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   BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15   

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https://dejure.org/2016,21784
BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15 (https://dejure.org/2016,21784)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 (https://dejure.org/2016,21784)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 (https://dejure.org/2016,21784)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    BauGB § 125 Abs. 3, § 130 Abs. 2, § 133 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 1; KAG BW § 37 Abs. 3
    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; Erschließungsanlage; Abschnitt; Abschnittsbildung; Vorteilsgemeinschaft; funktionaler Zusammenhang; Vorausleistung; Vorausleistungsbescheid; Herstellungsvariante; Genehmigungsvariante; Heilung; endgültige ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 125 Abs. 3, § 130 Abs. 2, § 133 Abs. 3
    Abschnitt; Abschnittsbildung; Bauvorhaben; Erschließungsanlage; Erschließungsaufwand; Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Genehmigungsvariante; Heilung; Herstellungsvariante; Photovoltaikanlage; Prognose der endgültigen Herstellung; Vorausleistung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 3 S 1 BauGB, § 130 Abs 2 S 1 BauGB, § 130 Abs 2 S 3 BauGB, § 125 Abs 3 BauGB
    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Grenzen der Erschließungseinheit

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 125 Abs. 3, 130 Abs. 2 S. 1 u. 3, 133 Abs. 3 S. 1
    Bildung einer Erschließungseinheit; Grundstück, das an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage grenzt

  • Wolters Kluwer

    Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag; Bildung einer Erschließungseinheit durch mehrere zusammenhängende Erschließungsanlagen; Verbindung aller Anliegergrundstücke ausschließlich über eine einzige dieser Erschließungsanlagen (Hauptstraße) mit dem übrigen ...

  • doev.de PDF

    Grenzen der Erschließungseinheit

  • rewis.io

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Grenzen der Erschließungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; Erschließungsanlage; Abschnitt; Abschnittsbildung; Vorteilsgemeinschaft; funktionaler Zusammenhang; Vorausleistung; Vorausleistungsbescheid; Herstellungsvariante; Genehmigungsvariante; Heilung; endgültige ...

  • rechtsportal.de

    Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag; Bildung einer Erschließungseinheit durch mehrere zusammenhängende Erschließungsanlagen; Verbindung aller Anliegergrundstücke ausschließlich über eine einzige dieser Erschließungsanlagen (Hauptstraße) mit dem übrigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann bilden mehrere Erschließungsanlagen eine Erschließungseinheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 171
  • NVwZ 2017, 238
  • DÖV 2016, 876
  • BauR 2016, 1968
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Die gemeinsame Abrechnung darf zu keiner Mehrbelastung für die Anlieger der Hauptstraße führen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 und vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1).

    Eine derartige Erschließungseinheit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24 f., jeweils m.w.N.).

    Diese durch die Hauptstraße vermittelte Vorteilsgemeinschaft rechtfertigt eine gemeinsame Ermittlung und Verteilung des Erschließungsaufwands mit dem Ziel, die Beitragsbelastung zugunsten der Anlieger der regelmäßig aufwändigeren Hauptstraße zu nivellieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24).

    Diese ist nicht vorteilsgerecht, weil die Nebenstraße ihrerseits den von der Hauptstraße erschlossenen Grundstücken keinen über den Gemeinvorteil hinausgehenden Sondervorteil bieten kann (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 26 m.w.N.).

    Das der Gemeinde eingeräumte Ermessen, ob der Erschließungsaufwand unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB insgesamt ermittelt werden soll, ist grundsätzlich auf Null reduziert, wenn die an der Hauptstraße liegenden Grundstücke im Vergleich zu den Grundstücken an der funktional abhängigen Nebenstraße bei Einzelabrechnung um mehr als ein Drittel höher belastet würden, der Beitragssatz der Hauptstraße mithin voraussichtlich vier Drittel des Beitragssatzes der Nebenstraße übersteigen würde (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 30).

    Das Gericht hat gegebenenfalls zu prüfen, ob der angegriffene Beitrags- bzw. Vorausleistungsbescheid mit einer anderen Begründung ganz oder teilweise aufrechterhalten bleiben kann (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 39 ff.).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Die gemeinsame Abrechnung darf zu keiner Mehrbelastung für die Anlieger der Hauptstraße führen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 und vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1).

    Eine vergleichbare Vorteilsgemeinschaft besteht auch dann, wenn nicht nur eine, sondern mehrere Nebenstraßen von derselben Hauptstraße abzweigen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 14 ff.; im Wesentlichen zustimmend: Rottenwallner, KStZ 2015, 29 und 41 ; Ludyga/Hesse, Erschließungsbeitrag, Stand März 2015, § 130 BauGB Rn. 38; ablehnend: Driehaus, KStZ 2013, 87 ).

    Er ist auch hier nur insoweit von Bedeutung, als die gemeinsame Abrechnung keine Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße zur Folge haben darf (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 14, 16).

    Die bereits erwähnte Pflicht zur gemeinsamen Abrechnung besteht in dieser Konstellation grundsätzlich dann, wenn der Beitragssatz für die Hauptstraße bei Einzelabrechnung um mehr als ein Drittel höher läge als die Beitragssätze für jede Nebenstraße (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 19).

    Auch soweit diese tatsächlichen Umstände nicht festgestellt sind, kann sie der Senat damit seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Das gilt dann nicht, wenn die Gemeinde eine im Bebauungsplan ausgewiesene Straße nur auf einer kürzeren Strecke angelegt und ihre weitergehende Ausbauabsicht aufgegeben hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176).

    Eine derartige Erschließungseinheit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24 f., jeweils m.w.N.).

    Das gilt insbesondere dann, wenn eine im Bebauungsplan ausgewiesene Straße nur auf einer kürzeren Strecke angelegt und die verbleibende Reststrecke abweichend von der ursprünglichen Planung für andere als Verkehrszwecke in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 ).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Das Gericht hat gegebenenfalls zu prüfen, ob der angegriffene Beitrags- bzw. Vorausleistungsbescheid mit einer anderen Begründung ganz oder teilweise aufrechterhalten bleiben kann (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 39 ff.).

    Das gilt auch für die Umrechnung einer Beitragsforderung, die auf der Grundlage einer gesetzwidrig angenommenen Erschließungseinheit ermittelt worden ist, auf die Beitragshöhe, die sich für die das Grundstück erschließende einzelne Straße ergibt (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ).

    Wie in anderem Zusammenhang schon erwähnt, kann ein Beitrags- oder Vorausleistungsbescheid, falls er ganz oder teilweise rechtswidrig ist, durch nachträglich eintretende tatsächliche oder rechtliche Umstände geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ).

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Im Zusammenhang mit § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB reicht aber eine bauaufsichtliche Zustimmung, die die Bebauung freigibt (BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 13).

    Nur gänzlich unerhebliche Bauvorhaben lassen eine hinreichende Beziehung zu der Erschließungsanlage vermissen (BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Davon ist der Fall zu unterscheiden, dass ein Grundstück an zwei selbstständige Anbaustraßen grenzt und durch jede von ihnen erschlossen wird (BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 22. April 1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 7; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 31, § 17 Rn. 29; Griwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2016, § 130 Rn. 15b).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Davon ist der Fall zu unterscheiden, dass ein Grundstück an zwei selbstständige Anbaustraßen grenzt und durch jede von ihnen erschlossen wird (BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 22. April 1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 7; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 31, § 17 Rn. 29; Griwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2016, § 130 Rn. 15b).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Die Frage, ob eine darin liegende Planunterschreitung mit den Grundzügen der Planung vereinbar ist (§ 125 Abs. 3 BauGB), stellt sich im Rechtsstreit um eine Vorausleistung nicht, da deren Rechtmäßigkeit nicht davon abhängt, ob die Anforderungen des § 125 BauGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 m.w.N.); soweit der Senat seinem Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - (KStZ 2016, 71 ) eine andere Annahme zugrunde gelegt hat, hält er daran nicht fest.
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Die Frage, ob eine darin liegende Planunterschreitung mit den Grundzügen der Planung vereinbar ist (§ 125 Abs. 3 BauGB), stellt sich im Rechtsstreit um eine Vorausleistung nicht, da deren Rechtmäßigkeit nicht davon abhängt, ob die Anforderungen des § 125 BauGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 m.w.N.); soweit der Senat seinem Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - (KStZ 2016, 71 ) eine andere Annahme zugrunde gelegt hat, hält er daran nicht fest.
  • BVerwG, 24.08.1971 - I C 21.66

    Verbot einer Fackeldemonstration für den Erhalt der Pressefreiheit für politische

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss eine etwaige Beschränkung zudem eindeutig sein (BVerwG, Urteile vom 24. August 1971 - 1 C 21.66 - Buchholz 402.44 VersG Nr. 1 S. 1 f. und vom 19. April 2011 - 1 C 3.10 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 16 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

  • BVerwG, 21.03.2024 - 2 B 43.23
    Die teilweise Zulassung eines Rechtsmittels ist möglich, soweit der Streitgegenstand teilbar ist und sich demzufolge auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht, nämlich einen Teil, auf den auch die Partei ihr Rechtsmittel beschränken könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 12 und vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 31; Beschlüsse vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 108 Rn. 4, vom 30. Juni 2022 - 5 PB 16.21 - juris Rn. 4 und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 15.23 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Die (nur) teilweise Zulassung eines Rechtsmittels ist möglich, soweit der Streitgegenstand teilbar ist (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 12 m.w.N.; Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 108 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der

    So kann der Umstand, dass eine Anlage über viele Jahre nicht weitergebaut wurde, den Schluss rechtfertigen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten an einer Erschließungsanlage endgültig beendet worden sind und sich eine etwaige spätere Verlängerung auf eine neue, selbständige Erschließungsanlage bezieht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - LKV 2016, 411 Rn. 28).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).

  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Erschließungseinheit aus einer Hauptstraße und einer von ihr abzweigenden selbständigen Nebenstraße - Stich- oder Ringstraße - oder aus einer Hauptstraße und mehreren von ihr abzweigenden Nebenstraßen bestehen; die gemeinsame Abrechnung darf nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führen (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 20 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 6 B 20.1619

    Gemeinsame Abrechnung von Straßen im Erschließungsbeitragsrecht

    Eine derartige Erschließungseinheit kann nach ständiger Rechtsprechung aus einer H2.straße und einer von ihr abzweigenden selbstständigen N.straße - Stich- oder R.straße - bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 12.5.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 20; U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 24 ff.; U.v. 25.2.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176/180 ff.).

    Diese ist nicht vorteilsgerecht, weil die N.straße ihrerseits den von der H2.straße erschlossenen Grundstücken keinen über den Gemeinvorteil hinausgehenden Sondervorteil bieten kann (BVerwG, U.v. 12.5.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 20).

    Eine gemeinsame Abrechnung als Erschließungseinheit scheidet aus, wenn sie für die Anlieger der H2.straße im Vergleich zu einer Einzelabrechnung zu einer höheren Belastung führen würde (BVerwG, U.v. 12.5.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 20; U.v. 30.1.2014 - 9 C 1.12 - BVerwGE 146, 1 Rn. 13; U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 26; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 10 Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

  • VG Augsburg, 13.07.2017 - Au 2 K 16.1403

    Herstellung der Erschließungsanlage und Beitragspflicht

  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 21/00676

    Endgültiger Beitragsbescheid, Erschließungseinheit bei mehreren funktional

  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 12/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Honorarberichtigung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme;

  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

  • VG Cottbus, 19.10.2017 - 3 K 414/11

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Eintritt der

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes;

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 4.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22

    Vorliegen einer der Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 5.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 6.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21

    Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 27.15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

  • VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag;

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 23.21

    K. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 55.15

    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 1.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 19.21

    RA G. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 11.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182

    Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 18.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 16.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 22.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 26.15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 17.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 7.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 8.15

    Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag für die endgültige Herstellung

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 9.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 20.21

    R. GmbH & Co.KG ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 13.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 10.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 21.21

    Heranziehung eines Mitberechtigten eines Erbbaurechts an einem Grundstück zu

  • BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 34.17

    Frage nach der Verfassungswidrigkeit des § 133 Abs. 3 BauGB als Grund für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 14.21

    J. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 15.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 8.21

    Verband Deutscher Mühlen e. V. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 3.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 2.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 2.15

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Bildung einer Erschließungseinheit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2023 - 1 L 97/22

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Wege der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung;

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 13.15

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Bildung einer Erschließungseinheit

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 9.15

    Erhebung von Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag für die endgültige

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 15.15

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Bildung einer Erschließungseinheit

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 14.15

    Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag für die endgültige Herstellung

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 10.15

    Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag bei endgültiger Herstellung der

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15

    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 6.15

    Erheben einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag i.R.d. endgültigen

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 16.15

    Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag i.R.d. endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 5.15

    Erheben von Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag i.R.d. endgültigen

  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 6 ZB 16.1888

    Anbaustraße; Erschließungseinheit

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 7.15
  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 3.15

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Bildung einer Erschließungseinheit

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 4.15

    Erheben der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag i.R.d. endgültigen

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 12.15

    Erheben einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag i.R.d. endgültigen

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 17.15

    Zahlung von Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag i.R.d. endgültigen

  • VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm

  • BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Prüfung des Vorliegens eines

  • VG Schleswig, 04.03.2022 - 9 A 113/20

    Straßbaubeitrag Schleswig-Holstein; Zeitablaufs von etwa 18 Jahren zwischen

  • VG Potsdam, 15.05.2019 - 1 K 1886/17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Beitrittsgebiet; Verlängerung einer

  • VG München, 15.12.2021 - M 28 K 18.2650

    Erschließungsbeitrag bei zeitlich gestreckter Fertigstellung von Teilstrecken

  • VG Greifswald, 12.04.2017 - 3 A 409/14

    Ermittlung einer Vorausleistung auf den Straßenbaubeitrag; Befugnis zur

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