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   BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03   

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https://dejure.org/2004,23883
BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03 (https://dejure.org/2004,23883)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2004 - 9 A 12.03 (https://dejure.org/2004,23883)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 9 A 12.03 (https://dejure.org/2004,23883)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis neugebildeter Gemeinden gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Eingriff der Planfeststellung in die gemeindliche Planungshoheit - Ausnahme vom Grundsatz der Korelation zwischen Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses und der Rechtslage ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Mit Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03) hat der Senat die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen abgelehnt.

    Der Senat hat in seinen beiden Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03), durch die er die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt hat, ihren Klagebegehren die erforderlichen Erfolgsaussichten abgesprochen.

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Mit Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03) hat der Senat die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen abgelehnt.

    Der Senat hat in seinen beiden Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03), durch die er die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt hat, ihren Klagebegehren die erforderlichen Erfolgsaussichten abgesprochen.

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Weiter haben sie grundsätzliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Planung erhoben, die sich inhaltlich mit denen decken, die vom Kläger im Verfahren BVerwG 9 A 11.03 erhoben wurden; hierzu wird auf deren Darstellung in dem Urteil verwiesen, das in jenem Verfahren ergangen ist und der Klägerin zusammen mit der Zustellung des vorliegenden Urteils übersandt wird.

    Im Übrigen verweist der Senat auf die entsprechenden Ausführungen in seinem mit gleichem Datum verkündeten Urteil in der Sache BVerwG 9 A 11.03.

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen in Fällen der gesetzlichen Rechtsnachfolge auf Klägerseite Ausnahmen von dem Grundsatz geboten sind, wonach es für die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses ankommt (zu diesem Grundsatz vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Beschluss vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 989 [BVerwG 22.03.1999 - 4 BN 27/98]; Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - juris Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen in Fällen der gesetzlichen Rechtsnachfolge auf Klägerseite Ausnahmen von dem Grundsatz geboten sind, wonach es für die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses ankommt (zu diesem Grundsatz vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Beschluss vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 989 [BVerwG 22.03.1999 - 4 BN 27/98]; Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - juris Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Was schließlich die allgemeinen Rügen der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses betrifft, weist der Senat zunächst erneut darauf hin, dass eine Gemeinde mit der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nur die Verletzung eigener Rechte, insbesondere ihrer Planungshoheit, geltend machen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03
    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen in Fällen der gesetzlichen Rechtsnachfolge auf Klägerseite Ausnahmen von dem Grundsatz geboten sind, wonach es für die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses ankommt (zu diesem Grundsatz vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Beschluss vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 989 [BVerwG 22.03.1999 - 4 BN 27/98]; Urteil vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - juris Rn. 27 ff.).
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