Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2624
BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02 (https://dejure.org/2002,2624)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2002 - 3 A 1.02 (https://dejure.org/2002,2624)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02 (https://dejure.org/2002,2624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; BENeuglG § 1; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 3
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1
    Bund-Länder-Streitigkeit; Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes

  • Wolters Kluwer

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern - Bund-Länder-Streitigkeit - Streitigkeiten zwischen einem Land und einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes - Bundeseisenbahnvermögen ...

  • Judicialis

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; ; BENeuglG § 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrswirtschaftsrecht - Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 244
  • NVwZ 2003, 620
  • DVBl 2003, 416 (Ls.)
  • DÖV 2003, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 2.99

    S-Bahn; S-Bahn in West-Berlin; Bundeseisenbahnen; Aufwendungsersatz für

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Selbst wenn - entgegen den vorstehenden Darlegungen - der Bund auch über ein Sondervermögen an einem (verfassungsrechtlichen) Bund-Länder-Streit beteiligt sein könnte, müsste davon ausgegangen werden, dass sich im Streitfall die Beteiligten lediglich als Vermögensträger auf fiskalischer Ebene gegenüberstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ), was gleichfalls einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts entgegensteht; im Streitfall geht es im Kern nämlich darum, ob ein nach den Maßstäben des Urteils vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 2.99 - (BVerwGE 110, 180) an sich gegebener Anspruch auf Freistellung verjährt ist.
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Darüber hinaus legt die Tatsache, dass es sich bei der Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine Ausnahmebestimmung handelt und dass nach dem Willen des Gesetzgebers die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1 und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 A 1/84 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 11), eine enge Auslegung nahe.
  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Selbst wenn - entgegen den vorstehenden Darlegungen - der Bund auch über ein Sondervermögen an einem (verfassungsrechtlichen) Bund-Länder-Streit beteiligt sein könnte, müsste davon ausgegangen werden, dass sich im Streitfall die Beteiligten lediglich als Vermögensträger auf fiskalischer Ebene gegenüberstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ), was gleichfalls einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts entgegensteht; im Streitfall geht es im Kern nämlich darum, ob ein nach den Maßstäben des Urteils vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 2.99 - (BVerwGE 110, 180) an sich gegebener Anspruch auf Freistellung verjährt ist.
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Darüber hinaus wird § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163 sowie vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162, 173) einschränkend dahin ausgelegt, dass nur bestimmte, in ihrer Eigenart gerade durch die Beziehung zwischen dem Bund und einem Land geprägte Streitigkeiten erfasst und hierdurch von den ansonsten geltenden Zuständigkeitsregelungen ausgenommen werden; entspricht die Stellung eines Beteiligten in allen wesentlichen Punkten derjenigen eines Staatsbürgers im Allgemeinen, fehlt es an der Rechtfertigung, ihn einem Sonderrecht zu unterwerfen.
  • BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79

    Staatsverträge - Zustimmung des Landtags - Gesetzgebung - Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Darüber hinaus wird § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163 sowie vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162, 173) einschränkend dahin ausgelegt, dass nur bestimmte, in ihrer Eigenart gerade durch die Beziehung zwischen dem Bund und einem Land geprägte Streitigkeiten erfasst und hierdurch von den ansonsten geltenden Zuständigkeitsregelungen ausgenommen werden; entspricht die Stellung eines Beteiligten in allen wesentlichen Punkten derjenigen eines Staatsbürgers im Allgemeinen, fehlt es an der Rechtfertigung, ihn einem Sonderrecht zu unterwerfen.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 9 A 1.84

    Streitigkeiten - Anfragen - Informationsübermittlung - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Darüber hinaus legt die Tatsache, dass es sich bei der Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine Ausnahmebestimmung handelt und dass nach dem Willen des Gesetzgebers die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1 und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 A 1/84 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 11), eine enge Auslegung nahe.
  • Drs-Bund, 12.05.1959 - BT-Drs III/1094
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Im Gesetzgebungsverfahren zur Verwaltungsgerichtsordnung wurde die vormalige Gesetzesbegründung zum Bund-Länder-Streit wortwörtlich wiederholt (BTDrucks 3/55 S. 34), während andere Regelungen der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus rechtspolitischen Erwägungen wieder aufgegeben wurden (BTDrucks 3/1094 S. 6).
  • Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Im Gesetzgebungsverfahren zur Verwaltungsgerichtsordnung wurde die vormalige Gesetzesbegründung zum Bund-Länder-Streit wortwörtlich wiederholt (BTDrucks 3/55 S. 34), während andere Regelungen der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus rechtspolitischen Erwägungen wieder aufgegeben wurden (BTDrucks 3/1094 S. 6).
  • BVerwG, 25.11.1963 - VI A 1.62

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für dienstrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
    Darüber hinaus legt die Tatsache, dass es sich bei der Regelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine Ausnahmebestimmung handelt und dass nach dem Willen des Gesetzgebers die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit aus verfassungs- und rechtspolitischen Gründen auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1963 - BVerwG 6 A 1.62 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 1 und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 A 1/84 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 11), eine enge Auslegung nahe.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19

    Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

    Die Sonderregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist eng auszulegen und schließt von den sonst geltenden Zuständigkeitsbestimmungen nur diejenigen Verfahren aus, deren Gegenstände durch die Eigenart der Bund-Länder-Beziehung geprägt sind (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ; Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244 f. und vom 10. August 2011 - 6 A 1.11 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 305 Rn. 12).

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist demgemäß nur bei Streitigkeiten begründet, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwG, Urteile vom 30. Juli 1976 - 4 A 1.75 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 6, vom 27. März 1980 - 4 A 1.77 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 4 = juris Rn. 9, vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 18 und vom 25. August 2011 - 3 A 2.10 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 25 Rn. 16; Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 ), weil es nur dann gerechtfertigt ist, sie einem Sonderrecht zu unterwerfen (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244 = juris Rn. 2).

  • VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12

    Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen

    BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02 -, BVerwGE 117, 244, juris Rn. 3 ff., zum Bundeseisenbahnvermögen; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 50 Rn. 6.
  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

    Die Sonderregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO schließt von den sonst geltenden Zuständigkeitsbestimmungen nur diejenigen Verfahren aus, deren Gegenstände durch die Eigenart der Bund-Länder-Beziehung geprägt sind (Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ; Beschluss vom 12. Dezember 2002 - BVerwG 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244 f.).
  • VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99

    Kein Schadenersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen das Land Berlin

    Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für einen verwaltungsrechtlichen Bund-Länder-Streit ist nach der gebotenen einschränkenden Auslegung nur bei Streitigkeiten gegeben, die in ihrer Eigenart gerade durch die Beziehung zwischen Bund und Ländern geprägt sind und sich ihrem Gegenstand nach einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwGE 60, 173 f. [BVerwG 28.05.1980 - 7 A 2/79] ; E 87, 171; NVwZ 2003, 620).

    Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es sich bei einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen wie dem Entschädigungsfonds, der zwar (auch nur im. rechtsgeschäftlichen Verkehr) unter seinem Namen handeln, klagen oder verklagt werden kann ( § 9 Abs. 3 EntschG ), nicht um den "Bund" im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO handelt (BVerwG, NVwZ 2003, 620).

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

    Nur eine an dem Ziel orientierte Auslegung, eine bei Großprojekten als überlang empfundene Verfahrensdauer durch eine Konzentration des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu verkürzen (um Hemmnisse für Verwaltung und Investitionstätigkeit der Wirtschaft abzubauen), wird der vom Gesetzgeber vorausgesetzten sachlichen Begründung für die Ausnahmebestimmung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO gerecht, die als solche bereits aus allgemeinen Grundsätzen heraus (vgl. etwa BVerwG, B. v. 12.12.2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244/247) in der Regel eng auszulegen ist.
  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 8 A 16.40019

    Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für

    1.1.2 Hinzu kommt, dass die Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit auf das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i. V. m. § 17e Abs. 1 FStrG als Ausnahmeregelung nicht nur aus allgemeinen Grundsätzen heraus (vgl. BVerwG, B. v. 12.12.2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244/247), sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen ist.
  • BVerwG, 16.12.2003 - 4 A 14.03

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz; Künftige

    Die Regelung in § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wird in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2002 BVerwG 3 A 1.02 Buchholz 319 § 50 VwGO Nr. 21 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) einschränkend dahin ausgelegt, dass nur bestimmte, in ihrer Eigenart gerade durch die Beziehung zwischen dem Bund und einem Land geprägte Streitigkeiten erfasst und hierdurch von den ansonsten geltenden Zuständigkeitsregelungen ausgenommen werden; entspricht die Stellung eines Beteiligten in allen wesentlichen Punkten derjenigen eines Staatsbürgers im Allgemeinen, fehlt es an der Rechtfertigung, ihn einem Sonderrecht zu unterwerfen.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

    Nur eine an dem Ziel orientierte Auslegung, eine bei Großprojekten als überlang empfundene Verfahrensdauer durch eine Konzentration des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu verkürzen (um Hemmnisse für Verwaltung und Investitionstätigkeit der Wirtschaft abzubauen), wird der vom Gesetzgeber vorausgesetzten sachlichen Begründung für die Ausnahmebestimmung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO gerecht, die als solche bereits aus allgemeinen Grundsätzen heraus (vgl. etwa BVerwG, B. v. 12.12.2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244/247) in der Regel eng auszulegen ist.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

    Nur eine an dem Ziel orientierte Auslegung, eine bei Großprojekten als überlang empfundene Verfahrensdauer durch eine Konzentration des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu verkürzen (um Hemmnisse für Verwaltung und Investitionstätigkeit der Wirtschaft abzubauen), wird der vom Gesetzgeber vorausgesetzten sachlichen Begründung für die Ausnahmebestimmung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO gerecht, die als solche bereits aus allgemeinen Grundsätzen heraus (vgl. etwa BVerwG, B.v. 12.12.2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244/247) in der Regel eng auszulegen ist.
  • VG Wiesbaden, 08.10.2010 - 8 L 984/10

    Dinglicher Arrest durch einstweilige Anordnung

    Hierfür ist ohne Belang, dass das XXX nicht "Bund" im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist (vgl. BVerwG, B. v. 12.12.2002 - 3 A 1/02 -, BVerwGE 117, 244).
  • VG Berlin, 27.01.2022 - 29 K 287.18
  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03

    Herstellung eines funktionsfähigen und dem wachsenden Straßenverkehr angemessenen

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6557/03

    Erstattung von Kosten für die Bergung von Munition auf einem

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6556/03

    Erstattung der in den Jahren 1986 bis 1992 durch die Renovierung des Fernbahnhofs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht