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   BVerwG, 12.05.1959 - I C 83.57   

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BVerwG, 12.05.1959 - I C 83.57 (https://dejure.org/1959,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1959 - I C 83.57 (https://dejure.org/1959,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1959 - I C 83.57 (https://dejure.org/1959,1639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1603
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I C 83.57
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 74) entschieden hatte, daß § 36 Abs. 1 Satz 2 des niedersächsischen Gesetzes über die Standesvertretungen der Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte und Dentisten vom 25. November 1950 (GVBl. S. 77) - Standesvertretungsgesetz - hinsichtlich der Entscheidungen des Ärztlichen Berufsgerichts Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar sei, legte der Kläger gemäß § 27 Buchst. c MRVO 165 gegen das Urteil des Berufsgerichts bei dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Berufung ein und beantragte, ihn unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freizusprechen.

    Daß das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen ein Bezirksgericht im Sinne des § 58 der Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) - RÄO - gewesen ist und allen Mindestanforderungen genügte, die an ein Gericht zu stellen sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 74) festgestellt.

  • BGH, 08.07.1955 - 2 StR 144/55

    Wirksamkeit des Urteils bei Tod des Vorsitzenden nach Verlesung der Urteilsformel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I C 83.57
    Die in § 65 Abs. 1 Satz 2 RDStO vorgeschriebene schriftliche Abfassung und die für den Beginn der Rechtsmittelfrist erhebliche Zustellung des Urteils (§ 67 Abs. 1 RDStO), die allerdings erst nach dem Inkrafttreten des Standesvertretungsgesetzes erfolgt ist, sind nicht entscheidend (vgl. BGH in NJW 1955 S. 1367).
  • BVerwG, 12.05.1959 - I C 67.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - I C 83.57
    Der Senat ist ihm in seinerEntscheidung vom 12. Mai 1959 BVerwG I C 67.56 - gefolgt.
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