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   BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92   

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BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92 (https://dejure.org/1995,1188)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 1 A 2.92 (https://dejure.org/1995,1188)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 (https://dejure.org/1995,1188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Bestands an Lebensversicherungen an eine Aktiengesellschaft - Verlust von Mitgliedschaftsrechten an eine Versicherung - Gewährung einer Überschussbeteiligung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden Mitglieder eines Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Prüfungsbefugnis des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 115
  • NJW 1996, 2521
  • NVwZ 1996, 1103 (Ls.)
  • DVBl 1996, 818 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Kläger verletzt sein könnten (vgl. BVerwGE 95, 25 ; BVerwGE 95, 133 , jeweils m.w.N.).

    Davon ist der erkennende Senat in seiner Rechtsprechung für ein als Aktiengesellschaft betriebenes Unternehmen ohne weiteres ausgegangen (BVerwGE 95, 25 ); aber auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit hat er keinen Anlaß gesehen, die Zulässigkeit von Bestandsübertragungen auf bestimmte Fälle zu beschränken (BVerwGE 95, 8).

    Ob dies der Fall ist, ist durch einen Vergleich der Stellung der Versicherten vor und nach der Bestandsübertragung festzustellen (BVerwGE 95, 25 m.w.N.).

    Ferner ist die Überschußbeteiligung (Beitragsrückerstattung) der Versicherten in ihrer Höhe langfristig, nämlich bis zum Jahre 2002, was einer durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge im Zeitpunkt der Bestandsübertragung entspricht, aufgrund Geschäftsplanmäßiger Erklärung der AG auf mindestens 98, 6 % des Rohüberschusses festgelegt, was nicht nur die übliche Mindestverpflichtung von 90 % (vgl. BVerwGE 95, 25 ), sondern auch, wie das erwähnte Gutachten (S. 21 f.) ausweist, den Branchendurchschnitt gewährter Überschußbeteiligungen überschreitet.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird bei der nicht fondsgebundenen Lebensversicherung der Umstand, daß die Versicherungsprämien hohe Sicherheitszuschläge enthalten, was den Ansatz eines niedrigen Rechnungszinses durch die Unternehmen einschließt, und daß sich die Zuschläge möglicherweise nachträglich als überhöht herausstellen, in der Weise ausgeglichen, daß die Versicherten nach Maßgabe der aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftspläne in Höhe von mindestens 90 % an dem vom Versicherer jährlich ausgewiesenen bilanziellen Rohüberschüssen zu beteiligen sind, was durch eine Direktgutschrift und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie die - zeitnahe (vgl. BVerwGE 82, 303 ) - Zuteilung hieraus zu entnehmender Beträge an die Versicherten geschieht (BVerwGE 95, 25 ).

    Das Wahren der Belange der Versicherten umfaßt hier den Schutz der bestehenden Lage, nicht aber deren Verbesserung (BVerwGE 95, 25 ).

    In dieser Beurteilung liegt keine Verletzung der bei der Genehmigung einer Bestandsübertragung zu beachtenden Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwGE 95, 25 ).

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Übrigens würde selbst dann, wenn den Versicherungsnehmern in der Lebensversicherung ein vertraglicher Anspruch darauf zustünde, daß im Rahmen der hier geltenden Überschußbeteiligung auch die stillen Reserven berücksichtigt (vgl. aber BGHZ 128, 54) oder jedenfalls anläßlich einer Bestandsübertragung aufgelöst und der Überschußbeteiligung zugeführt werden, eine Verschlechterung der Rechtsstellung der von der Bestandsübertragung betroffenen Versicherten nicht vorliegen.

    So gilt gerade für Versicherungsunternehmen ein strenges Niederstwertprinzip (§ 55 Abs. 4 und § 56 Abs. 1 VAG; vgl. dazu BGHZ 128, 54 ).

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Zutreffend hat das BAV die Maßstäbe herangezogen, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs hierzu entwickelt worden sind, und dementsprechend verlangt, die Abfindung müsse dem entsprechen, "was die gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, wobei die Mitglieder für den Verlust ihrer Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt werden" (BVerfGE 14, 263).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Die Bewertung des Unternehmens ist "nach der im Einzelfall geeigneten betriebswirtschaftlichen Methode" vorzunehmen (BGHZ 71, 40).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Allerdings hatte das BAV die von dem Verein vorgelegten Gutachten daraufhin zu überprüfen, ob sie erkennbare Mängel aufweisen, insbesondere widersprüchlich oder aus anderen Gründen nicht überzeugend sind und ob die Gutachter von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen sind sowie über die erforderliche Sachkunde verfügen (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 bis 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 97 = NVwZ 1993, 572 ).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 1 A 35.91

    Übertragung eines Versicherungsbestands - Mitglieder - Vereinsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Davon ist der erkennende Senat in seiner Rechtsprechung für ein als Aktiengesellschaft betriebenes Unternehmen ohne weiteres ausgegangen (BVerwGE 95, 25 ); aber auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit hat er keinen Anlaß gesehen, die Zulässigkeit von Bestandsübertragungen auf bestimmte Fälle zu beschränken (BVerwGE 95, 8).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87

    Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird bei der nicht fondsgebundenen Lebensversicherung der Umstand, daß die Versicherungsprämien hohe Sicherheitszuschläge enthalten, was den Ansatz eines niedrigen Rechnungszinses durch die Unternehmen einschließt, und daß sich die Zuschläge möglicherweise nachträglich als überhöht herausstellen, in der Weise ausgeglichen, daß die Versicherten nach Maßgabe der aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftspläne in Höhe von mindestens 90 % an dem vom Versicherer jährlich ausgewiesenen bilanziellen Rohüberschüssen zu beteiligen sind, was durch eine Direktgutschrift und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie die - zeitnahe (vgl. BVerwGE 82, 303 ) - Zuteilung hieraus zu entnehmender Beträge an die Versicherten geschieht (BVerwGE 95, 25 ).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Kläger verletzt sein könnten (vgl. BVerwGE 95, 25 ; BVerwGE 95, 133 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92
    Die Prüfungsbefugnis des BAV beschränkt sich im vorliegenden Zusammenhang darauf, ob die von dem Unternehmen gewählten Bemessungsgrundlagen zu unangemessenen Ergebnissen führen (vgl. auch BVerwGE 61, 59 ).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 -,.

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied in dem angegriffenen Urteil (BVerwGE 100, 115), die Klage sei zulässig, aber unbegründet.

    Auch nimmt die fachrichterliche Rechtsprechung an, dass die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit eine Wahlmöglichkeit haben, ob sie eine Bestandsübertragung nach den §§ 14, 44 VAG oder eine gesellschafts- oder körperschaftsrechtliche Umwandlung in Form der Vermögensübertragung - nach § 44b VAG a.F. - vornehmen wollen (so das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung BVerwGE 100, 115 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt dies in der angegriffenen Entscheidung ab, da das Mitglied nur in seiner Rolle als Versicherter nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und damit des genehmigten Geschäftsplans im Zuge der Überschussbeteiligung an den Vermögenswerten zu beteiligen sei (BVerwGE 100, 115 ).

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Daran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise ihre subjektiven Rechte verletzt sein könnten (BVerwGE 95, 25 (27); 95, 133 (134); Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 -).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99

    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz;

    Die Klagebefugnis ist nur dann zu verneinen, wenn unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise durch den angefochtenen Verwaltungsakt Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. Urteile vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 ; vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 ; vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerfG, 02.06.2004 - 1 BvR 782/94

    Ausschließung eines Richters des BVerfG wegen Tätigkeit in derselben Sache

    der Frau B..., 2. des Herrn B..., 3. des Herrn H..., 4. des Herrn P..., 5. des Herrn R..., 6. des Herrn Sch..., 7. des Herrn S..., 8. des Herrn U..., 9. der Frau W... gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 -,.
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 A 3.05

    Bestandsübertragung, Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts.

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 1.92

    Vermögensübertragung - AG - Stille Reserve - Prüfungsbefugnis - Ausscheidende

  • VG Würzburg, 19.12.2000 - W 2 K 99.179

    Auslegung des Begriffs "Hilfe zur Arbeit" bei der Zuweisung von Finanzmitteln im

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