Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10027
BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08 (https://dejure.org/2009,10027)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2009 - 4 BN 24.08 (https://dejure.org/2009,10027)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 4 BN 24.08 (https://dejure.org/2009,10027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei späterer erneuter Bekanntgabe dieses Plans wegen Behebung eines Verfahrensfehlers; Erfordernis eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Ergehen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei späterer erneuter Bekanntgabe dieses Plans wegen Behebung eines Verfahrensfehlers; Erfordernis eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses nach § 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei Ergehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
    § 244 Abs. 1 BauGB dient, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. August 2007 BVerwG 4 BN 32.07 (NVwZ 2007, 1310) hingewiesen hat, der Umsetzung der von Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl EG Nr. L 197 S. 30) vorgegebenen Umsetzungsfrist für die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie.

    9 Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung auch dann maßgebend ist, wenn der Plan zur Behebung eines Verfahrensfehlers wie eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschluss vom 1. August 2007 BVerwG 4 BN 32.07 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08

    Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. nur Beschluss vom 23. Oktober 2008 BVerwG 4 B 30.08 ).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen)

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
    Das Oberverwaltungsgericht stützt sich vielmehr auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur jetzt geltenden Rechtslage; es zieht ausdrücklich den Beschluss vom 12. März 2008 BVerwG 4 BN 5.08 (juris) heran.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
    16 3.3 Das Oberverwaltungsgericht hat auch keinen Rechtssatz aufgestellt, der von einem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1987 BVerwG 4 N 1.86 (NVwZ 1988, 351 = BRS 47 Nr. 3) aufgestellten Rechtssatz abweichen würde.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
    15 3.2 Auch hinsichtlich der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1999 BVerwG 4 CN 12.98 (BVerwGE 110, 118 = NVwZ 2000, 676) näher dargestellten Pflicht des Gemeindeorgans, das den Satzungsbeschluss zu erlassen hat, die eingegangenen Anregungen zu prüfen, ist eine Abweichung nicht dargelegt.
  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
    Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Satzungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Satzungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses abgeschlossen, wenn das zuständige Gemeindeorgan in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist, und ist nunmehr der Zeitpunkt der zweiten Abwägungsentscheidung der gesetzliche im Sinne des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2009 BVerwG 4 BN 27.08 ZfBR 2009, 273).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06

    Baugenehmigung für Windkraftanlage

    Wird dagegen ein ergänzendes Verfahren durchgeführt, in dem das ursprüngliche Verfahren in das Stadium vor dem Abwägungsbeschluss zurückversetzt wird, und endet es mit einem neuen Abwägungsbeschluss, ist das Verfahren jedenfalls dann erst mit der erneuten Bekanntmachung des Plans abgeschlossen, wenn das zuständige Organ in eine erneute Abwägungsentscheidung eingetreten ist (vgl. zu § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 26.01.2009 - 4 BN 27.08 - ZfBR 2009, 273; Beschl. v. 12.05.2009 - 4 BN 24.08 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer

    Hat nämlich eine Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, ist das Verfahren im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 1.8.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310; Beschl. v. 20.9.2007 - 4 BN 20.07 -, BRS 71 Nr. 47; Beschl. v. 12.5.2009 - 4 BN 24.08 -).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 4 BN 17.12

    Ausreichen der Begründung einer Verfahrensrüge mit einer angeblich fehlerhaften

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 12. Mai 2009 - BVerwG 4 BN 24.08 - zurückgewiesen.

    Die Divergenzrüge, mit der die Antragsteller eine Abweichung von dem im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ergangenen Beschluss des Senats vom 12. Mai 2009 - BVerwG 4 BN 24.08 - geltend machen (Beschwerdebegründung S. 9 - 12), bleibt ebenfalls erfolglos.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.11.2011 - 1 KN 9/11

    Restitutionsantrag im Normenkontrollverfahren

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 BN 24.08 - zurückgewiesen; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 18.03.2010, 1 BvR 2474/09).

Redaktioneller Hinweis

  • Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht