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   BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18   

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https://dejure.org/2018,21415
BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 (https://dejure.org/2018,21415)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 (https://dejure.org/2018,21415)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 (https://dejure.org/2018,21415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
    Vielmehr war die Frage, ob der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass eine etwaige Kriegsdienstverweigerung in der Türkei auf einer Gewissensentscheidung beruhte, bereits Gegenstand des Verfahrens 1 VR 12.17 ; der Antragsteller konnte hierzu vortragen und hat dies auch getan.

    Auch hinsichtlich der eidesstattlichen Versicherung zweier Freunde, mit denen die Gefahrenprognose entkräftet werden soll, ist nichts dafür dargetan, dass diese nicht bereits im Verfahren 1 VR 12.17 hätten erstellt und vorgelegt werden können.

  • BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
    Das Vorbringen des Antragstellers zu seiner Behandlung nach der Abschiebung rechtfertigt eine Abänderung der den Eilrechtsschutz versagenden Entscheidung (und Rückgängigmachung der Vollziehung) schon deswegen nicht, weil maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung in Fällen, in denen der Ausländer - wie hier - in Vollzug der gegen ihn ergangenen Entscheidung bereits abgeschoben worden ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung ist (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 14).
  • BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
    Selbst wenn sich der Antragsteller und Frau E. nicht schon vor der Abschiebung getrennt haben sollten (wie im Beschluss vom 16. Januar 2018 angenommen), unterfällt eine nach islamischem Ritus geschlossene Ehe nicht dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 8 Rn. 51).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 1 VR 4.18
    Einer abschließenden Prüfung wird all dies im Hauptsacheverfahren 1 A 16.17 zu unterziehen sein.
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

    Mit Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 - hat der Senat einen weiteren Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (nach § 80 Abs. 7 VwGO) und Rückgängigmachung der Vollziehung abgelehnt und mit Beschluss vom 8. August 2018 - 1 VR 9.18 - eine dagegen erhobene Anhörungsrüge zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren BVerwG 1 VR 12.17, 1 VR 4.18 und 1 VR 9.18 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (MI), die Ausländerakte des Klägers (AA), die beigezogenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Flensburg zum Strafverfahren 107 Js 12051/17 sowie - teilweise als Bestandteil der vorgenannten Ermittlungsakten - die Akten des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein.

    Diese nachweisliche Feststellung wird nicht dadurch infrage gestellt, dass sich Herr P. I., der nur einmal Anfang 2016 in der Wohnung des Klägers gewesen ist, und Herr C. D. nicht erinnern können, im Wohnzimmer des Klägers je diese Flagge gesehen zu haben (vgl. Gerichtsakte 1 VR 4.18 , Bl. 49 und 51).

  • BVerwG, 15.11.2022 - 1 B 71.22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Eine Überraschungsentscheidung ist nur gegeben, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 2018 - 1 VR 9.18 (1 VR 4.18 ) - juris Rn. 3 und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18

    Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 12. Juli 2018 - BVerwG 1 VR 4.18 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 13a AS 18.50050

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses im Dublin-Verfahren - Anordnung der

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 - juris Rn. 5; B.v. 26.7.2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3; B.v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 09.01.2019 - RN 6 S 18.50495

    Flucht des Asylbewerbers als Voraussetzung einer Verlängerung der

    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 VR 4.18, 1 PKH 29.18 - juris Rn. 5; B.v. 26.7.2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3; B.v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 - juris Rn. 8, BayVGH, B.v. 17.8.2018 - 13a AS 18.50050 - juris).
  • VG Hamburg, 05.07.2021 - 3 E 2824/21

    Zu den Voraussetzungen einer Vorwirkung von Art. 6 GG im Ausländerrecht bei

    Dem Erfordernis der Vaterschaftsanerkennung für die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 6 Abs. 1 GG kommt eine besondere Bedeutung zu, da nur eine Vaterschaftsanerkennung oder die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung die Eigenschaft als Vater im Rechtssinne bei - wie vorliegend - fehlender staatlicher Ehe mit der Mutter begründen könnte (vgl. § 1592 BGB; so BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018, 1 VR 4/18 u.a., juris Rn. 8; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 13.4.2016, 11 S 321/16, juris Rn. 5).
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