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   BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16   

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https://dejure.org/2016,9830
BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16 (https://dejure.org/2016,9830)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16 (https://dejure.org/2016,9830)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16, 1 WDS-VR 2.16 (https://dejure.org/2016,9830)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Versetzungsantrag eines Zeitsoldaten im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung eines Versetzungsantrags eines Zeitsoldaten im Wege der einstweiligen Anordnung; Konkrete Dienstpostenbezeichnung bei dienstpostenbezogenen Versetzungsanträgen

  • rewis.io

    Glaubhaftmachung der Verwendungsfähigkeit und des Anordnungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung eines Versetzungsantrags eines Zeitsoldaten im Wege der einstweiligen Anordnung; Konkrete Dienstpostenbezeichnung bei dienstpostenbezogenen Versetzungsanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 42.07
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16
    Der Senat verlangt deshalb bei streitigen Versetzungsanträgen in ständiger Rechtsprechung, dass ein Antragsteller - spätestens im Beschwerdeverfahren - konkrete Dienstposten bezeichnen muss, für die er entweder objektiv geeignet erscheint oder für die er sich selbst zumindest für geeignet hält und daher glaubt, einen Anspruch auf eine entsprechende örtliche Verwendung geltend machen zu können (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - 1 WB 42.07 - und vom 13. Oktober 2008 - 1 WDS-VR 14.08 - Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12

    Verweisung des Rechtsstreits; Rückverweisung; Bindung hinsichtlich des

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16
    Eine gesonderte Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vor dem Truppendienstgericht Nord entfällt, weil dieses frühere erstinstanzliche Verfahren gemäß § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG und § 4 GKG kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 35 und vom 13. Februar 2014 - 1 WB 4.14 - Rn. 17).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 1 WB 14.15

    Personalakte; Gesundheitsunterlagen; Akteneinsicht; Vollmacht; Abhilfe; Abhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16
    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 295/16 -, die Personalgrundakte der Antragstellerin und die Gerichtsakte im Verfahren BVerwG 1 WB 14.15 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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