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   BVerwG, 12.04.2012 - 3 B 68.11   

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https://dejure.org/2012,6451
BVerwG, 12.04.2012 - 3 B 68.11 (https://dejure.org/2012,6451)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2012 - 3 B 68.11 (https://dejure.org/2012,6451)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2012 - 3 B 68.11 (https://dejure.org/2012,6451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Rückforderung von wegen Wegnahmeschäden an Betriebsvermögen (Tierarztpraxis) und Grundvermögen dem Vater gewährten Lastenausgleichsleistungen gegenüber der Tochter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81

    Auslegung einer vergebenen Note als Anwendung einer alten Studienordnung mit

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2012 - 3 B 68.11
    Ob der Beweisantrag im Sinne eines Ausforschungsbeweises ins Blaue hinein gestellt worden ist, bedarf daher ebenso wenig der Entscheidung wie die Frage, ob im Verwaltungsprozess ein Beweisantrag in entsprechender Anwendung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden darf (vgl. dazu Beschluss vom 7. Februar 1983 - BVerwG 7 CB 96.81 - juris Rn. 6) und ob dies hier verfahrensfehlerfrei geschehen ist.
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2012 - 3 B 68.11
    Es fehlt schon daran, dass keine sich widersprechenden tragenden Rechtssätze aus der angefochtenen Entscheidung und einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts herausgearbeitet und einander gegenübergestellt worden sind, wie es nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO geboten gewesen wäre, (vgl. dazu Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 132 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 52.07

    Anforderung an die Geltendmachung einer Rüge der Divergenz; Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2012 - 3 B 68.11
    Abgesehen davon macht die Beschwerde mit der Behauptung, das Verwaltungsgericht sei "bei der Behandlung des Einwands der Verwirkung von der Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, in der Sache einen bloßen Rechtsanwendungsfehler geltend, der die Abweichungsrüge grundsätzlich nicht zu begründen vermag (Beschluss vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 BN 52.07 - juris Rn. 4; stRspr).
  • BVerwG, 01.06.2015 - 3 B 37.14

    Lastenausgleich; Rückforderung; Schadensausgleich; Rechtsnachfolger; Schenkung;

    Die Beschwerde hat keine sich widersprechenden tragenden Rechtssätze aus der angefochtenen Entscheidung und dem herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2008 - 3 C 10.08 - ( ZOV 2009, 45) herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, wie es § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 - 11 B 61.98 - VIZ 2000, 27 m.w.N. und vom 12. April 2012 - 3 B 68.11 - juris Rn. 7).

    Jedoch macht die Beschwerde damit einen bloßen Rechtsanwendungsfehler geltend, der keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO begründet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 3 B 8.11 - ZOV 2011, 143 und vom 12. April 2012 - 3 B 68.11 - juris Rn. 7 m.w.N.) und der im Übrigen nichts daran ändert, dass das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG - wie gezeigt - im Ergebnis gleichwohl zutreffend bejaht hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 12 B 1275/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    - 3 B 68.11 -, juris; Urteil vom 23. Mai 1986.
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