Rechtsprechung
BVerwG, 12.04.2002 - 3 B 122.01 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Zahlung eines Lastenausgliechs nach Rückführung des Eigentums an einem Grundstück aus dem Volkseigentum - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht wegen richterlichem Versäumnisses hinsichtlich des Hinweises an den Kläger seinen ungenügenden ...
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 10.08.2001 - 13 K 676/97
- BVerwG, 12.04.2002 - 3 B 122.01
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid; …
Demselben Rechtsgedanken folgt die Rechtsprechung, wenn sie einer Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. die Wirkung beimisst, dass der Übernehmende auch für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche haftet, die dem Ausgleichsfonds gegenüber dem Vermögensübergeber zustanden (Urteil vom 29. März 1984 BVerwG 3 C 18.83 Buchholz 427.7 § 40 RepG Nr. 2; Beschluss vom 12. April 2002 BVerwG 3 B 122.01 n.v.).