verhandlung beschieden werden muss, sondern auch im Urteil beschieden werden kann, wird die weitere Erforschung des Sachverhalts durch das Gericht nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ; Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht erhoben, so ist näher darzulegen, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (Beschlüsse vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8, vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 und vom 31. März 2009 - BVerwG 8 B 4.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08

    Frage nach dem Gegenstand einer Einigung i.S.v. § 110 Abs. 2 Baugesetzbuch

  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    c) Einer "aufs Geratewohl" gemachten oder "ins Blaue hinein" aufgestellten Tatsachenbehauptung braucht das Gericht jedoch nicht nachzugehen (vgl BSG vom 19.9.1979 - 11 RA 84/78 - Urteilsumdruck S 5 - in Juris nur als Kurztext veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B - Juris RdNr 12; BVerwG vom 29.3.1995 - aaO; BVerwG vom 12.3.2010 - 8 B 90/09 - Juris RdNr 21; BGH vom 3.5.2011 - XI ZR 374/08 - Juris RdNr 66; Greger, aaO, Vor § 284 RdNr 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, Einf § 284 RdNr 29) .
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl Senatsurteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 S 72 f; BSG vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 B - Juris RdNr 10; BSG vom 28.5.2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11; s auch BVerwG vom 12.3.2010 - 8 B 90/09 - Juris RdNr 25 f) .

    Einer der besonders gelagerten Ausnahmefälle, für die diskutiert wird, ob ein Beweisantrag auf Zeugenvernehmung dann abgelehnt werden darf, wenn aufgrund der Fülle und Güte bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl BVerwG vom 11.4.1991 - 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 229 S 55 f mwN; BVerwG vom 12.3.2010 - 8 B 90/09 - Juris RdNr 25 f mwN; s auch BSG vom 31.8.1987 - 4a BJ 117/87 - Juris RdNr 5 - zu den beim Zeugenbeweis im Vergleich zum Sachverständigenbeweis strengeren Anforderungen), liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, d.h. wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, vom 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5 m.w.N. und vom 12. März 2010 - 8 B 90.09 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - juris und BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
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