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   BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14   

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BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14 (https://dejure.org/2015,15689)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2015 - 2 WD 3.14 (https://dejure.org/2015,15689)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 (https://dejure.org/2015,15689)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 i.V.m. § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 61).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 73 sowie vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 75).

    bbb) Da das Gewicht mildernder Umstände umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 79 m.w.N.), sind sowohl die überdurchschnittlichen Leistungen des Soldaten als auch dessen Nachbewährung nicht geeignet, von der gebotenen Maßnahmeart abzuweichen und zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zurückzukehren.

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 76 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Danach ist zunächst die Feststellung erforderlich, dass bei dem Soldaten eine psychische Störung vorlag, die unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist (zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - Rn. 63 f.).

    bb) Da der Gutachter in der Berufungshauptverhandlung nicht auszuschließen vermochte, dass bei dem Soldaten während der Geschehnisse nach den Anschuldigungspunkten 4 und 5 eine gewisse, wenn auch unzweifelhaft deutlich unterhalb des § 21 StGB verbleibende Einengung der Steuerungsfähigkeit vorlag, hat der Senat zu Gunsten des Soldaten insoweit vom Vorliegen eines mildernden Umstandes auszugehen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74 sowie vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 94).

    Lässt sich deshalb nach erschöpfender Sachaufklärung - wie vorliegend - nicht ohne vernünftigen Zweifel ein Sachverhalt ausschließen, der eine verminderte Schuldfähigkeit ergibt, ist dies in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 62 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - Rn. 37).

    Dass das Dienstvergehen bei den Strafverfolgungsorganen bekannt wurde, ist zwar nicht zu Lasten des Soldaten zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - Rn. 43), wohl aber der Umstand, dass er durch die falsche Verdächtigung Arbeitskraft der Strafverfolgungsbehörden gebunden hat.

    Wegen der außerdienstlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Herabsetzung im Dienstgrad jedenfalls dann, wenn eine brutale körperliche Misshandlung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 57 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Die Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile erfasst nur die Feststellungen, die zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören und nicht diejenigen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit bedeutsam sind (s.o. 4. und BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 42 m.w.N.).

    bb) Dass der Soldat vorher straf- und disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist hingegen kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllte (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    dd) Dem Soldaten kann auch nicht der Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten zugutegehalten werden (zu den Anforderungen: vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 40 m.w.N.).

    Sie ist festzustellen, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn wirkt und er durch seine dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentiert, dass er die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 47).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Dies setzt nicht nur inner-, sondern auch außerdienstlich ein untadeliges Verhalten voraus, weil der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Lauterkeit unteilbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 22 sowie vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 - juris Rn. 97).

    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.

  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Das Schließen der Augen kann etwa auch Ausdruck geistiger Entspannung oder besonderer Konzentration sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 1 ff. m.w.N.; BFH, Beschluss vom 27. April 2011 - III B 62.10 - juris Rn. 10).

    Eine solch kontrollierte Handlung steht in deutlichem Widerspruch zu einem etwaigen Hochschrecken, das zudem auch dann nur in Verbindung mit dem Eindruck geistiger Desorientierung den Rückschluss auf eine vorangegangene Schlafphase jenseits eines Sekundenschlafs zuließe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 5 B 105.00 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 2 f. m.w.N. sowie vom 17. Dezember 2003 - 4 BN 54.03 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 13 S. 42; BFH, Beschluss vom 27. April 2011 - III B 62.10 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    cc) Soweit der Soldat die Pflichtverletzungen im Wesentlichen weiterhin in Abrede gestellt hat, ist sein Aussageverhalten nicht als negatives Persönlichkeitsmerkmal zu bewerten, weil für ihn keine Verpflichtung besteht, sich selbst zu belasten, und er insoweit von der Wahrheitspflicht gemäß § 13 Abs. 1 SG entbunden ist (BVerwG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 WD 28.08 - Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Dies darf jedoch nicht dazu führen, gesetzgeberische Wertungen zu unterlaufen (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14
    Danach erfordern erschwerende Umstände den Übergang zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis als nächst höherer Maßnahmeart deshalb, weil durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen dem Soldaten und dem Dienstherrn irreversibel zerstört worden ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 62 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Vorsätzliche uneidliche Falschaussage

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 564/81

    Rechtliche Wirkungen des Schlafens eines Schöffen während einer Zeugenvernehmung

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

  • BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 54.03

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Gemeinbedarfseinrichtung; Allgemeinwohl;

  • BSG, 18.03.2014 - B 12 R 37/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - nicht

  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 84.06

    Auswirkungen des Einschlafens eines ehrenamtlichen Richters während der

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Außerdienstliche Beleidigungen erlangen dann disziplinarische Relevanz und können eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme gebieten, wenn sie sich jedenfalls wiederholt gegen andere Amtswalter richten (Fortschreibung der Senatsurteile vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 und vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 -).

    cc) Eine ernsthafte Beeinträchtigung begründen darüber hinaus auch die Beleidigungen gemäß Anschuldigungspunkte 2 und 3. Zwar rechtfertigt das sich aus dem Strafrahmen ergebende Gewicht der Tat allein noch nicht die Annahme einer ernsthaften Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen, die die dienstliche Stellung des früheren Soldaten erfordern (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - Rn. 45).

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Die Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile erfasst nur die Feststellungen, die zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören und nicht diejenigen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit bedeutsam sind (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - Rn. 58 m.w.N.).

    Sie liegt vor, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale der §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit an der Integrität eines Soldaten vergleichbare Zweifel weckt (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung ohne vernünftigen Zweifel ein Sachverhalt nicht ausschließen, der eine erheblich verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit ergibt, ist dieser Gesichtspunkt zugunsten des Soldaten in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteile vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 69 und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Desgleichen gilt für den Umstand, dass er disziplinarisch bislang nicht in Erscheinung getreten ist, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllt hat (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 75).
  • VG Wiesbaden, 19.01.2018 - 28 K 338/14
    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43)." (BVerwG, Urt. v. 03.08.2016 - 2 WD 20/16 -, juris, Rdnr. 46; Urt. v. 12.03.2015 - 2 WD 3/14 -, juris, Rdnr. 82).

    Eine besonders brutale Begehensweise liegt insbesondere im wiederholten Einschlagen auf einem bereits am Boden Liegenden unter Tritten gegen den Kopfbereich (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 44) oder in einem wuchtigen Tritt gegen die Brust der früheren Lebensgefährtin (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Lässt sich deshalb nach erschöpfender Sachaufklärung ohne vernünftigen Zweifel ein Sachverhalt nicht ausschließen, der eine erheblich verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit ergibt, ist dieser Gesichtspunkt in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 91).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Eine besonders brutale Begehensweise liegt insbesondere im wiederholten Einschlagen auf einem bereits am Boden Liegenden unter Tritten gegen den Kopfbereich (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 44) oder in einem wuchtigen Tritt gegen die Brust der früheren Lebensgefährtin (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 82).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Sein Aussageverhalten steht jedoch einer günstigen Persönlichkeitsbeurteilung des Inhalts entgegen, er habe Einsicht gezeigt und sich mit dem Dienstvergehen kritisch auseinander gesetzt (BVerwG, Urteil vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 76 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Ein solches Aussageverhalten steht jedoch einer günstigen Persönlichkeitsbeurteilung des Inhalts entgegen, der Soldat habe Einsicht gezeigt und sich mit seiner Verantwortung für die Tat kritisch auseinander gesetzt (BVerwG, Urteile vom 12. März 2015 - 2 WD 3.14 - juris Rn. 76 und vom 21. Juni 2016 - 2 WD 21.15 - juris Rn. 44).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

  • BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14

    Unerlaubte Stromentnahme für privates Elektro-Kraftfahrzeug; Gehörsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 3d A 931/14
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem

  • BVerwG, 12.11.2015 - 2 WD 1.15

    Umgang mit Waffen; persönlichkeitsfremde Augenblickstat; Wiederbeförderungsfrist

  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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