Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,659
BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97 (https://dejure.org/1997,659)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1997 - 8 B 165.97 (https://dejure.org/1997,659)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1997 - 8 B 165.97 (https://dejure.org/1997,659)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,659) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Kostentragung von trinkwasserschutzbedingten und talsperrenbedingt erhöhten Anforderungen an die Abwasserbeseitigung durch die Bürger der jeweils betroffenen Kommune als Gebührenschuldner ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97
    Soweit die Beschwerde die vermeintliche Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 33.84 - (BVerwGE 74, 196 [BVerwG 15.05.1986 - 5 C 33/84]) rügt (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), ist ihr schon deshalb nicht weiter nachzugehen, weil die angeblich divergierende Entscheidung nicht dieselbe Rechtsvorschrift betrifft, mit der sich das Berufungsurteil befaßt.
  • BVerwG, 14.02.1977 - 7 B 161.75

    Gebühren - Beiträge - Bindung an Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97
    Vielmehr wird der Vorteilsbegriff ausschließlich durch das jeweilige Landesrecht vorgegeben (vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1 ); einen allgemeinen einheitlichen bundesrechtlichen Begriff der Gebühren und Beiträge, an den die Landesgesetzgebung gebunden wäre, gibt es nicht (Beschluß vom 14. Februar 1977 - BVerwG VII B 161.75 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 9).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.94

    Kanalanschlußbeitrag - Vorteilsbegriff - Verteilungsregelung - Grundbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97
    Vielmehr wird der Vorteilsbegriff ausschließlich durch das jeweilige Landesrecht vorgegeben (vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1 ); einen allgemeinen einheitlichen bundesrechtlichen Begriff der Gebühren und Beiträge, an den die Landesgesetzgebung gebunden wäre, gibt es nicht (Beschluß vom 14. Februar 1977 - BVerwG VII B 161.75 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 9).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97
    Voraussetzung für die Revisionszulassung wegen Divergenz ist aber unter anderem ein entscheidungserheblicher abstrakter Rechtssatzwiderspruch in Auslegung und Anwendung derselben Rechtsvorschrift (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, das heißt näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürfig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 165.97
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, das heißt näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürfig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht