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   BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88   

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BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 (https://dejure.org/1989,2418)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1989 - 9 C 39.88 (https://dejure.org/1989,2418)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 9 C 39.88 (https://dejure.org/1989,2418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustellungen im Asylverfahren - Ablehnender Asylbescheid - Ausreiseaufforderung - Angriff auf politische Überzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88
    Der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entschiedene Fall, daß jedenfalls dort, wo das unter Strafe gestellte politische Handeln nur von geringem Gewicht sei und deshalb bei Bestrafungen nicht nur Angriffe gegen die kemalistische Staatsverfassung, sondern gleichzeitig auch entgegenstehende Überzeugungen unterdrückt werden sollten, liege hier nicht vor.

    Mit diesen Ausführungen, die das Berufungsgericht im Blick auf das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) gemacht hat, wird dem Inhalt dieses Urteils nicht hinreichend Rechnung getragen.

    Dabei dürfe das "Innehaben" einer politischen Überzeugung jedoch nicht im Sinne der Beschränkung auf den Bereich des forum internum verstanden werden, sondern müsse ein Mindestmaß an Äußerungs- und Betätigungsmöglichkeiten umfassen (BVerwGE 77, 265 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86]).

    Diese Überlegungen des Berufungsgerichts beruhen auf einem Mißverständnis des bereits erwähnten Urteils des Senats vom 19. Mai 1907 - BVerwG 9 C 184.86 - (a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88
    Stellt eine Strafnorm eine von dieser Absicht getragene Meinungsäußerung unter Strafe, so greift die Norm auf die politische Überzeugung zu und ist deshalb politisch motiviert (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136; nunmehr auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -).

    Maßgeblich ist allein, ob durch die Bestrafung nach diesen Vorschriften auch auf das vom Ausländer in Anspruch genommene und durch das Asylrecht geschützte Mindestmaß an Äußerungs- und Betätigungsmöglichkeiten zugegriffen werden soll (vgl. dazu jetzt auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -).

    Gegebenenfalls wird unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen sein, ob eine Bestrafung des Klägers aus diesem Grunde deshalb seiner Anerkennung als Asylberechtigter entgegenstehen wird, weil sie in Wahrheit nicht der mit dem Delikt betätigten politischen Überzeugung als solcher gilt, sondern einer in solchen Taten zum Ausdruck kommenden zusätzlichen kriminellen Komponente, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig ist (so BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - S. 31 des Beschlußabdrucks), so daß der strafrechtliche Zugriff auf den Kläger insgesamt ausschließlich oder ganz überwiegend wegen der Verwirklichung eines kriminellen Unrechts erfolgt, hier möglicherweise wegen der aus der früheren Mitgliedschaft in der TIIKP abzuleitenden Verwirklichung des Tatbestandes eines Gewaltdeliktes (vgl. auch dazu Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88
    Stellt eine Strafnorm eine von dieser Absicht getragene Meinungsäußerung unter Strafe, so greift die Norm auf die politische Überzeugung zu und ist deshalb politisch motiviert (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136; nunmehr auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -).

    Gegebenenfalls wird unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen sein, ob eine Bestrafung des Klägers aus diesem Grunde deshalb seiner Anerkennung als Asylberechtigter entgegenstehen wird, weil sie in Wahrheit nicht der mit dem Delikt betätigten politischen Überzeugung als solcher gilt, sondern einer in solchen Taten zum Ausdruck kommenden zusätzlichen kriminellen Komponente, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig ist (so BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - S. 31 des Beschlußabdrucks), so daß der strafrechtliche Zugriff auf den Kläger insgesamt ausschließlich oder ganz überwiegend wegen der Verwirklichung eines kriminellen Unrechts erfolgt, hier möglicherweise wegen der aus der früheren Mitgliedschaft in der TIIKP abzuleitenden Verwirklichung des Tatbestandes eines Gewaltdeliktes (vgl. auch dazu Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136).

  • BVerwG, 08.02.1967 - IV B 87.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88
    Die danach auf Landesrecht beruhende Feststellung der Vorinstanzen, daß im vorliegenden Fall wegen des Fehlens eines Zustellungsnachweises die Klagefrist gegen den ablehnenden Asylbescheid des Bundesamtes nicht in Lauf gesetzt worden ist, ist daher nicht revisibel (vgl. Beschluß vom 8. Februar 1967 - BVerwG 4 B 87.65 - Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 5), würde aber, wie hinzuzufügen ist, bei Anwendung des Bundesrechts gemäß § 9 Abs. 2 VwZG nicht anders zu treffen sein.
  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit -

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).

    Damit erfolgt eine solche Bestrafung auch im Hinblick auf die Körperverletzung weder ausschließlich noch ganz überwiegend wegen der Verwirklichung des allgemeinen kriminellen Unrechts, sondern gerade im Hinblick auf die die Asylrelevanz der strafrechtlichen Verfolgung begründende Unterdrückung der Überzeugung des Klägers (siehe zu dieser Abgrenzung BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).

  • VG Berlin, 10.01.2024 - 18 K 150.23

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an syrischen Asylbewerber wegen

    Wie sich schon aus dem Wortlaut von § 3b Abs. 1 Nr. 5 AsylG (juris: AsylVfG 1992) ergibt ("eine Überzeugung vertritt"), muss eine politische Überzeugung geäußert oder in irgendeiner Form kundgetan werden und den staatlichen Stellen zur Kenntnis gelangen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - 9 C 39.88 - und vom 30. August 1988 - 9 C 14.88 -), sofern sie der betreffenden Person nicht sonst unterstellt wird.

    Wie bereits höchstrichterlich entschieden ist, setzt das persönliche Merkmal "politische Überzeugung" ein Mindestmaß an Äußerung oder Betätigung voraus, also dass die betreffende Person ihre Meinung nach außen, gegenüber Dritten, bekundet und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - 9 C 39.88 - juris Rn. 12 und vom 30. August 1988 - 9 C 14.88 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder

    Die Frage betrifft somit irrevisibles Recht und kann bereits deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. hierzu z.B. Beschluß vom 8. Februar 1967 - BVerwG 4 B 87.65 - Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 5; Urteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 39.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 121).
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asyl- erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86 -, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15 = NVwZ 1989, 472 = InfAuslR 1989, 66; BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

    Drittens ist eine derartige ideologische Zwangsschulung erst dann asylrelevant, wenn in ihr das erforderliche Mindestmaß an abweichender politischer Äußerungsfreiheit nicht besteht (vgl. Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 39.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 121).
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86 -, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84

    Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine -- mit der Staatsraison nicht übereinstimmende -- politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 184.86 --, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 -- 9 C 198.86 --, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 -- 9 C 10.88 --; BVerwG, 30.08.1988 -- 9 C 14.88 --, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 -- 9 C 29.87 --; BVerwG, 12.12.1989 -- 9 C 39.88 --).
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, a.a.O.; BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86 -, a.a.O.; BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 10.88 - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15; BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87 - BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

    Die politische Überzeugung wird deshalb dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine - mit der Staatsräson nicht überein stimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören läßt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, BVerwGE 77, 258 = EZAR 200 Nr. 19, u. - 9 C 198.86 -, EZAR 201 Nr. 12, 30.08.1988 - 9 C 14.88 -, BVerwGE 80, 136 = EZAR 201 Nr. 15, sowie 08.02.1989 - 9 C 29.87 - u. 12.12.1989 - 9 C 39.88 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • BVerwG, 23.02.1998 - 9 B 809.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Klärung reiner Tatsachenfragen -

  • VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91

    Äthiopien - Eritrea: Asylrelevanz einer Einreiseverweigerung wegen fehlender

  • VGH Hessen, 20.11.1996 - 12 UZ 4469/96

    Asyl; Verzicht auf politische Betätigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1990 - 13 A 10205/90

    Asylbewerber; Rückkehr in Heimatland ; Enthaltung politischer Betätigung

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