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   BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17   

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BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17 (https://dejure.org/2019,14165)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2019 - 3 B 33.17 (https://dejure.org/2019,14165)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2019 - 3 B 33.17 (https://dejure.org/2019,14165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Krankenhausfinanzierung; Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Sicherstellungszuschlags; Krankenhausfachabteilung Gynäkologie/Geburtshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KHEntgG a.F. § 5 Abs. 2; SGB V § 136c Abs. 3 S. 1
    Vorliegen der Voraussetzungen für die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Sicherstellungszuschlags nach § 5 Abs. 2 KHEntgG a.F. für eine Fachabteilung Gynäkologie/Geburtshilfe im Krankenhaus; Versorgungsauftrag laut Krankenhausplan; Notwendigkeit vorzuhaltender ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.08.2018 - 3 B 28.17

    Anspruch eines Krankenhauses auf Rügen auf einen Sicherstellungszuschlag nach § 5

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Eine Revisionszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 6 B 33.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 169 Rn. 11 ff. und vom 28. August 2018 - 3 B 28.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280818B3B28.17.0] - juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Anhaltspunkte für eine erhebliche Bedeutung der absolut geringen Fallzahl für das Rechtsgebiet haben die Beschwerden nicht dargelegt (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2018 - 3 B 28.17 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 28.02.2017 - 6 B 19.17

    Rundfunkbeitrag für private Wohnungen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Dass das Gericht im Rahmen der Sachverhalts- und Beweiswürdigung andere Schlüsse zieht als ein Beteiligter, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 6 B 19.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:280217B6B19.17.0] - juris Rn. 7 und vom 10. Oktober 2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13

    Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Dass das Gericht im Rahmen der Sachverhalts- und Beweiswürdigung andere Schlüsse zieht als ein Beteiligter, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 6 B 19.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:280217B6B19.17.0] - juris Rn. 7 und vom 10. Oktober 2013 - 1 B 15.13 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Für einen Verfahrensfehler des Oberverwaltungsgerichts dahingehend, dass es die prozessualen Grenzen des § 114 Satz 2 VwGO verkannt haben könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 3 Rn. 20 ff. und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 Rn. 18), fehlt es daher an jedem Anhaltspunkt.
  • BVerwG, 26.11.2009 - 6 B 33.09

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bzgl. der Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Eine Revisionszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 6 B 33.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 169 Rn. 11 ff. und vom 28. August 2018 - 3 B 28.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280818B3B28.17.0] - juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Zudem spricht die Zahl von acht weiteren Fällen in absoluter Hinsicht gegen das Fortbestehen einer grundsätzlichen Bedeutung der streitigen Fragen (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 f. und vom 21. Mai 2013 - 3 B 91.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Für einen Verfahrensfehler des Oberverwaltungsgerichts dahingehend, dass es die prozessualen Grenzen des § 114 Satz 2 VwGO verkannt haben könnte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 3 Rn. 20 ff. und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 Rn. 18), fehlt es daher an jedem Anhaltspunkt.
  • BVerwG, 21.05.2013 - 3 B 91.12

    OGS-Genehmigungen; Beihilfeantrag; Berichtigung wegen offensichtlichen Irrtums

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Zudem spricht die Zahl von acht weiteren Fällen in absoluter Hinsicht gegen das Fortbestehen einer grundsätzlichen Bedeutung der streitigen Fragen (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 11 f. und vom 21. Mai 2013 - 3 B 91.12 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17
    Dass es der im Schriftsatz vom 23. Dezember 2016 (S. 13 ff.) dokumentierten Rechtsauffassung des Beklagten nicht gefolgt ist, stellt keinen Gehörsverstoß dar (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Bei einer Rechtsfrage, die sich auf ausgelaufenes, auslaufendes oder nur übergangsweise geltendes Recht bezieht, kommt eine Revisionszulassung nur in Betracht, wenn die Frage sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2013 - 3 B 91.12 [ECLI:DE:BVerwG:2013:210513B3B91.12.0] - juris Rn. 5 und vom 12. April 2019 - 3 B 33.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:120419B3B33.17.0] - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2020 - 13 LC 504/18

    Chirurgie; Defizit; Fachabteilung; Gemeinsamer Bundesausschuss; geringer

    Aufgrund der Untätigkeit der Selbstverwaltungspartner hat der Gesetzgeber im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes vom 10. Dezember 2015 mit Wirkung vom 1. Januar 2016 u.a. die Zuständigkeit für die Beschließung von Vorgaben zur Frage, für welche Leistungen die notwendige Vorhaltung für die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen (§ 136c Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB V; vgl. zur Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses nach neuer Rechtslage: BVerwG, Beschl. v. 12.4.2019 - BVerwG 3 B 33.17 -, juris Rn. 8 ff. sowie Beschl. v. 28.8.2018 - BVerwG 3 B 28.17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 29.07.2019 - 1 LA 206/17

    Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG - Betriebsstätte; Neonatologie;

    Eine Berufungszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2019 - 11 LA 274/18 - juris Rn. 48; für § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : BVerwG, Beschl. v. 12.04.2019 - 3 B 33.17 - juris Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 28.08.2018 - 3 B 28.17 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 13 OA 217/21

    Anhaltspunkt; Auffangstreitwert; beantragter Betrag; Defizit; dem Grunde nach;

    b) Vielmehr ergeben sich nach § 52 Abs. 1 GKG hinreichende Anhaltspunkte für einen hälftigen Ansatz des für den jeweiligen Entgeltzeitraum als Sicherstellungszuschlag beantragten Defizits (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 12.4.2019 - BVerwG 3 B 33.17 -, juris Rn. 21 und www.bverwg.de (mit Tenor) Rn. 21, in gleicher Weise wie die Vorinstanzen OVG Rheinland-Pfalz, Beschl v. 25.4.2017 - 7 A 10602/16 -, juris Rn. 66, sowie (ausdrücklich mit dieser Begründung) VG Koblenz, Beschl. v. 7.10.2015 - 2 K 83/15.KO -, V.n.b., S. 19 des Entscheidungsabdrucks, für ihren jeweiligen Rechtszug; OVG Bremen, Beschl. v. 29.7.2019 - 1 LA 206/17 -, juris Rn. 42 (wenngleich nach § 52 Abs. 3 GKG); a.A. offenbar VG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2012 - 1 B 10/12 -, juris Rn. 63: in der Hauptsache voller beantragter Betrag, der dort nur für Zwecke des Eilverfahrens halbiert wurde).
  • OVG Bremen, 16.05.2023 - 1 LA 177/21

    Widerruf der einem iranischen Staatsangehörigen zuerkannten

    Eine Berufungszulassung kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich die Frage für die Nachfolgeregelung offensichtlich in gleicher Weise stellt oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : BVerwG, Beschl. v. 12.04.2019 - 3 B 33.17 - juris Rn. 6 m.w.N. sowie Beschl. v. 28.08.2018 - 3 B 28.17, juris Rn. 10 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 26.06.2019 - 11 LA 274/18 - juris Rn. 48).
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