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   BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88   

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BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88 (https://dejure.org/1991,1355)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1991 - 5 C 52.88 (https://dejure.org/1991,1355)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1991 - 5 C 52.88 (https://dejure.org/1991,1355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung - Kraftfahrzeughilfe - Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben durch Hauptfürsorgestelle - berufsfördernde

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch der Hauptfürsorgestelle - Vorleistungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 39
  • NVwZ 1992, 1096 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 482
  • DVBl 1992, 619
  • DÖV 1992, 306
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 13/86

    Rehabilitation - berufsfördernde Leistung - ergänzende Leistung - sonstige

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben an bereits eingegliederte Behinderte (hier: zur Beschaffung eines Ersatzkraftfahrzeugs) fallen in einen Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Hauptfürsorgestellen für die nachgehende Hilfe im Arbeitsleben mit denen der Rehabilitationsträger für Leistungen zur Rehabilitation überschneiden und in dem die Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (wie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ).

    In den Bereich, in dem sich die Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger mit denen der Hauptfürsorgestellen überschneiden und in dem nach dem Grundsatz der Einheit des Rehabilitationsträgers die Leistungspflicht des Trägers der Verpflichtung der Hauptfürsorgestelle vorgeht (vgl. BT-Drucks. 7/1237, S. 62 zu § 20, sowie BSG, Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - ) fallen auch die hier strittigen Leistungen für die Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeugs, das der Schwerbehinderte wegen seiner Behinderung zum Erreichen seines Arbeitsplatzes benötigt.

    Hierzu hat das Bundessozialgericht zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 22. Juli 1987 - 1 RA 13/86 - (USK 87131 S. 611) klargestellt, daß seinem früheren Urteil nicht die Aussage entnommen werden könne, nachgehende Hilfen fielen ausschließlich in die Zuständigkeit der Hauptfürsorgestellen; es hat zudem in dieser späteren Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber im Bereich der nachgehenden Hilfen hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Leistungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger und der Hauptfürsorgestellen Überschneidungen bewußt in Kauf genommen habe, die bisher weder von ihm noch von dem Verordnungsgeber aufgrund der in § 9 Abs. 2 RehaAnglG vorgesehenen Ermächtigung beseitigt worden seien (a.a.O. S. 609).

  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 44/83

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtsänderung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Seine Erstattungsklage gegen die Beklagte wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 9. Mai 1984 - 4 RJ 44/83 - (">141%20SGG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 § 141 SGG Nr. 13 = ZfSH/SGB 1985, 169) abgewiesen, weil die rechtskräftige Ablehnung einer Leistungsverpflichtung im Vorprozeß zwischen Schwerbehindertem und Landesversicherungsanstalt kraft Vorgreiflichkeit auch in den Erstattungsprozeß hineinwirke; denn der Kläger müsse sich, weil er als Beigeladener am Vorprozeß beteiligt gewesen sei, die Rechtskraft des sozialgerichtlichen Urteils entgegenhalten lassen.

    Zu Recht hat das Berufungsgericht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges für Erstattungsklagen der Hauptfürsorgestelle wegen vorläufiger Leistungen im Sinne des § 28 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz) - SchwbG - in der hier noch anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) bejaht (so bereits BSG, Urteil vom 9. Mai 1984 - 4 RJ 44/83 - <">141%20SGG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 § 141 SGG Nr. 13 = ZfSH/SGB 1985, 169> sowie Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl. 1991, Rdnr. 15 a zu § 51).

    Das Berufungsgericht hat, weil es von seinem Rechtsstandpunkt aus hierauf nicht ankam, bisher tatsächliche Feststellungen zur Frage der Leistungspflicht der Beklagten gegenüber dem Beigeladenen (vgl. dazu im Grundsatz BSG, Urteil vom 9. Mai 1984 - 4 RJ 44/83 - <">141%20SGG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 § 141 SGG Nr. 13 S. 19>) nicht getroffen.

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Das Bundessozialgericht hat deshalb in Erstattungsstreitigkeiten die Geltendmachung verwaltungsverfahrensrechtlicher Einwendungen aus dem Sozialleistungsverhältnis abgelehnt und entschieden, daß selbst die im Sinne des § 77 SGG bindende (bestandskräftige) Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den erstattungspflichtigen Träger dem späteren Erstattungsbegehren nicht entgegensteht (so bereits zu der Rechtslage vor Inkrafttreten der §§ 102 ff. SGB X: BSG, Urteil vom 11. März 1970 - 3 RK 49/66 - ; aus der neueren Rechtsprechung vgl. BSGE 51, 44 ; 52, 117 ; 58, 119 ; 62, 118 sowie Urteil vom 14. Mai 1985 - 4 a RJ 21/74 - <">104%20SGB%20X%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 6 S. 14>).

    Davon, daß umfassende Vorleistungsnormen nach Art des § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG Abweichendes zur grundsätzlichen Pflicht eines jeden Leistungsträgers, Entscheidungszuständigkeiten anderer Träger zu respektieren, regeln, geht auch das Bundessozialgericht für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 6 Abs. 2 RehaAnglG aus; denn es hat entschieden, daß ein auf § 6 Abs. 2 RehaAnglG gestützter Erstattungsanspruch - unabhängig von vor oder nach der Vorleistung ergehenden Ablehnungsbescheiden gegenüber dem Leistungsempfänger - allein danach zu beurteilen ist, ob eine Leistungszuständigkeit (= Leistungspflicht) des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers besteht (vgl. BSGE 51, 44 ; 52, 117 ).

    Zu Unrecht beruft sich das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVGE Bln. Bd. 18, 57 .) für seine Ansicht, Rehabilitationsträger seien für nachgehende Hilfen im Arbeitsleben nicht zuständig und die Hauptfürsorgestelle deshalb nicht zu vorläufigen Leistungen für einen Rehabilitationsträger befugt, auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. September 1981 - 1 RA 11/80 - (BSGE 52, 117 ).

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 45/83

    Kraftfahrzeughilfeanspruch einer Behinderten zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Sie hat in den §§ 102, 106 bis 114 SGB X eine allgemeine Regelung erfahren, die abweichendes Spezialrecht in den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches unberührt läßt (§ 37 SGB I) und bei Regelungsdefiziten im Sinne einer in sich geschlossenen Erstattungsregelung ergänzt (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 45/83 - <">56%20AFG%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 56 AFG Nr. 16 S. 38 f.> für § 107 SGB X und § 28 Abs. 5 Satz 2 SchwbG).

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht auch eine Vorleistungsermächtigung der Hauptfürsorgestelle nach § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG für die Beschaffung eines Ersatzkraftfahrzeugs angenommen, obwohl es die Kraftfahrzeughilfe zuvor als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation eingeordnet hatte (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 45/83 - <">56%20AFG%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 56 AFG Nr. 16 S. 33, 38>).

  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Das Bundessozialgericht hat deshalb in Erstattungsstreitigkeiten die Geltendmachung verwaltungsverfahrensrechtlicher Einwendungen aus dem Sozialleistungsverhältnis abgelehnt und entschieden, daß selbst die im Sinne des § 77 SGG bindende (bestandskräftige) Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den erstattungspflichtigen Träger dem späteren Erstattungsbegehren nicht entgegensteht (so bereits zu der Rechtslage vor Inkrafttreten der §§ 102 ff. SGB X: BSG, Urteil vom 11. März 1970 - 3 RK 49/66 - ; aus der neueren Rechtsprechung vgl. BSGE 51, 44 ; 52, 117 ; 58, 119 ; 62, 118 sowie Urteil vom 14. Mai 1985 - 4 a RJ 21/74 - <">104%20SGB%20X%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 6 S. 14>).

    Davon, daß umfassende Vorleistungsnormen nach Art des § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG Abweichendes zur grundsätzlichen Pflicht eines jeden Leistungsträgers, Entscheidungszuständigkeiten anderer Träger zu respektieren, regeln, geht auch das Bundessozialgericht für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 6 Abs. 2 RehaAnglG aus; denn es hat entschieden, daß ein auf § 6 Abs. 2 RehaAnglG gestützter Erstattungsanspruch - unabhängig von vor oder nach der Vorleistung ergehenden Ablehnungsbescheiden gegenüber dem Leistungsempfänger - allein danach zu beurteilen ist, ob eine Leistungszuständigkeit (= Leistungspflicht) des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers besteht (vgl. BSGE 51, 44 ; 52, 117 ).

  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 96/79

    Anspruch gegen Rehabilitationsträger

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den b rufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 47/76

    Rentenversicherungsträger - behinderter Versicherter - Kriegsbeschädigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den b rufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 34/78

    Berufsfördernde Maßnahme - Zuschuß zum Erwerb eines Kfz -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den b rufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 23/77

    Zulassung der Revision - Behinderung bei Eintritt in das Erwerbsleben -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den b rufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 149/76

    Anrechnung von Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers - Kumulierung von

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88
    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den b rufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 121/74

    Zum Recht des Behinderten auf Kostenbeteiligung der BA an einem für ihn

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

  • BVerwG, 14.10.1987 - 6 B 22.86

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 315/68

    Bindender Rentenbescheid - Unberechtigte Rentenbezüge - Rückforderungsrecht des

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 49/66
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85

    Voraussetzungen für einen Ersatz von gezahltem Krankengeld - Erstattungsanspruch

  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 8.88

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff SGB X sind keine von der Rechtsposition des Berechtigten abgeleiteten, sondern eigenständige Ansprüche (stRspr, vgl zB BSGE 57, 146, 147 = SozR 1300 § 103 Nr. 2 S 3; BSGE 58, 119, 125 f mwN = SozR 1300 § 104 Nr. 7 S 24 mwN; BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; BSGE 61, 66, 68 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 104 S 222 mwN; BVerwGE 89, 39, 45 f; BVerwGE 91, 177, 185; BVerwGE 118, 52, 57 f).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 24/01 R

    Revisionsverfahren - gleichzeitige Geltendmachung - Erstattungsanspruch wegen

    Der Umstand, dass nach allgemeiner Meinung die in §§ 102 ff. SGB X geregelten Erstattungsansprüche unabhängig und eigenständig neben dem Leistungsanspruch des Berechtigten stehen und ein eigenständiges Rechtsverhältnis zwischen den Sozialleistungsträgern begründen (vgl. statt aller Schroeder- Printzen in: Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz/Wiesner/von Wulffen, SGB X, 3. Aufl., Vor § 102 Rdnr. 4) spricht dagegen, dass eine - dem materiellen Recht nicht entsprechende - bindende Ablehnung des Leistungsanspruchs des Berechtigten einem späteren Erstattungsbegehren des erstattungsberechtigten Trägers entgegensteht (so BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; SozR 2200 § 562 Nr. 7 S. 10; BVerwGE 89, 39, 45 f; ebenso Pappai, BG 1983, 712, 714; Schellhorn in: GK-SGB X, Vor §§ 102 bis 114, Rdnr. 35).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

    Insoweit gilt für die Vorleistungsnorm des § 43 SGB X nichts anderes als für § 28 Abs. 5 SchwbG F. 1979 (= § 31 Abs. 5 SchwbG F. 1986), den der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 (BVerwGE 89, 39 (42 ff.) [BVerwG 12.09.1991 - 5 C 52/88]) in ähnlicher Weise ausgelegt hat.

    Daß Bestandskraft, Tatbestands- und Bindungswirkung ablehnender Bescheide des erstattungspflichtigen Leistungsträgers Erstattungsansprüchen des aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. September 1991 (BVerwGE 89, 39 (45 f.) [BVerwG 12.09.1991 - 5 C 52/88]) eingehend dargelegt ... Auch die in § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I normierte Vorleistungsbefugnis bei Kompetenzkonflikten schließt es aus, dem ablehnenden Bescheid eines an diesem Kompetenzkonflikt beteiligten Leistungsträgers eine für den Erstattungsanspruch des Vorleistenden vorgreifliche Verbindlichkeit beizumessen.

    Insoweit gilt hier nichts anderes, als was der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 (a.a.O. S. 46 f.) zu den Vorleistungsnormen des § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG F. 1979 und § 6 Abs. 2 RehaAnglG ausgeführt hat.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 C 6.02

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung erstattungspflichtiger

    Im Erstattungsverfahren ist diese daher selbständig zu prüfen, allerdings unabhängig davon, ob der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger eine Leistung im Verhältnis zum Berechtigten bestandskräftig abgelehnt hat (s. BVerwGE 89, 39 ; 91, 177 ; s.a. BSG, Urteil vom 14. Mai 1985 - 4 a RJ 21/84 -, FEVS 35, 207 ; BSGE 61, 66 ); zu prüfen ist, ob der auf Kostenerstattung in Anspruch genommene Leistungsträger die Leistung, wegen derer Kostenerstattung begehrt wird, nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften rechtmäßig hätte erbringen dürfen und nach diesem rechtlichen Maßstab die materiellrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Hilfegewährung erfüllt sind.
  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

    Gegen eine Einbeziehung der gegenüber dem Versicherten ergangenen Entscheidung über dessen Leistungsanspruch in das Erstattungsverfahren spricht zunächst, dass durch die Regelungen der §§ 102 bis 114 SGB X - anders als beim Forderungsübergang - eigenständige, originäre Ansprüche auf Erstattung begründet werden (BSG, SozR 3-5670, § 3 Nr. 4; BVerwGE 89, 39, 46).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 32.90

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendamtes gegen den überörtlichen Träger der

    Daß Bestandskraft, Tatbestands- und Bindungswirkung ablehnender Bescheide des erstattungspflichtigen Leistungsträgers Erstattungsansprüchen des aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 [BVerwG 12.09.1991 - 5 C 52/88]) eingehend dargelegt.

    Insoweit gilt hier nichts anderes, als was der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 (a.a.O. S. 46 f.) zu den Vorleistungsnormen des § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG F. 1979 und § 6 Abs. 2 RehaAnglG ausgeführt hat.

  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 31.90

    Sozialhilferecht - Erwerbstätigkeit - Zuständigkeitskoflikte zwischen

    Daß Bestandskraft, Tatbestands- und Bindungswirkung ablehnender Bescheide des erstattungspflichtigen Leistungsträgers Erstattungsansprüchen des aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. September 1991 - BVerwG 5 C 52.88 - (BVerwGE 89, 39 ) eingehend dargelegt.

    Insoweit gilt hier nichts anderes, als was der Senat in seinem Urteil vom 12. September 1991 (a.a.O. S. 46 f.) zu den Vorleistungsnormen des § 28 Abs. 5 Satz 1 SchwbG F. 1979 und § 6 Abs. 2 RehaAnglG ausgeführt hat.

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 311/07

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsanspruch -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2001 - L 5 KR 87/99

    Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07

    Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05

    Erstattung der Kosten für einer jungen Volljährigen geleistete Sozialhilfe;

  • VG Koblenz, 23.02.2011 - 5 K 1319/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Assistenz während der Berufsausbildung

  • SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Erkrankung - Nachweis -

  • VG Münster, 26.11.2013 - 6 K 611/11

    Zuständigkeitsklärung der Leistungsträger für die Kostenübernahme der personellen

  • VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00

    Erstattung der Kosten eines Heimarbeitsplatzes

  • VG Karlsruhe, 11.08.1998 - 5 K 4218/96

    Verwaltungsrechtsweg: Kostenerstattung für behindertengerechte Ausstattung des

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