Rechtsprechung
BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Entziehung eines Sicherheitsbescheids - Beamter des Bundeswehrverwaltungsamtes - Organisationsmaßnahmen - Ressortchef - Träger der Organisationsgewalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 86, 166
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 8.85
Entziehung von Sicherheitsbescheiden - Wehrbeschwerde - Bestehen des …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
- im Anschluß an BVerwGE 83, 90, 93 [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85] -.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 134 f.; 83, 90, 93 [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85]; BVerwG ZBR 1988, 279) stellt die Entziehung des Sicherheitsbescheides jedenfalls für einen Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit mehr als zweijähriger Dienstzeit eine mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO dar.
- BVerwG, 10.04.1989 - 1 WB 197.88
Zulässigkeit des Rechtswegs zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - in …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
Hingegen haben dann, wenn die Rechtsgrundlage für das Begehren des Antragstellers eine in § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO ausgenommene Vorschrift, nämlich §§ 24, 25, 30 und/oder 31 SG, ist, die allgemeinen Verwaltungsgerichte zu entscheiden, die für "Verwaltungsangelegenheiten" zuständig sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. April 1989 - 1 WB 197/88 - m.w.N.).Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (BVerwGE 73, 208 f.; BVerwG Beschluß vom 10. April 1989 - 1 WB 197/88).
- BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Ober- und Unterordnung beruhen, also in "truppendienstlichen Angelegenheiten" (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 33, 307 f.; BVerwG NZWehrr 1981, 229 f.).
- BVerwG, 07.07.1981 - 1 WB 25.81
Untätigbleiben im Beschwerdeverfahren - Rechtsweg für Feststellungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (BVerwGE 73, 208 f.; BVerwG Beschluß vom 10. April 1989 - 1 WB 197/88). - BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 53, 134 f.; 83, 90, 93 [BVerwG 12.12.1985 - 1 WB 8/85]; BVerwG ZBR 1988, 279) stellt die Entziehung des Sicherheitsbescheides jedenfalls für einen Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit mit mehr als zweijähriger Dienstzeit eine mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO dar. - BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 60.79
Homosexuelle Veranlagung - Sicherheitsrisiko
Auszug aus BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
Denn da die Erfüllung des Verteidigungsauftrages nur gewährleistet ist, wenn allein solche Soldaten Zugang zu Verschlußsachen haben, bei denen keine Sicherheitsbedenken bestehen, ist die dadurch bedingte Oberprüfung von Angehörigen der Bundeswehr aus Sicherheitsbedenken nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 52 f. m.w.N.; BVerwG ZBR 1988, 279) eine vorbeugende Maßnahme und soll Sicherheitsbedenken ausschließen.
- BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 71.95
Recht der Soldaten: Folgewirkungen des Abbruchs einer Sicherheitsüberprüfung
Dabei handelt es sich um eine dem BMVg zuzurechnende truppendienstliche Maßnahme, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruht und für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (§ 59 Abs. 1 SG i.V.m. §§ 21, 17 Abs. 1 WBO; ständige Rechtsprechung: vgl.Beschluß vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 - <BVerwGE 86, 166>). - BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 49.97
Verwaltungsprozeßrecht - "Dienstrechtliche" Vorgänge im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. …
Die Wehrdienstgerichte haben hiernach über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen, also in truppendienstlichen Angelegenheiten (Beschlüsse vom 27. März 1981 - BVerwG 1 WB 92.80 -, NZWehrr 1981, 229 (f.) und vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 -, BVerwGE 86, 166 (f.) m.w.N.). - BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 148.90
Wehrrecht - Dienstreise - Anordnung eines bestimmten Beförderungsmittels - …
Für die Bestimmung, ob es sich um eine truppendienstliche oder um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, ist auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die begehrte Rechtsfolge abzustellen (Beschluß vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 - <BVerwGE 86, 166>).
- BVerwG, 12.10.1992 - 1 WB 72.92
Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten - Anerkennung einer …
Für die Beantwortung der Frage, welcher Rechtsweg im Einzelfall eröffnet ist, kommt es auf die rechtliche Natur des geltend gemachten Begehrens an, wie es sich aus dem Vorbringen des Antragstellers ergibt (vgl. Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 5.72 - <NZWehrr 1974, 73 [f.]> und Beschluß vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 - <BVerwGE 86, 166>). - BVerwG, 29.04.1992 - 1 WB 32.92
Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Zuständigkeit der …
Für die Beantwortung der Frage, welcher Rechtsweg im Einzelfall eröffnet ist, kommt es auf die rechtliche Natur des geltend gemachten Begehrens an, wie es sich aus dem Vorbringen des Antragstellers ergibt (vgl. Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 5.72 - <NZWehrr 1974, 73 [f.]> und Beschluß vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 - <BVerwGE 86, 166>). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …
Daß Gegenstand eines "Untätigkeitsantrages" allein die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden sein kann, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 106.77 - <BVerwGE 63, 192> und vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 -).