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   BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89   

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BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89 (https://dejure.org/1990,2411)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 9 C 93.89 (https://dejure.org/1990,2411)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 9 C 93.89 (https://dejure.org/1990,2411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2; VwGO § 88 § 113 Abs. 1
    Tenorierung bei Stattgabe der Klage des Bundesbeauftragten nach § 5 Abs. 2 Satz 3 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Tenor - Asylantrag - Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 656
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.11.1989 - 9 B 445.89

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Einordnung der Beanstandungsklage nach

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Ein Verstoß gegen § 88 VwGO , den die Revision daraus herleitet, wäre mangels einer durch diesen Ausspruch herbeigeführten Verletzung eigener Rechte des Beigeladenen, deren es aber aufgrund der gebotenen analogen Anwendung der Bestimmungen des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf das Rechtsmittel eines Beigeladenen bedarf (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1 und 2.81 - BVerwGE 64, 67 ff., 69), von vornherein nicht geeignet, der Revision des beigeladenen Asylbewerbers zum Erfolg zu verhelfen (Beschluß vom 10. November 1989 - BVerwG 9 B 445.89 -).

    Bei dem von der Revision beanstandeten Ausspruch im Urteilstenor des Berufungsurteils handelt es sich nicht um eine sich konstitutive Wirkung beilegende Ablehnung des Asylantrags durch das Gericht, sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist (Beschlüsse vom 10. November 1989 - BVerwG 9 B 445.89 - und vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - InfAuslR 1989, S. 353 und vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 450.89 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Asyl ist nach dieser Verfassungsbestimmung, daß der Ausländer entweder wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung, der er sich auch durch Ausweichen an einen anderen, zumutbaren Ort seines Heimatlandes nicht entziehen konnte, ausgereist ist - es sei denn, er kann nunmehr in seinem Staat wieder Schutz finden; einen Anspruch auf Asyl hat ferner ein unverfolgt Ausgereister, wenn er aufgrund beachtlicher Nachfluchtgründe von politischer Verfolgung bedroht ist (BVerfGE 74, 51 ; 80, 315, 342 ff.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Die Verfolgungsmaßnahmen in Gestalt von Festnahme sowie Inhaftierung und Drangsalierung im Armeelager, die der Beigeladene seinen Angaben nach erlitten hat, haben angesichts ihrer Anknüpfung an den Verdacht, der Beigeladene habe seine Ausbildung als Guerilla-Kämpfer absolviert, des politischen Charakters entbehrt (BVerfGE 80, 315 ff., 339; Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 ).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Asyl ist nach dieser Verfassungsbestimmung, daß der Ausländer entweder wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung, der er sich auch durch Ausweichen an einen anderen, zumutbaren Ort seines Heimatlandes nicht entziehen konnte, ausgereist ist - es sei denn, er kann nunmehr in seinem Staat wieder Schutz finden; einen Anspruch auf Asyl hat ferner ein unverfolgt Ausgereister, wenn er aufgrund beachtlicher Nachfluchtgründe von politischer Verfolgung bedroht ist (BVerfGE 74, 51 ; 80, 315, 342 ff.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Die Verfolgungsmaßnahmen in Gestalt von Festnahme sowie Inhaftierung und Drangsalierung im Armeelager, die der Beigeladene seinen Angaben nach erlitten hat, haben angesichts ihrer Anknüpfung an den Verdacht, der Beigeladene habe seine Ausbildung als Guerilla-Kämpfer absolviert, des politischen Charakters entbehrt (BVerfGE 80, 315 ff., 339; Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136 ).
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 450.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Bei dem von der Revision beanstandeten Ausspruch im Urteilstenor des Berufungsurteils handelt es sich nicht um eine sich konstitutive Wirkung beilegende Ablehnung des Asylantrags durch das Gericht, sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist (Beschlüsse vom 10. November 1989 - BVerwG 9 B 445.89 - und vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - InfAuslR 1989, S. 353 und vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 450.89 -).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Asyl ist nach dieser Verfassungsbestimmung, daß der Ausländer entweder wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung, der er sich auch durch Ausweichen an einen anderen, zumutbaren Ort seines Heimatlandes nicht entziehen konnte, ausgereist ist - es sei denn, er kann nunmehr in seinem Staat wieder Schutz finden; einen Anspruch auf Asyl hat ferner ein unverfolgt Ausgereister, wenn er aufgrund beachtlicher Nachfluchtgründe von politischer Verfolgung bedroht ist (BVerfGE 74, 51 ; 80, 315, 342 ff.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 318.89

    Politische Verfolgung - Asylrecht - Verneinung eines Asylanspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Bei dem von der Revision beanstandeten Ausspruch im Urteilstenor des Berufungsurteils handelt es sich nicht um eine sich konstitutive Wirkung beilegende Ablehnung des Asylantrags durch das Gericht, sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist (Beschlüsse vom 10. November 1989 - BVerwG 9 B 445.89 - und vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - InfAuslR 1989, S. 353 und vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 450.89 -).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Voraussetzung für einen Anspruch auf Asyl ist nach dieser Verfassungsbestimmung, daß der Ausländer entweder wegen bestehender oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung, der er sich auch durch Ausweichen an einen anderen, zumutbaren Ort seines Heimatlandes nicht entziehen konnte, ausgereist ist - es sei denn, er kann nunmehr in seinem Staat wieder Schutz finden; einen Anspruch auf Asyl hat ferner ein unverfolgt Ausgereister, wenn er aufgrund beachtlicher Nachfluchtgründe von politischer Verfolgung bedroht ist (BVerfGE 74, 51 ; 80, 315, 342 ff.; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ff.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 9 C 93.89
    Ein Verstoß gegen § 88 VwGO , den die Revision daraus herleitet, wäre mangels einer durch diesen Ausspruch herbeigeführten Verletzung eigener Rechte des Beigeladenen, deren es aber aufgrund der gebotenen analogen Anwendung der Bestimmungen des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf das Rechtsmittel eines Beigeladenen bedarf (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1 und 2.81 - BVerwGE 64, 67 ff., 69), von vornherein nicht geeignet, der Revision des beigeladenen Asylbewerbers zum Erfolg zu verhelfen (Beschluß vom 10. November 1989 - BVerwG 9 B 445.89 -).
  • VGH Hessen, 17.05.1991 - 10 UE 2791/86

    Zur fehlenden asylerheblichen Gruppenverfolgung von Tamilen im Norden Sri Lankas

    Denn dabei handelt es sich nicht um eine mit konstitutiver Wirkung erfolgende Ablehnung des Asylantrages durch das Gericht, "sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruches auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist" (so BVerwG, Urteil v. 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 93.89 --, EZAR 631 Nr. 12 zu dem vergleichbaren Ausspruch, der Antrag des Beigeladenen auf Anerkennung als Asylberechtigter werde abgelehnt).
  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 10 UE 2044/86

    Sri Lanka - zur Gruppenverfolgung von Tamilen; Streitgegenstand bei Altverfahren

    Denn dabei handelt es sich nicht um eine mit konstitutiver Wirkung erfolgende Ablehnung des Asylantrages durch das Gericht, "sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruches auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist" (so BVerwG, Urteil v. 12. Juni 1990 -- BVerwG 9 C 93.89 --, EZAR 631 Nr. 12, zu dem vergleichbaren Ausspruch, der Antrag des Beigeladenen auf Anerkennung als Asylberechtigter werde abgelehnt).
  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 13 UE 4070/88

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Berufungsverfahren - Nichterscheinen des

    Stellt das Gericht neben der Aufhebung des Bescheides das Nichtbestehen des Asylanspruchs fest, handelt es sich dabei nicht um eine sich konstitutive Wirkung beilegende Ablehnung des Asylantrages durch das Gericht, sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist (BVerwG, Urteil v. 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 93.89 -).
  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 10 UE 2250/86

    Zur Frage der Gruppenverfolgung der Tamilen aus Sri Lanka - Überprüfbarkeit des

    Denn dabei handelt es sich nicht um eine mit konstitutiver Wirkung erfolgende Ablehnung des Asylantrages durch das Gericht, "sondern nur um einen klarstellenden Hinweis darauf, daß mit der gerichtlichen Aufhebung des Anerkennungsbescheides auch das Nichtbestehen des behaupteten Anspruches auf Anerkennung als Asylberechtigter festgestellt ist" (so BVerwG, Urteil v. 12. Juni 1990 -- BVerwG 9 C 93.89 --, EZAR 631 Nr. 12 zu dem vergleichbaren Ausspruch, der Antrag des Beigeladenen auf Anerkennung als Asylberechtigter werde abgelehnt).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 9 B 274.90

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Aufnahme eines Ausspruchs über die Ablehnung

    Die von ihr für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtete Frage, ob das Berufungsgericht neben einer Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils einen Ausspruch über die Ablehnung eines Asylantrags in den Tenor eines gerichtlichen Urteils aufzunehmen hat und ob durch einen solchen Ausspruch das Urteil verfahrensfehlerhaft wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in verneinendem Sinne bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 31. August 1989 - BVerwG 9 B 318.89 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 7; Urteile vom 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 93.89 und 94.89 -).
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