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BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist ohne Prüfung der Eignung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.08.1970 - VI A 28/70
- BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Daß auch bereits getilgte Strafen bei der Prüfung der Frage, ob jemand die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt, berücksichtigt werden können, hat der Senat in BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63] ausgesprochen. - BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
In BVerwGE 17, 347 hat der Senat ausgesprochen, daß die Verwaltungsbehörde nicht verpflichtet ist, nach Ablauf der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Erlaubnis ohne Prüfung der Eignung wieder zu erteilen. - BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Zur Feststellung bestimmter Charakterzüge kann das Gericht, wie der Senat in BVerwGE 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] ausgeführt hat, auch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen.
- BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 76.61
Rechtfertigung einer zulassungsfreien Revision durch eine Rüge aufgrund der …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Danach rechtfertigt die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs nicht die zulassungsfreie Revision (Beschluß des Senats vom 31. August 1962 - BVerwG VII CB 76.61 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2). - BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß nicht nur körperliche Gebrechen oder geistige Erkrankungen, sondern auch charakterliche Mängel die Eignung zum Führen, von Kraftfahrzeugen ausschließen können (BVerwGE 13, 288 [BVerwG 12.01.1962 - VII C 12/61]). - BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Lehnt es der Betroffene ab, ein solches Gutachten der Behörde vorzulegen, so kann die Behörde, wenn begründete Bedenken gegen die Eignung bestehen, die Fahrerlaubnis versagen (vgl. BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] zu dem umgekehrten Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis).