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   BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81   

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BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81 (https://dejure.org/1982,3145)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1982 - 2 B 87.81 (https://dejure.org/1982,3145)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1982 - 2 B 87.81 (https://dejure.org/1982,3145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren Besoldungsstrukturen in das neue Besoldungsrecht - Überleitung der Dozenten an einer Fachhochschule von der Besoldungsordnung A in die Besoldungsgruppen C 2 und C 3 für Professoren an Fachhochschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Daß der Besoldungsgesetzgeber bei einer grundlegenden Neuregelung eine besonders weite Gestaltungsfreiheit hat, ist seit jeher anerkannt (BVerfGE 56, 146 [161 f. mit weiteren Nachweisen]).

    Er kann z.B. Ämter - bei entsprechender Besitzstandswahrung - trotz unveränderter Beurteilungsmerkmale aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft niedriger bewerten und im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Alimentierungspflicht Gehaltsbeträge für die Zukunft kürzen; einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 56, 146 [161, 163] jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 38.72 - [Buchholz 235.62 2. BesNG Nr. 3 = ZBR 1975, 148, 149]).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß zu den Bemessungsmerkmalen im Falle anderweitiger Ämterbewertung auch die Berücksichtigung der dem Bediensteten aufgrund seiner persönlichen Eignung und fachlichen Leistung früher verliehenen statusrechtlichen Position gehört (BVerfGE 56, 146 [163] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Dies muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vom Beschwerdeführer durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden und für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblichen Rechtsfrage und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).

  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 38.72
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Er kann z.B. Ämter - bei entsprechender Besitzstandswahrung - trotz unveränderter Beurteilungsmerkmale aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft niedriger bewerten und im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Alimentierungspflicht Gehaltsbeträge für die Zukunft kürzen; einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; 56, 146 [161, 163] jeweils mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 38.72 - [Buchholz 235.62 2. BesNG Nr. 3 = ZBR 1975, 148, 149]).

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Rechtsvereinheitlichung sogar ein sachlicher Grund für die Herabsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge sein kann (Urteile vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 38.72 - [a.a.O.] und vom 30. Juni 1971 - BVerwG 6 C 246.73 - [ZBR 1976, 349, 350]).

  • BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 17.10.1978 - 1 B 338.78

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Von einer Verletzung der prozessualen Chancengleichheit kann keine Rede sein, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. zur Übereinstimmung dieser Regelung mit Bundesverfassungsrecht u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3], vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26] und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Von einer Verletzung der prozessualen Chancengleichheit kann keine Rede sein, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. zur Übereinstimmung dieser Regelung mit Bundesverfassungsrecht u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3], vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26] und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Von einer Verletzung der prozessualen Chancengleichheit kann keine Rede sein, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. zur Übereinstimmung dieser Regelung mit Bundesverfassungsrecht u.a. Beschlüsse vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 3], vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26] und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Hinsichtlich der Frage, ob die Differenzierung der Besoldung der Professoren an Fachhochschulen dem Gleichheitssatz widerspricht, hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche verfassungsrechtliche Möglichkeit solcher Differenzierungen ausgesprochen, die auch nicht davon abhängt, wieweit die erwartete unterschiedliche Ausgestaltung der Aufgabengebiete in der Praxis tatsächlich realisiert wird (BVerfGE 54, 363 [380 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81
    Art. 3 GG gibt nicht die Möglichkeit, eine landesrechtliche Regelung daraufhin zu überprüfen, ob nicht andere Bewertungsmaßstäbe auch gerecht gewesen wären und dem Gleichheitsgrundsatz entsprochen hätten (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; BVerwGE 3, 145 [149]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 26.81

    Neuregelung des Besoldungsrechts - Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78

    Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale -

  • BVerwG, 15.02.1956 - II C 129.54

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Baden-Württemberg

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 86.81

    Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers - Neuregelung des Besoldungsrechts

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 8.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

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