Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6794
BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98 (https://dejure.org/2000,6794)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 11 A 24.98 (https://dejure.org/2000,6794)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 11 A 24.98 (https://dejure.org/2000,6794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl; Entwidmung - Teilentwidmung; Funktionslosigkeit; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Schall- und ...

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges - Variantenauswahl - Entwidmung - Teilentwidmung - Funktionslosigkeit - Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege - Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes - Schall- und ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. ... 14 Abs. 1; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 6; ; AEG § 20 Abs. 7 Satz 1; ; VerkPBG § 1 Abs. 1; ; VerkPBG § 5 Abs. 3; ; FernVbV § 1 Nr. 3; ; VwGO § 87 b Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 2 GG; Art. 14 GG; § 1 16. BImSchV; § 18 AEG; § 20 AEG; § 5 VerkPBG; § 12 BbG; § 14 BbG; § 44a BbG; § 74 VwVfG
    "Teilentwidmung" einer Bahnanlage; Funktionslosigkeit; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; Rekonstruktion einer planungsrechtlich vorhandenen zweigleisigen Hauptverkehrsstrecke; Beeinträchtigungen von Eigentum und/oder Gesund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Schallschutzmaßnahmen für Landwirtschaftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Auch die Wiedererrichtung des nach dem Übergang zum eingleisigen Betrieb abgebauten zweiten Gleises wäre eine planfeststellungsbedürftige Änderung nur dann, wenn es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke gehandelt hätte (vgl. BVerwGE 99, 166 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).

    Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).

    Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung des zweigleisigen Streckenbetriebs auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).

    Der im übrigen verbleibende bloße Zeitablauf von höchstens 13 Jahren seit Entfernung des zweiten Gleises und die dadurch bedingte ohne weiteres behebbare Änderung der Erdoberfläche können allein nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung des zweigleisigen Streckenbetriebs auf unabsehbare Zeit ausschloß (BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).

    Der im übrigen verbleibende bloße Zeitablauf von höchstens 13 Jahren seit Entfernung des zweiten Gleises und die dadurch bedingte ohne weiteres behebbare Änderung der Erdoberfläche können allein nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwGE 99, 166 ; 107, 350 ).

    Jedenfalls bei der Wiederinbetriebnahme von Gleisen, die aufgrund einer Unterbrechung des betreffenden Schienenweges infolge der deutschen Teilung außer Betrieb gestellt und abgebaut oder in einer dem Abbau gleichkommenden Weise verfallen waren, findet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Berücksichtigung der bisherigen planungsrechtlichen Situation als schutzmindernde Vorbelastung dort ihre Grenze, wo über die tatsächliche Vorbelastung hinausgehende Einwirkungen zu erwarten sind, die Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen können, und dies substantiiert geltend gemacht wird oder sich der Planfeststellungsbehörde angesichts der konkreten Situation aufdrängen muß (vgl. BVerwGE 107, 350 ; Urteil vom 17. November 1999 - BVerwG 11 A 4.98 -, S. 20).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Vielmehr läßt sich die Grenze nur aufgrund wertender Betrachtung des Einzelfalles ziehen (vgl. BGHZ 122, 76 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die für das in einem Dorfgebiet liegende Wohnhaus der Klägerin zu 1 zu erwartenden Beurteilungspegel liegen nach der von der Beigeladenen im gerichtlichen Verfahren vorgelegten Einzelpunktberechnung an drei Hausseiten zwischen 62 und 66 dB(A) und damit in einem Bereich, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits unmittelbar der Enteignungsschwelle nähert (vgl. BGHZ 97, 361 ; 122, 76 ).

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird der Austausch alter Anlagenteile nicht allein deswegen zu einer über eine Instandsetzung hinausgehenden planfeststellungsbedürftigen Änderungsmaßnahme, weil die neuen Bauteile den aktuellen Sicherheits- und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen (BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1995 - BVerwG 7 VR 16.94 - NVwZ 1995, S. 586).

    Daß die dabei hergestellten Anlagenteile einem neueren Stand der Technik entsprechen und den aktuellen Sicherheits- und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).

    Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    In seinem Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 11 A 18.98 hat der Senat diese Rügen im einzelnen behandelt und entschieden, daß Verfahrensfehler, die eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses rechtfertigen könnten, nicht festzustellen sind.

    Die nach den Umständen des vorliegenden Falles insoweit allein in Betracht zu ziehende konkrete Möglichkeit einer anderen Trassenwahl ist bei realistischer Betrachtungsweise zu verneinen, wie der Senat durch Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 A 18.98 ausgeführt hat.

  • BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).

    Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Diesen Gesichtspunkt wird die Planfeststellungsbehörde in ihre Abwägung einzubeziehen und dabei zu berücksichtigen haben, daß für die unter dem Gesundheitsaspekt entscheidenden Innenraumpegel nach dem derzeitigen Stand der Lärmwirkungsforschung Dauerschallpegel am Ohr des Schläfers im Bereich zwischen 30 und 35 dB(A) und Pegelspitzen in der Größenordnung von 40 dB(A) nicht überschritten werden sollten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - m.w.N. aus der Lärmforschung).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Die für das in einem Dorfgebiet liegende Wohnhaus der Klägerin zu 1 zu erwartenden Beurteilungspegel liegen nach der von der Beigeladenen im gerichtlichen Verfahren vorgelegten Einzelpunktberechnung an drei Hausseiten zwischen 62 und 66 dB(A) und damit in einem Bereich, der sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits unmittelbar der Enteignungsschwelle nähert (vgl. BGHZ 97, 361 ; 122, 76 ).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98
    Da bei Räumen üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern ein Unterschied von 20 bis 25 dB(A) zwischen den Mittelungspegeln innen und außen angenommen werden kann (vgl. BVerwGE 104, 123 ), befinden sich die Kläger zu 1 und 2 bei den für ihr Wohnhaus prognostizierten nächtlichen Außenpegeln von bis zu 66 dB(A) (an Gebäudeseiten mit Schlafräumen) in einem kritischen Bereich.
  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 1 A 11787/03

    Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004

    Das ist dann der Fall, wenn sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Mangel - im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses - ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996, NVwZ 1996, 1011, 1012; vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1019 und vom 12. April 2000 - 11 A 24.98 - juris -).
  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer im Verfahren BVerwG 11 A 24.98 erhobenen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn- Bundesamtes - Außenstelle H. - vom 29. Juli 1998 für den Abschnitt 25 (Bau-km 5_ _,440 bis 6_ _,207) des Ausbaus der Bahnstrecke Ue.-St. durch die Beigeladene.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - 11 D 41/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Fortführung eines Rechtsstreits durch den Erwerber

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 24.98 -, juris, Rn. 63.
  • VG Münster, 09.03.2007 - 7 K 2635/04

    Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen als Bestandteil eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 2000 - 11 A 24.98 -, vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - NVwZ 1996, 1016, 1019, und vom 28. Februar 1996, a.a.O..
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht