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   BVerwG, 12.06.1975 - II B 74.74   

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https://dejure.org/1975,2671
BVerwG, 12.06.1975 - II B 74.74 (https://dejure.org/1975,2671)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1975 - II B 74.74 (https://dejure.org/1975,2671)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1975 - II B 74.74 (https://dejure.org/1975,2671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Funktioneller Zusammenhang zwischen Vordiensttätigkeit und späterer Beamtenernennung - Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf sich entsprechende Vorschriften unterschiedlicher Landesgesetze - Grundsätzliche Bedeutung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1975 - II B 74.74
    Soweit die Beschwerde als Verfahrensmangel ungenügende Sachaufklärung rügt, ergibt der Beschwerdevortrag nicht schlüssig, daß sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus eine weitere Aufklärung des Sachverhalts aufdrängen mußte, welche Aufklärungsmaßnahmen es im einzelnen hätte treffen müssen und welches Ergebnis diese nach Auffassung des Klägers gehabt haben würden (BVerwGE 5, 12 und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1975 - II B 74.74
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs hätte die Beschwerde jedenfalls darlegen müssen, was der Kläger bei ihm ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ff.).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1975 - II B 74.74
    Die Zulassung der Revision ist aber nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur dann geboten, wenn die abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der gleichen gesetzlichen Vorschrift ergangen ist wie das Urteil des Berufungsgerichts, und nicht dann, wenn ihr eine andere gesetzliche Vorschrift zugrunde liegt, mag diese auch wörtlich der vom Berufungsgericht angewendeten Vorschrift entsprechen und so in mehreren Gesetzen ergangen sein (BVerwGE 16, 53 und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
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