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   BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17   

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https://dejure.org/2018,23773
BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17 (https://dejure.org/2018,23773)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2018 - 8 B 36.17 (https://dejure.org/2018,23773)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 8 B 36.17 (https://dejure.org/2018,23773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Divergenzrüge, Annahme eines Enteignungsverbots gemäß Ziffer 3 des SMAD-Befehls Nr. 64

  • rewis.io

    Besatzungshoheitliche Enteignung; Verzicht auf eine Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche; rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausgl-LeistG § 6 Abs. 1 S. 2; VermG § 1 Abs. 8
    Restitutionsanspruch für die besatzungsrechtliche Enteignung eines Zeitungsverlegers zwischen 1946 und 1948

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Berlin, 14.02.2014 - 4 K 585.13

    Entschädigung für die Verlagsrechte und Kundenstamm

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Die Klage gegen den Bescheid vom 15. September 2010 hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Februar 2014 - VG 4 K 585.13 - abgewiesen.
  • BVerwG, 30.06.2015 - 8 B 38.14

    Voraussetzungen für eine Entschädigung für die Verlagsrechte und den Kundenstamm

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Die Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 38.14 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Auf diese Frage kommt es vorliegend nicht an, sondern nur darauf, auf welche Erwägungen das Verwaltungsgericht sein Urteil tatsächlich selbstständig tragend gestützt hat und ob jede dieser selbstständig tragenden Erwägungen mit durchgreifenden Revisionsrügen angegriffen wird (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - [in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 nicht abgedruckt] - juris, vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Auf diese Frage kommt es vorliegend nicht an, sondern nur darauf, auf welche Erwägungen das Verwaltungsgericht sein Urteil tatsächlich selbstständig tragend gestützt hat und ob jede dieser selbstständig tragenden Erwägungen mit durchgreifenden Revisionsrügen angegriffen wird (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - [in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 nicht abgedruckt] - juris, vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Insoweit fehlt es an einer Darlegung, inwieweit der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat oder warum sich eine solche dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Auf diese Frage kommt es vorliegend nicht an, sondern nur darauf, auf welche Erwägungen das Verwaltungsgericht sein Urteil tatsächlich selbstständig tragend gestützt hat und ob jede dieser selbstständig tragenden Erwägungen mit durchgreifenden Revisionsrügen angegriffen wird (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - [in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 nicht abgedruckt] - juris, vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 02.09.2014 - 8 PKH 2.13
    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2014 - 8 PKH 2.13 (8 B 70.13 ) - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.11.2014 - 8 B 70.13

    Verwirkung eines vermögensrechtlichen Anspruchs durch Rücknahme des

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 8 B 36.17
    Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. September 2014 - 8 PKH 2.13 (8 B 70.13 ) - juris Rn. 12).
  • AG Neuss, 30.11.2020 - 86 C 155/20

    Payment-Anbieter hat keinen Zahlungsanspruch gegen Glücksspiel-Kunden

    (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 8 B 36/17 - zitiert nach juris).
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