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   BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64   

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https://dejure.org/1964,97
BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64 (https://dejure.org/1964,97)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1964 - I C 58.64 (https://dejure.org/1964,97)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1964 - I C 58.64 (https://dejure.org/1964,97)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bau eines Schuppens auf einem Grundstück im Außenbereich - Vorhaben zur Errichtung einer baulichen Anlage - Begriff der bauaufsichtlichen Genehmigung und Zustimmung - Verhältnis von Landesrecht zu Bundesrecht - Einleitung des Genehmigungsverfahren durch Antrag - Zweck ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29; BBauG § 35; BBauG § 36
    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG [hier: anzeigepflichtige Vorhaben]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 12
  • NJW 1965, 548
  • MDR 1965, 154
  • DVBl 1965, 200
  • DÖV 1965, 460
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64
    Das Berufungsgericht hat zutreffend geprüft, ob der Bau, dessen Beseitigung durch die angefochtene Verfügung angeordnet worden ist, im Zeitpunkt seiner Errichtung materiell rechtmäßig war oder dem später in Kraft getretenen und nunmehr geltenden Recht entspricht (BVerwGE 3, 351 [353 f.]; 5, 351).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64
    Das Berufungsgericht hat zutreffend geprüft, ob der Bau, dessen Beseitigung durch die angefochtene Verfügung angeordnet worden ist, im Zeitpunkt seiner Errichtung materiell rechtmäßig war oder dem später in Kraft getretenen und nunmehr geltenden Recht entspricht (BVerwGE 3, 351 [353 f.]; 5, 351).
  • BVerwG, 02.02.1961 - I B 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64
    Schon § 3 BauRegVO, die frühere bundesrechtliche Vorschrift über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außengebiet, galt trotz der Anknüpfung an die "baupolizeiliche Genehmigung" nicht nur für Vorhaben, die einer förmlichen Baugenehmigung bedurften (Beschluß vom 2. Februar 1961 - BVerwG I B 6.61 -); für die Annahme, daß das Bundesbaugesetz die Zulässigkeit des Bauens für einen engeren Kreis von Vorhaben regelt, liegen keine Anhaltspunkte vor.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Der Senat kann offenlassen, ob diese Anknüpfung an ein landesrechtliches Genehmigungsverfahren überhaupt im Sinne einer Anwendungsvoraussetzung für die §§ 30 bis 37 BBauG (so BVerwGE 20, 12 [BVerwG 12.11.1964 - I C 58/64]) aufzufassen ist.
  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 75.75

    Ordnungsverfügung gegen Kabelabbrennung trotz Genehmigung nach BImSchG; Fehlende

    Die von einer Bauanzeige ausgehende, in der Tat "genehmigungsartige" Legalisierungswirkung (siehe zu ihr etwa die §§ 92 und 101 Abs. 2 der Bauordnung Rheinland-Pfalz und ferner das Urteil vom 10. Dezember 1971 - BVerwG IV C 32.69 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG Nr. 1 S 1 (2)) geht offenkundig auf Eigenarten zurück, in denen sich die Bauanzeige von der immissionsschutzrechtlichen und gewerberechtlichen Anzeige unterscheidet (vgl. dazu vor allem das Urteil vom 12. November 1964 - BVerwG I C 58.64 - BVerwGE 20, 12 (14f)).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

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