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BVerwG, 12.12.1983 - 9 B 14856.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung der asylrechtlichen Bedeutung einer im Heimatland drohenden Kriminalstrafverfolgung wegen Aufrufs zum gewaltsamen Regierungssturz - Erfordernis der schlüssigen Darlegung einer erhobenen Verfahrensrüge ungenügender Sachaufklärung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.08.1982 - 21 B 82 C. 663
- BVerwG, 12.12.1983 - 9 B 14856.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81
Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1983 - 9 B 14856.82
Die Beschwerdeschrift läßt die nach dieser gesetzlichen Bestimmung erforderlichen Ausführungen vermissen, daß und inwiefern die Vorinstanz von der in ihrem pflichtgemäßen Ermessen stehenden Möglichkeit, im Verfahren nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG zu entscheiden, aufgrund sachfremder Erwägungen oder grober Fehleinschätzung (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25) Gebrauch gemacht haben sollte. - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1983 - 9 B 14856.82
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Motiven des Verfolgerstaates (BVerwGE 55, 82). - BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1983 - 9 B 14856.82
Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Beschwerde betreffen die tatrichterliche Beweiswürdigung, die erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln noch auf Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze beruht und daher in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden kann (BVerwGE 47, 330 [361]). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 12.12.1983 - 9 B 14856.82
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Staat, der sich gegen gewaltsame Angriffe gegen seine Grundordnung wehrt, dies auf asylrechtlich unbedenkliche Weise tun kann, daß aber andererseits auch strafrechtliche Maßnahmen politische Verfolgung darstellen können, wenn sie darauf abzielen, den Verfolgten allein oder jedenfalls auch wegen seiner politischen Überzeugung zu treffen (Urteil des Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 7).