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   BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00   

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https://dejure.org/2001,12581
BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00 (https://dejure.org/2001,12581)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 2 C 21.00 (https://dejure.org/2001,12581)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 2 C 21.00 (https://dejure.org/2001,12581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst - Rangordnungswert als relatives Auswahlmerkmal - Einseitige Erledigungserklärung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Ob die Erledigung nicht festgestellt werden darf, wenn die ursprüngliche Klage unzulässig war (vgl. dazu Urteile vom 25. April 1989, a.a.O. S. 11 und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 ), mag auf sich beruhen.

    Der Rechtsstreit hat sich insgesamt in der Hauptsache erledigt, weil ein nach Klageerhebung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb für den Kläger gegenstandslos geworden ist (vgl. z.B. Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 64 f.).

    Der Beklagte hat kein nach den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Prüfung (vgl. Urteile vom 25. März 1981 - BVerwG 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104 S. 2 und vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 67), ob der mit der Klage verfolgte Anspruch bestanden hat.

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Auf die einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist die Erledigung des gesamten Verfahrens festzustellen und die Revision des Beklagten zurückzuweisen (vgl. z.B. Urteile vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 83 S. 10 und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 14 S. 7).

    Ob die Erledigung nicht festgestellt werden darf, wenn die ursprüngliche Klage unzulässig war (vgl. dazu Urteile vom 25. April 1989, a.a.O. S. 11 und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 ), mag auf sich beruhen.

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Denn mit dem Bestehen der Aufstiegsprüfung hat der Bewerber nachgewiesen, dass er den Lehrgangs- und Prüfungsanforderungen gewachsen war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - DVBl 1996, 1367 ).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Die hierdurch vermittelte vorläufige Rechtsposition ist "ungesichert" und entfällt in der Regel rückwirkend, falls der Bewerber im Hauptsacheverfahren unterliegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 ).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Der Übergang vom ursprünglichen Klageantrag zum Erledigungsfeststellungsantrag ist nicht den Einschränkungen nach §§ 91, 142 VwGO unterworfen (stRspr; u.a. Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 S. 16 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280 ; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311 m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Der Kläger kann noch im Revisionsverfahren die Hauptsache für erledigt erklären, obgleich die Erledigung bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens eingetreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 40.91 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 100 S. 48).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    Hat sich der mit der Klage verfolgte prozessuale Anspruch dadurch erledigt, dass dem Kläger - wie er mit seiner Erledigungserklärung geltend macht - seine Qualifikation von Rechts wegen nicht mehr genommen werden kann, schließt die materielle Rechtskraft des allein auf diesen tragenden Grund gestützten Erledigungsfeststellungsurteils jeden weiteren Streit der Beteiligten darüber aus (vgl. u.a. Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146 und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 18.95 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 23 S. 16 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280 ; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311 m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 21.00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen das Rechtsmittelgericht auch den von einem angefochtenen Teilurteil nicht umfassten Teil des Streits aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit an sich ziehen und mit entscheiden kann, wenn eine selbständige Entscheidung über den Streitrest wegen des rechtlichen Zusammenhangs mit der Teilentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. März 1986 - IX ZR 104/85 - BGHZ 97, 280 ; Beschlüsse vom 2. Februar 1983 - IV b ZB 702/81 - NJW 1983, 1311 m.w.N. und vom 18. Mai 1983 - IV b ZB 15/82 - NJW 1984, 120).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • BVerwG, 19.05.1995 - 4 B 247.94
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 78.87

    Ausmusterungsbescheid - Wehrdienstunfähigkeit - Erneute Tauglichkeitsüberprüfung

  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 18.95

    Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 14.03.2000 - 2 B 85.99

    Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung grundsätzlicher

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 21.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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