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   BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97   

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https://dejure.org/1997,18096
BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97 (https://dejure.org/1997,18096)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 7 B 374.97 (https://dejure.org/1997,18096)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 7 B 374.97 (https://dejure.org/1997,18096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungspflichtigkeit einer Enteignung auf Grundlage des Aufbaugesetzes - Durch diskriminierenden und entschädigungslos bleibenden Zugriff auf das Eigentum bedingter rechtswidriger Gehalt einer Maßnahme als grundlegende Voraussetzung des Schädigungstatbestands - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97
    Diese Beurteilung steht, was die Beschwerde nicht verkennt, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284).

    Die gegenteilige Annahme der Beschwerde, wonach der Anspruch auf Rückgabe des enteigneten Vermögenswerts bereits durch die tatsächliche Entschädigungslosigkeit eines konkreten Enteignungsakts begründet werden solle, führt zu einem mit dem restitutionsrechtlichen Grundsatz der Konnexität (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 11/94]) unvereinbaren Ungleichgewicht zwischen Gegenstand und Ausmaß der Schädigung einerseits und der Wiedergutmachung andererseits und hätte vielfach eine sachwidrige, dem Gesetz widersprechende Ungleichbehandlung zur Folge (vgl. BVerwGE 95, 284 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 16/93]).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97
    Auch wenn die von der Beschwerde behauptete Diskriminierung in bezug auf die Höhe der festgesetzten Entschädigung vorliegen sollte, könnte der von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffene Vermögenswert nur der Anspruch auf die in der DDR übliche Entschädigung sein; die Rückgabe des Vermögens kommt unter diesen Umständen ebensowenig in Betracht wie bei gänzlich unterlassener Erfüllung eines festgesetzten Entschädigungsanspruchs (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 11/93]).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97
    Der Bevollmächtigte der Beigeladenen zu 1 bis 3 hat diese Beweisanträge ausweislich der Verhandlungsniederschrift hilfsweise für den Fall der Klagestattgabe gestellt; derartige Beweisanträge lösen keine Pflicht zur gesonderten Bescheidung aus, weil der Antragsteller damit zu erkennen gibt, daß die Beweisanträge erst dann beschieden werden sollen, wenn die Sache selbst zur Entscheidung kommt (Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 18.93 - BVerwGE 97, 203 [BVerwG 14.12.1994 - 11 C 18/93]).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97
    Damit läuft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht leer; er greift ein, wenn eine diskriminierende Entschädigungspraxis darauf abzielte, die Enteignung dadurch überhaupt erst zu ermöglichen oder zu erleichtern, wie dies beispielsweise bei manipulativ herbeigeführter Überschuldung von "Westgrundstücken" anzunehmen ist (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 Nr. 61).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97
    Die gegenteilige Annahme der Beschwerde, wonach der Anspruch auf Rückgabe des enteigneten Vermögenswerts bereits durch die tatsächliche Entschädigungslosigkeit eines konkreten Enteignungsakts begründet werden solle, führt zu einem mit dem restitutionsrechtlichen Grundsatz der Konnexität (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 11/94]) unvereinbaren Ungleichgewicht zwischen Gegenstand und Ausmaß der Schädigung einerseits und der Wiedergutmachung andererseits und hätte vielfach eine sachwidrige, dem Gesetz widersprechende Ungleichbehandlung zur Folge (vgl. BVerwGE 95, 284 [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 16/93]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97
    Das Verwaltungsgericht hat den Anspruch der Beigeladenen zu 1 bis 3 auf rechtliches Gehör nicht dadurch verletzt, daß es deren Vorbringen zur Diskriminierung Adliger im Tatbestand in zusammenfassender Kürze wiedergegeben und in den Entscheidungsgründen nicht im einzelnen behandelt hat; da dieses Vorbringen nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht entscheidungserheblich war, rechtfertigt das Fehlen einer vertieften Erörterung der damit zusammenhängenden Fragen nicht den Schluß, daß das Verwaltungsgericht die entsprechenden Ausführungen bei seiner Entscheidung nicht zur Kennnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00

    Vorliegen einer "entschädigungslosen Enteignung" eines Grundstücks -

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 (BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 13) und von dem Beschluß vom 12. November 1997 (BVerwG 7 B 374.97 ) ab.
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