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   BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65   

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BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65 (https://dejure.org/1968,479)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1968 - II C 81.65 (https://dejure.org/1968,479)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1968 - II C 81.65 (https://dejure.org/1968,479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichteinholung der erforderlichen Zustimmungen zu beanstandeten Stellenbesetzungen - Heranziehung zum Ausgleichsbetrag nach § 17 G 131 und Verwirkung des Forderungsrechts bzw. Vertrauensschutzes auf Grund beträchtlichen Zeitablaufs - Freie Planstellen und Verwaltung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56

    Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Die auf Grund solcher Zuwiderhandlungen durch § 17 G 131 ausgelösten Zahlungsverpflichtungen entstehen allerdings nur, wenn die von der Unterbringungspflicht Betroffenen (§ 11 G 131) schuldhaft gehandelt hatten (BVerfGE 7, 305 [319]; Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zu § 17 G 131).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Bußgeldcharakter der Zahlungsverpflichtungen nach § 17 G 131 (vgl. dazu BVerfGE 7, 305 [319]) und den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) herleiten.

  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 21.58

    Wiederherstellung der durch den Nationalsozialismus gestörte Ordnung innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Die Verwirkung eines Rechts tritt jedoch grundsätzlich nicht bereits wegen Zeitablaufs oder wegen bloßer Untätigkeit des Berechtigten ein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 - mit Hinweis auf Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 21.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 63]).
  • BVerwG, 14.03.1963 - VI B 2.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Denn ein Verstoß gegen die Denkgesetze bei der Feststellung eines dem sachlichen Recht zu subsumierenden Sachverhalts bewirkt einen Subsumtionsmangel, also einen sachlich-rechtlichen Fehler der angefochtenen Entscheidung (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 14. März 1963 - BVerwG VI B 2.62 - und vom 28. April 1967 - BVerwG VI B 15.67 -).
  • BVerwG, 26.08.1965 - II C 86.64

    Nichtberücksichtigung eines Beamten bei einer Ernennung wegen enger Verbindung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Die Verwirkung eines Rechts tritt jedoch grundsätzlich nicht bereits wegen Zeitablaufs oder wegen bloßer Untätigkeit des Berechtigten ein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1965 - BVerwG II C 86.64 - mit Hinweis auf Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 21.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 63]).
  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65

    Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Zwar können auch im öffentlichen Recht Ansprüche verwirkt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 204 und 7, 54 sowie auf Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - [ZBR 1962 S. 196]).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Zwar können auch im öffentlichen Recht Ansprüche verwirkt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 204 und 7, 54 sowie auf Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - [ZBR 1962 S. 196]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VI B 15.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Denn ein Verstoß gegen die Denkgesetze bei der Feststellung eines dem sachlichen Recht zu subsumierenden Sachverhalts bewirkt einen Subsumtionsmangel, also einen sachlich-rechtlichen Fehler der angefochtenen Entscheidung (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 14. März 1963 - BVerwG VI B 2.62 - und vom 28. April 1967 - BVerwG VI B 15.67 -).
  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 32.61

    Schutzwürdiges Vertrauen auf das Nichtergehen einer Entscheidung nach § 7 G 131

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Sie kann von dem Verpflichteten mit Erfolg nur geltend gemacht werden, wenn der Berechtigte - obwohl er sein Recht und die ihm zugrundeliegenden Umstände kannte - sein Recht während eines unangemessen langen Zeitraums nicht geltend gemacht und sich dabei so verhalten hat, daß der Verpflichtete mit der Geltendmachung dieses Rechts nicht mehr zu rechnen brauchte und sich demgemäß in seinen Maßnahmen eingerichtet hat, so daß der Berechtigte in treuwidriger Weise schutzwürdige Belange des Verpflichteten verletzen würde, wenn er das Recht schließlich doch noch geltend machte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 32.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 89]).
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Zwar können auch im öffentlichen Recht Ansprüche verwirkt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 204 und 7, 54 sowie auf Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - [ZBR 1962 S. 196]).
  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65
    Zwar können auch im öffentlichen Recht Ansprüche verwirkt werden (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1967 - BVerwG VI C 41.65 - mit Hinweis auf BVerwGE 6, 204 und 7, 54 sowie auf Urteil vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - [ZBR 1962 S. 196]).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 26.64

    Festsetzung einer Sonderabgabe gemäß § 17. Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG -

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 189.57
  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Im Hinblick auf die vom Berufungsgericht angenommene Verwirkung wäre jedoch für den Senat zu erörtern gewesen, ob nicht der Berechtigte das Recht, das er verwirkt haben soll, gekannt haben muß (vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 24. Februar 1958 a.a.O. [206] und Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 -), und ob nicht der Anspruchsgegner darauf vertraut haben muß, daß der Berechtigte den Anspruch nicht mehr geltend machen werde.
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Hieran anknüpfend hat der II. Senat in seinem Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - dem Bescheid eines Regierungspräsidenten, durch den dieser einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen nach § 17 G 131 (F. 1957) heranzog, verjährungsunterbrechende Wirkung mit der Begründung zugesprochen, daß dieser Bescheid eine "eindeutige Maßnahme durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner" und insoweit der Klageerhebung oder den sonstigen in § 209 BGB aufgeführten auf die förmliche Geltendmachung des Anspruchs abstellenden Unterbrechungsgründen vergleichbar sei.

    Nach den rechtsfehlerfreien Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. das bereits angeführte Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 -) in Einklang stehen, greift auch der Einwand der Verwirkung nicht durch.

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

    In seinemUrteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - (NDBZ 1969, 61 [L]) hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts den Bescheid des Regierungspräsidenten, durch den dieser einen öffentlichen Dienstherrn zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen bei Nichterfüllung der Pflicht zur Unterbringung amtsenthobener und verdrängter Angehöriger des öffentlichen Dienstes heranzieht, die Wirkung zugesprochen, die Verjährungsfrist zu unterbrechen mit der.
  • BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung -

    Nicht allein Leistungsbescheiden, sondern auch anderen Bescheiden endgültigen Charakters, die eine Festsetzung wie im vorliegenden Falle beinhalten, kommt die Unterbrechungswirkung zu (vgl. Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - Urteil vom 16. Oktober 1969 [BVerwGE 34, 97]).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 129.81

    Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche des öffentlichen Rechts - Verjährung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt, daß die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung auf vermögensrechtliche Ansprüche des öffentlichen Rechts grundsätzlich entsprechend anwendbar sind, und zwar auch dann, wenn sowohl Gläubiger als auch Schuldner juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, es aber für jeden Fallbereich und für jede Einzelvorschrift der besonderen Prüfung bedarf, ob die aus der konkreten Rechtsbeziehung erwachsenen Ansprüche verjährbar sind und nach welchen Regeln sich gegebenenfalls die Verjährung richtet (vgl. BVerwGE 28, 336 [338]; Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG 2 C 81.65 - und vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 6.68 - vgl. auch BVerwGE 52, 16 [24] und Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht [5. Aufl. 1981], § 10 II 7 d [S. 147]).
  • BVerwG, 15.11.1972 - II B 49.72

    Rechtsmittel

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon u.a. in seinemUrteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - dargelegt, überdies könnte als denkfehlerhaft nur ein tatsächlicher Schluß bezeichnet werden, der nach den Gesetzen der Logik schlechterdings unmöglich ist.
  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70

    Befugnis des Dienstherrn zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

    Hieran anknüpfend hat der II. Senat in seinem Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - dem Bescheid eines Regierungspräsidenten, durch den dieser einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen nach § 17 G 131 (F. 1957) heranzog, verjährungsunterbrechende Wirkung mit der Begründung zugesprochen, daß dieser Bescheid eine 'eindeutige Maßnahme durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner' und insoweit der Klageerhebung oder den sonstigen in § 209 BGB aufgeführten auf die förmliche Geltendmachung des Anspruchs abstellenden Unterbrechungsgründen vergleichbar sei.
  • BVerwG, 07.10.1971 - II C 44.70

    Einrichtung von Beamtenplanstellen als Ersatz für bisherige Angestelltenstellen -

    Sie sind hiernach als "eindeutige Maßnahmen durchgreifenden Charakters" gegenüber der Klägerin im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht zu § 209 BGB entwickelten Rechtsprechung anzusehen (vgl. BVerwGE 28, 336 [34l]; ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 -).
  • BVerwG, 25.02.1971 - II CB 21.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückzahlung von

    Denn die Verjährung war jedenfalls gehemmt, so lange die Parteien über die Rechtmäßigkeit der Nichtigkeitserklärung vom 27. Dezember 1954 im Verwaltungsstreitverfahren stritten, mit der Folge, daß mindestens die Zeit vom April 1955 bis zum 29. Januar 1962 in die möglicherweise schon seit Zustellung des Erlasses vom 27. Dezember 1954 laufende Verjährungsfrist nicht einzurechnen wäre (entsprechende Anwendung des § 202 Abs. 1, § 205 BGB); die Verjährung wurde überdies durch den Leistungsbescheid der Beklagten vom 26. April 1962 unterbrochen, weil dieser Bescheid eine "eindeutige Maßnahme durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner" ist und insoweit der Klageerhebung oder den sonstigen in § 209 BGB aufgeführten Unterbrechungsgründen vergleichbar ist (ebenso schon BVerwG, Urteile vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - und vom 11. März 1970 - BVerwG VI C 15.65 -).
  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 6.73

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Dem hat sich der erkennende II. Senat in seinem in Urteil des Berufungsgerichts angeführten Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - angeschlossen.
  • BVerwG, 24.04.1970 - VI C 106.65

    Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs durch einen Verwaltungsakt

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 6.68

    Ermittlung des Gesamtbesoldungsaufwands - Anwendung der Verjährungsfristen im

  • BVerwG, 17.05.1973 - V CB 108.70

    Verstoß gegen die Denkgesetze im Rahmen der Beweiswürdigung durch die

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