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   BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10   

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BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10 (https://dejure.org/2010,3293)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 6 B 26.10 (https://dejure.org/2010,3293)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 (https://dejure.org/2010,3293)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    WPflG § 8a; VwGO § 86 Abs. 1
    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen

  • openjur.de

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG § 8a

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8a WehrPflG, § 86 Abs 1 VwGO
    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Austauschbarkeit eines sachverständigen Zeugen; Abgrenzung eines sachverständigen Zeugen von einem Sachverständigen anhand der von einem gerichtlichen Gutachtenauftrag unabhängigen Wahrnehmung vergangener Zustände durch den sachverständigen Zeugen; Vereinbarkeit der ...

  • rewis.io

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der Beweismittel des sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Austauschbarkeit eines sachverständigen Zeugen; Abgrenzung eines sachverständigen Zeugen von einem Sachverständigen anhand der von einem gerichtlichen Gutachtenauftrag unabhängigen Wahrnehmung vergangener Zustände durch den sachverständigen Zeugen; Vereinbarkeit der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterschied sachverständiger Zeuge/Sachverständigenbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständiger oder sachverständiger Zeuge?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zwischen Sachverständigen und sachverständigen Zeugen! (IBR 2011, 1384)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1983
  • DVBl 2011, 122
  • DÖV 2011, 208
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.09.2010 - 6 B 23.10

    Musterungsverfahren; Wehrdienstfähigkeit bei Allergie; Einberufung in den

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von höchstrichterlich aufgestellten Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt: Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 6 B 23.10 - BA S. 2).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von höchstrichterlich aufgestellten Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt: Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 6 B 23.10 - BA S. 2).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90
    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Der Kläger macht geltend, das verwaltungsgerichtliche Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 54.90 - (juris; vgl. ebenso etwa: Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 5.98 - BVerwGE 108, 122 = Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 31 S. 5) ab.
  • BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Diese Begründung der Verfahrensrüge und der zuvor in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gestellte Hilfsbeweisantrag tragen, wie sich bereits aus der nicht einheitlichen Bezeichnung der begehrten Beweiserhebung ergibt, dem Unterschied zwischen dem Beweis durch einen sachverständigen Zeugen gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 414 ZPO und dem Sachverständigenbeweis nach § 98 VwGO i.V.m. 402 ff. ZPO nicht hinreichend Rechnung (vgl. zum Folgenden: Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 ff., Beschlüsse vom 4. Oktober 2001 - BVerwG 6 B 39.01 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 11 S. 2 ff. und vom 7. März 2003 - BVerwG 6 B 16.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Diese Begründung der Verfahrensrüge und der zuvor in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gestellte Hilfsbeweisantrag tragen, wie sich bereits aus der nicht einheitlichen Bezeichnung der begehrten Beweiserhebung ergibt, dem Unterschied zwischen dem Beweis durch einen sachverständigen Zeugen gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 414 ZPO und dem Sachverständigenbeweis nach § 98 VwGO i.V.m. 402 ff. ZPO nicht hinreichend Rechnung (vgl. zum Folgenden: Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 ff., Beschlüsse vom 4. Oktober 2001 - BVerwG 6 B 39.01 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 11 S. 2 ff. und vom 7. März 2003 - BVerwG 6 B 16.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 5.98

    Zivildienstrecht, Wehrpflichtrecht

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Der Kläger macht geltend, das verwaltungsgerichtliche Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 54.90 - (juris; vgl. ebenso etwa: Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 5.98 - BVerwGE 108, 122 = Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 31 S. 5) ab.
  • BVerwG, 04.10.2001 - 6 B 39.01

    Vorliegen eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Beweisantrages - Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10
    Diese Begründung der Verfahrensrüge und der zuvor in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gestellte Hilfsbeweisantrag tragen, wie sich bereits aus der nicht einheitlichen Bezeichnung der begehrten Beweiserhebung ergibt, dem Unterschied zwischen dem Beweis durch einen sachverständigen Zeugen gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 414 ZPO und dem Sachverständigenbeweis nach § 98 VwGO i.V.m. 402 ff. ZPO nicht hinreichend Rechnung (vgl. zum Folgenden: Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 ff., Beschlüsse vom 4. Oktober 2001 - BVerwG 6 B 39.01 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 11 S. 2 ff. und vom 7. März 2003 - BVerwG 6 B 16.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

    Medizinischer Sachverständiger hat keinen Vergütungsanspruch, wenn er

    Der Sinn und Zweck des Sachverständigenbeweises besteht darin, dass der Sachverständige als Gehilfe des Richters seine besondere Sachkunde zur Verfügung stellt, um aus bestimmten Tatsachen konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, Kenntnisse von Erfahrungssätzen zu vermitteln oder mit besonderem Fachwissen Tatsachen festzustellen, und dadurch die Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts zu erweitern (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 12.Oktober 2010 - 6 B 26/10 - juris RdNr. 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 RdNr. 11a; Leopold in: Beck-online Großkommentar, SGG, Stand 1. Januar 2021, § 118 RdNr. 75; Roller in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 118 RdNr. 18).

    Aufgabe des Sachverständigen ist es, mithilfe besonderer Sachkunde aus Tatsachen konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, um so dem Gericht Kenntnis von Erfahrungssätzen zu vermitteln oder mit besonderem Fachwissen Tatsachen festzustellen (BVerwG, Beschluss vom 12.Oktober 2010 - 6 B 26/10 - juris RdNr. 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 RdNr. 11a; Leopold in: Beck-online Großkommentar, SGG, Stand 1. Januar 2021, § 118 RdNr. 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2020 - A 12 S 1239/19

    Funktion eines Arztes als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger

    Der Arzt ist hingegen Sachverständiger, wenn er die Auswirkungen der Krankheit aufgrund seiner besonderen ärztlichen Sachkunde zu beurteilen hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10, juris Rn. 6).

    Der Arzt ist hingegen Sachverständiger, wenn er die Auswirkungen der Krankheit aufgrund seiner besonderen ärztlichen Sachkunde zu beurteilen hat (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10 -, juris Rn. 5 f.).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17

    Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen

    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 = juris Rn. 17, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 73 Rn. 5 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Unabhängig von Beweisanträgen, die auf eine (weitere) Beweiserhebung etwa durch Einholung eines weiteren bzw. ergänzenden Gutachtens oder eines Obergutachtens gerichtet sind, kommt eine Verletzung der Aufklärungspflicht allenfalls dann in Betracht, wenn die bisherigen Gutachten und Erkenntnisquellen offen erkennbare Mängel enthalten, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 73 Rn. 5 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.05.2016 - 7 B 23.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer

    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Gutachten offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 73 Rn. 5 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der

    Unabhängig von Beweisanträgen, die auf eine (weitere) Beweiserhebung etwa durch Einholung eines weiteren bzw. ergänzenden Gutachtens oder eines Obergutachtens gerichtet sind, kommt eine Verletzung der Aufklärungspflicht allenfalls dann in Betracht, wenn die bisherigen Gutachten und Erkenntnisquellen offen erkennbare Mängel enthalten, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 73 Rn. 5 und vom 15. Juli 2015 - 7 B 23.14 - juris Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2023 - L 7 KO 21/20
    Der Sinn und Zweck des Sachverständigenbeweises besteht darin, dass der Sachverständige als Gehilfe des Richters seine besondere Sachkunde zur Verfügung stellt, um aus bestimmten Tatsachen konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, Kenntnisse von Erfahrungssätzen zu vermitteln oder mit besonderem Fachwissen Tatsachen festzustellen, und dadurch die Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts zu erweitern (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 12.Oktober 2010 - 6 B 26/10 - juris RdNr. 5; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 118 RdNr. 11a; Leopold in: Beck-online Großkommentar, SGG, Stand 1. Januar 2021, § 118 RdNr. 75; Roller in: Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 118 RdNr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 12 LA 174/12

    Ablehnung von Beweisanträgen durch das VG i.R.d. Genehmigung für die Errichtung

    Die Einwendungen der Klägerin erschüttern die plausiblen und nachvollziehbaren Ausführungen des Gutachters nicht, so dass es der beantragten Beauftragung eines anderen Sachverständigen - insbesondere der Messung der Geräuschimmissionen - nicht bedurfte (zum Maßstab vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - juris Rn. 5 und vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2022 - 3 N 130.21

    Ausweisung; Straftaten; Maßregelvollzug; Wiederholungsgefahr; Prognose;

    Ein sachverständiger Zeuge bekundet sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 8 A 4158/19 - juris Rn. 24).

    Um die Abgabe eines - gesondert beantragten - Sachverständigengutachtens geht es in dem auf "Anhörung" der Frau D. gestellten Beweisantrag ebenso wenig, wobei die Auswahl des Sachverständigen ohnehin Sache des Gerichts wäre (§ 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 6 B 26.10 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2011 - 5 OB 411/11

    Vergütung eines als sachverständiger Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung

    Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10 -, juris Rn 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.11.1973 - I ZR 59/72 -, juris Rn 20 f.).
  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2021 - 8 A 4158/19

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen Geruchsemissionen von genehmigungsbedürftigen

  • BVerwG, 15.06.2011 - 6 B 8.11

    Revision ist bei Aufwerfen einer einzelfallbezogenen Frage im Zusammenhang mit

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Oldenburg, 23.02.2011 - 5 A 1001/10

    Grabgestaltung; Abdeckung; Vollabdeckung; Ruhezeit; Verwesungsdauer;

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

  • OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11

    Sicherungsverwahrung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit eines Antrags

  • VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 2 K 12.228

    Landesbeamtenrecht; Dienstunfall; Labrumeinriss; Kausalität

  • VG Kassel, 04.07.2022 - 1 K 439/21

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen; behandelnde Ärtze als sachverständige

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