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   BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85   

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https://dejure.org/1985,6599
BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85 (https://dejure.org/1985,6599)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1985 - 9 B 321.85 (https://dejure.org/1985,6599)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1985 - 9 B 321.85 (https://dejure.org/1985,6599)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Beweislast für das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1980 - VII ZB 9/80

    Schuldhafter Organisationsmangel bei fehlender Dokumentation des Postabgangs

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85
    Vielmehr hätte der Kläger Angaben darüber machen müssen, ob beim Prozeßbevollmächtigten allgemein der Postabgang nachweisbar kontrolliert und vermerkt wird, etwa durch Führung eines besonderen Postausgangsbuchs oder durch Vermerk des Abgangs in der Handakte (vgl. BGH VersR 1981, 282; 1980, 871 f.).
  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85
    Auf die weitere Frage, ob der Kläger den Wegfall des Hindernisses, der nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Zweiwochenfrist für das Wiedereinsetzungsgesuch auslöst, durch den bloßen Hinweis auf ein anwaltliches Schreiben ohne Beifügung desselben hinreichend substantiiert hat (vgl. zur Notwendigkeit der Substantiierung Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142), braucht unter diesen Umständen nicht eingegangen zu werden.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85
    Dazu hätte er konkrete Umstände vortragen müssen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57

    Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85
    Darüber hinaus hätte er Umstände vortragen müssen, die den Schluß rechtfertigen, daß auch die gerade hier in Rede stehende Beschwerdeschrift tatsächlich abgesandt worden ist (BGH NJW 1957, 790).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 5 B 147.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85
    Ist der Kläger nicht in der Lage, den Verlust der Beschwerdeschrift in dem Bereich auszuschließen, für den er verantwortlich ist, so muß die Wiedereinsetzung versagt werden, da der Kläger die Beweislast für das Vorliegen der Wiedereinsetzungsgründe trägt (Beschluß vom 24. Februar 1981 - BVerwG 5 B 147.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 119).
  • BVerwG, 02.05.1975 - VI C 73.74
    Auszug aus BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85
    Dazu hätte er konkrete Umstände vortragen müssen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg einer Beschwerde -

    Wenn das Berufungsgericht schließlich einräumt, daß der Benachrichtigungszettel über die Zustellung aus dem Briefkasten entwendet worden sein kann, gleichzeitig aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung es als mindestens ebenso wahrscheinlich erachtet, daß die Klägerin (in vorwerfbarer Weise) bei der Durchsicht der eingegangenen Postsendungen den Benachrichtigungszettel übersehen hat, und bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verneint, so ist dies nicht zu beanstanden, da die Klägerin die Beweislast für das Vorliegen der Wiedereinsetzungsgründe trägt (Beschluß vom 12. August 1985 - BVerwG 9 B 321.85 - BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]).
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