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   BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94   

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BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94 (https://dejure.org/1994,13552)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1994 - 8 B 132.94 (https://dejure.org/1994,13552)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1994 - 8 B 132.94 (https://dejure.org/1994,13552)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelhafte Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Die ferner aufgeworfene "grundlegende Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauensschutz eines Beitragspflichtigen geboten ist und wo die Grenzen einer Verbesserung liegen", ist - soweit sie unabhängig von den konkreten Einzelfallverhältnissen eine allgemeine Beantwortung überhaupt zuläßt - angesichts der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht weiter klärungsbedürftig (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 , Beschluß vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - BVerfGE 24, 220 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ).

    Überdies fehlt es insoweit an tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil, aus denen sich ergeben könnte, daß die Klägerin überhaupt in der bezeichneten Richtung Vertrauen gehabt und schutzwürdig betätigt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. April 1983, a.a.O., S. 133 f.).

    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - (BVerwGE 67, 129 ff.) ab, wird der Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ebenfalls nicht prozeßordnungsgemäß dargelegt.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Mit derartigen Angriffen gegen die entscheidungstragende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargetan, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht auch bundesverfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 9 S. 2 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 19 ).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Die ferner aufgeworfene "grundlegende Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauensschutz eines Beitragspflichtigen geboten ist und wo die Grenzen einer Verbesserung liegen", ist - soweit sie unabhängig von den konkreten Einzelfallverhältnissen eine allgemeine Beantwortung überhaupt zuläßt - angesichts der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht weiter klärungsbedürftig (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 , Beschluß vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - BVerfGE 24, 220 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Die ferner aufgeworfene "grundlegende Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauensschutz eines Beitragspflichtigen geboten ist und wo die Grenzen einer Verbesserung liegen", ist - soweit sie unabhängig von den konkreten Einzelfallverhältnissen eine allgemeine Beantwortung überhaupt zuläßt - angesichts der vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht weiter klärungsbedürftig (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 , Beschluß vom 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - BVerfGE 24, 220 ; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich nur dann gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 07.12.1990 - 7 B 160.90
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich nur dann gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 und vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Friedhofsbenutzung Nr. 14 S. 4 ).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    Mit derartigen Angriffen gegen die entscheidungstragende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargetan, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht auch bundesverfassungsrechtliche Erwägungen anführt (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 FlurbG Nr. 9 S. 2 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 19 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1994 - 8 B 132.94
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
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