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   BVerwG, 12.06.1991 - 1 D 44.90   

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https://dejure.org/1991,5225
BVerwG, 12.06.1991 - 1 D 44.90 (https://dejure.org/1991,5225)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1991 - 1 D 44.90 (https://dejure.org/1991,5225)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - 1 D 44.90 (https://dejure.org/1991,5225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Bekanntgabe persönlicher Daten und Daten Dritter - Weigerung eines Fernmeldebeamten des gehobenen Dienstes zur Kooperation - Vollständige Ausfüllung eines zur Sicherheitsüberprüfung erstellten Fragebogens - Gehorsamsverweigerung ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weigerung eines Beamten zur Unterziehung einer Sicherheitsüberprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 D 44.90
    Bei einer weiteren Besprechung im Rahmen der Vorermittlungen am 1. August 1988 erhielt der Beamte einen Abdruck des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 -.

    In seinem Beschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte seien nicht verletzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1986 - 1 A 2877/84

    Beamter; Sicherheit; Sicherheitsbereich; Auskunft; Auskunftspflicht; Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 D 44.90
    Daraufhin erläuterte der Geheimschutzbeauftragte der Oberpostdirektion ... am 14. Januar 1987 mit dem Beamten die Sach- und Rechtslage und übergab ihm Ablichtungen der Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordheim-Westfalen vom 9. Oktober 1986 - 1 A 2877/84 - sowie des Bundesdisziplinargerichts, Kammer VI - Baden-Württemberg - vom 31. Juli 1975 - VI VL 4/75 -.

    Daß gegen diesen Beschluß rechtsstaatliche Bedenken nicht bestehen, ist insbesondere in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - 1 A 2877/84 - ausführlich dargelegt und begründet worden.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1991 - 1 D 44.90
    Der einzelne hat vielmehr nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 144.91

    Sicherheitsbescheid - Wiederholungsüberprüfung

    Die Berechtigung des BMVg - GehSchBeauftr -, das vollständige Ausfüllen der Sicherheitserklärung zu verlangen und damit auch die Angaben zur Ehefrau des Antragstellers, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil vom 12. Juni 1991 - BVerwG 1 D 44.90 = DokBer (B) 1991, 315 [318] m.w.N. hinsichtlich der gleichen Angaben in der Sicherheitserklärung für die Sicherheitsüberprüfung der Beamten).
  • VG Osnabrück, 17.12.2014 - 3 A 45/12

    Folgepflicht; Gehorsamspflicht; Informationelle Selbstbestimmung; Signaturkarte

    Es ist in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (Beschluss vom 10. Februar 1988, - 2 BvR 522/87 -, DVBl. 1988, 530 - 531) und der des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juni 1991, - BVerwG 1 D 44.90 -, juris), der sich die Kammer überzeugt anschließt, anerkannt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist, und dass der Einzelne vielmehr nicht ein Recht in dem Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten hat.
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 3 CS 09.375

    Abordnung; Gehorsamspflicht; Pflicht des Beamten, sich einer

    Dementsprechend hat auch der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 12. Juni 1991, Az.: 1 D 44/90 (zit. nach juris) die disziplinarrechtliche Relevanz der Weigerung eines Beamten, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, bejaht.
  • VG München, 19.01.2009 - M 5 S 08.5727
    Abgesehen davon, dass der Antragsteller selbst die gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BaySÜG notwendige Zustimmung zu dieser Sicherheitsüberprüfung verweigert (Begründung seines Widerspruchs vom 4.4.2008, Bl. 22 f. der Verwaltungsakte), obwohl er aufgrund der ihm als Beamten obliegenden Gehorsamspflicht (Art. 64 BayBG) dazu verpflichtet ist und in seiner Weigerung ein Dienstvergehen liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.1991, Az. 1 D 44/90), sind die Vorschriften des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ersichtlich nicht dazu bestimmt, (klagbaren) Interessen des Antragstellers, betreffend seine dienstliche Verwendung, zu dienen.
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 3 CS 09.377

    Abordnung; Gehorsamspflicht; Pflicht des Beamten, sich einer

    Dementsprechend hat auch der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 12. Juni 1991, Az.: 1 D 44/90 (zit. nach juris) die disziplinarrechtliche Relevanz der Weigerung eines Beamten, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, bejaht.
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