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BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision - Widerspruch einer Entscheidung des Berufungsgerichts zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Begriff des Einfügens im baurechtlichen Sinne - Vorliegen bodenrechtlicher Spannungen - Bindung des ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.11.1989 - 2 B 88.1886
- BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90
Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) ab. - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86
Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90
Der Erfolg seines Rechtsmittels setzt voraus, daß dies materiellrechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 39.86 - BauR 1990, 453). - BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77
Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90
Zwar hat der beschließende Senat empfohlen, daß die Gerichte nach Ablauf eines längeren Zeitraums seit Bekanntmachung eines Bebauungsplans nicht ungefragt in eine Fehlersuche eintreten sollen (vgl. Urteil des Senats vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 7.77 - DVBl. 1980, 230); hält ein Gericht aber Festsetzungen eines Bebauungsplans, auf die es gerade für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt, für widersprüchlich oder streiten die Parteien um die Gültigkeit einer Festsetzung, so hat das Gericht die Frage nach der Gültigkeit auch dann zu beantworten, wenn der Bebauungsplan bisher unbeanstandet angewendet worden ist. - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90
Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - (BVerwGE 54, 5) ab. - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus BVerwG, 12.11.1990 - 4 B 65.90
Zwar wird Drittschutz nach der Rechtsprechung des Senats nur bei Vorliegen qualifizierter und individualisierter Umstände bejaht (vgl. BVerwGE 52, 122).