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   BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11, 9 KSt 6.11 (9 A 13.09)   

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https://dejure.org/2012,8301
BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11, 9 KSt 6.11 (9 A 13.09) (https://dejure.org/2012,8301)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2012 - 9 KSt 6.11, 9 KSt 6.11 (9 A 13.09) (https://dejure.org/2012,8301)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2012 - 9 KSt 6.11, 9 KSt 6.11 (9 A 13.09) (https://dejure.org/2012,8301)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    JVEG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 20; VwGO §§ 162, 165, 151
    Kostenerinnerung; notwendige Aufwendungen; Reiseauslagen; Anreise mit der Bahn; Kombination Privataufenthalt mit Anreise zum Verhandlungstermin; Entschädigung für Zeitversäumnis; Verkündungstermin; Kosten für Privatgutachten; (kein) unmittelbarer Zusammenhang mit dem ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    JVEG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 20
    (kein) unmittelbarer Zusammenhang mit dem Rechtsstreit; Anreise mit der Bahn; Entschädigung für Zeitversäumnis; Kombination Privataufenthalt mit Anreise zum Verhandlungstermin; Kosten für Privatgutachten; Kostenerinnerung; Reiseauslagen; Verkündungstermin; notwendige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, § 162 VwGO, § 5 Abs 1 JVEG, § 6 Abs 2 JVEG, § 19 Abs 2 JVEG
    Kostenfestsetzung; Reiseauslagen; Kombination Privataufenthalt mit Anreise zum Verhandlungstermin; Entschädigung für Zeitversäumnis; Verkündungstermin; Privatgutachten

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung; Reiseauslagen; Kombination Privataufenthalt mit Anreise zum Verhandlungstermin; Entschädigung für Zeitversäumnis; Verkündungstermin; Privatgutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162; JVEG § 5 Abs. 1
    Reisekostenerstattung bei Verbindung einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Anreise zu einem Verhandlungstermin mit einem Privataufenthalt am Ort der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzung; Reiseauslagen; Kombination Privataufenthalt mit Anreise zum Verhandlungstermin; Entschädigung für Zeitversäumnis; Verkündungstermin; Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urlaub anlässlich eines Gerichtstermins: Kostenerstattung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kurzurlaub anlässlich eines Verhandlungstermins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwendungen für Privatgutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswärtiger Verhandlungstermin mit vorhergehendem Urlaub

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Reisekostenerstattung bei Verbindung einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Anreise zu einem Verhandlungstermin mit einem Privataufenthalt am Ort der mündlichen Verhandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1827
  • DÖV 2012, 900
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11
    Voraussetzung ist jedoch, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (Beschlüsse vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37 S. 5 und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 u.a. - juris Rn. 2).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, sind auf der Seite der Kläger auch solche Gutachterkosten entstanden, die ein Dritter vereinbarungsgemäß unter dem Vorbehalt vorstreckt, dass die Kläger hinsichtlich dieser Kosten eine Rückzahlungsverpflichtung trifft, soweit diese Kosten nach Beendigung des Rechtsstreits im Kostenfestsetzungsverfahren erstattet werden (Beschluss vom 24. Juli 2008 a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11
    Die Frist für die Begründung der Klage beträgt sechs Wochen (§ 17e Abs. 5 Satz 1 FStrG) und beginnt erst mit der Klageerhebung (Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S. 52), sodass den Klägern genügend Zeit geblieben wäre, über die Beauftragung eines Privatgutachters nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und in Ansehung der dort getroffenen Regelungen und abgegebenen Begründung zu entscheiden.
  • BVerfG, 23.01.1989 - 1 BvR 1526/88

    Nichterstattung von Reisekosten für die Wahrnehmung eines Verkündungstermins

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11
    Danach ist die Erlangung von Rechtsschutz in Form einer gerichtlichen Entscheidung nicht von der Anwesenheit eines Beteiligten beim Verkündungstermin abhängig (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 1989 - 1 BvR 1526/88 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11
    Voraussetzung ist jedoch, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (Beschlüsse vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37 S. 5 und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 u.a. - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11
    Soweit die Kläger geltend machen, im Hinblick auf die einen Monat betragende Frist zur Klageerhebung und Stellung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz (§ 17e Abs. 2 Satz 2 FStrG) sei es zwingend notwendig gewesen, bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses das Gutachten erstellen zu lassen, steht dem entgegen, dass in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse regelmäßig eine Vielzahl zum Teil schwieriger Tatsachen- und Rechtsfragen zu klären sind, die sich nicht im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO im Wege einer summarischen Prüfung in der einen oder anderen Richtung aufhellen lassen und daher über den Antrag unabhängig von den Erfolgsaussichten der Hauptsache im Wege der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 ).
  • FG Hamburg, 22.01.2018 - 4 K 84/17

    Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühr, Terminsgebühr Bundesverfassungsgericht,

    Die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Gutachten hat zur unerlässlichen Voraussetzung, dass diese Gutachten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren entstanden und auch Gegenstand des Verfahrens geworden sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12.03.2012, 9 KSt 6/11, NJW 2012, 1827 ; Brandis, in: Tipke/Kruse, § 139 FGO , Rz. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 1 A 2426/10

    Berücksichtigung von Fahrtkosten und nicht verschreibungspflichtigen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2012 - 9 KSt 6/11 (9 A 13/09) -, NJW 2012, 1827 = juris, Rn. 3: "Die Verbindung einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Anreise zu einem Verhandlungstermin mit einem Privataufenthalt am Ort der mündlichen Verhandlung schließt die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten als notwendige Aufwendungen im Sinne des § 162 VwGO dann nicht aus, wenn der Privataufenthalt lediglich "bei Gelegenheit" des Verhandlungstermins erfolgt und auf wenige Tage beschränkt ist.
  • BVerwG, 25.05.2012 - 9 KSt 1.12
    Voraussetzung ist jedoch, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden sind (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 12. März 2012 - BVerwG 9 KSt 6.11 (9 A 13.09) - juris Rn. 7 m.w.N.).
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