Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38701
BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11 (https://dejure.org/2012,38701)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 6 C 32.11 (https://dejure.org/2012,38701)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 (https://dejure.org/2012,38701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 21 Abs. 1 Satz 4; PartG §§ 18, 19a, 23, 23a, 24, 26, § 27 Abs. 2 Satz 1, §§ 30, 31b
    Politische Partei; Rechenschaftsbericht; Feststellung von Unrichtigkeiten; staatliche Mittel; Forderungen aus der staatlichen Teilfinanzierung; sonstige Einnahmen; Erläuterung; Vermögensbilanz; lückenloser Anschluss; Feststellung der Zahlungsverpflichtung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 21 Abs. 1 Satz 4
    Anhörungsverfahren; Ausschlussfrist; Berücksichtigungspflicht; Einnahmen- und Ausgabenrechnung; Einreichungsfrist; Erläuterung; Fahrlässigkeit; Feststellung der Zahlungsverpflichtung; Feststellung von Unrichtigkeiten; Forderungen aus der staatlichen Teilfinanzierung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 21 Abs 1 S 4 GG, § 18 PartG, § 19a Abs 3 S 1 PartG
    Parteienfinanzierung; Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht; teilweise rechtswidriger Sanktionsbescheid

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Veränderung des Rechenschaftsberichts einer rechenschaftspflichtigen Partei unter bestimmten Voraussetzungen als Gegenstand eines eingeleiteten Prüfungsverfahrens nach Ablauf der in § 19a Abs. 3 S. 1, 2 PartG geregelten Frist; Angabe desjenigen Betrags durch ...

  • rewis.io

    Parteienfinanzierung; Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht; teilweise rechtswidriger Sanktionsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Veränderung des Rechenschaftsberichts einer rechenschaftspflichtigen Partei unter bestimmten Voraussetzungen als Gegenstand eines eingeleiteten Prüfungsverfahrens nach Ablauf der in § 19a Abs. 3 S. 1, 2 PartG geregelten Frist; Angabe desjenigen Betrags durch ...

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Veränderung des Rechenschaftsberichts einer rechenschaftspflichtigen Partei unter bestimmten Voraussetzungen als Gegenstand eines eingeleiteten Prüfungsverfahrens nach Ablauf der in § 19a Abs. 3 S. 1, 2 PartG geregelten Frist; Angabe desjenigen Betrags durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanktionsbescheid wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD teilweise rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanktionsbescheid wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD teilweise rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sanktionen in der Parteienfinanzierung - der Rechenschaftsbericht der NPD

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechenschaftsberichte der Parteien

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechenschaftsbericht der NPD - Sanktionsbescheid des Bundestagspräsidenten teilweise rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Möglichkeit nachträglicher Korrekturen oder Ergänzungen des Rechenschaftsberichts einer Partei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 194
  • NVwZ 2013, 952
  • NVwZ-RR 2013, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält der aus Art. 21 Abs. 1 GG abzuleitende Grundsatz der Freiheit der Parteien vom Staat das Gebot der fortdauernden Verankerung der Parteien in der Gesellschaft und ihrer darauf beruhenden Staatsferne (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 - BVerfGE 85, 264 ).

    Zum einen darf das Gesamtvolumen der einer Partei unmittelbar aus staatlichen Quellen zufließenden Einnahmen die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten (BVerfG, Urteil vom 9. April 1992 a.a.O. S. 289).

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher eine aus dem Umfang der den Parteien in den abgelaufenen Jahren aus öffentlichen Kassen zugeflossenen finanziellen Mitteln abgeleitete absolute Obergrenze staatlicher Zuwendungen an die Parteien angenommen, die der Gesetzgeber nur im Fall "einschneidender Veränderungen" der Verhältnisse oder mit Rücksicht auf Veränderungen des Geldwerts unter näher beschriebenen Voraussetzungen anpassen darf (BVerfG, Urteil vom 9. April 1992 a.a.O. S. 291).

  • Drs-Bund, 20.10.2009 - BT-Drs 16/14140
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Die Forderung, dass die Angaben aus verschiedenen Rechungsperioden informationell anschlussfähig also im zeitlichen Ablauf vergleichbar sind, gilt daher auch für die Rechenschaftsberichte der Parteien (vgl. Rixen, in: Kersten/Rixen, PartG, 1. Aufl. 2009, § 24 Rn. 27; Lenski, PartG, 1. Aufl. 2011, § 24 Rn. 13; vgl. ferner den Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 20. Oktober 2009 über die Rechenschaftsberichte 2000 bis 2007 sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen, BTDrucks 16/14140 S. 24).

    Hierauf hat der Präsident des Deutschen Bundestages in seinem Bericht vom 20. Oktober 2009 über die Rechenschaftsberichte 2000 bis 2007 sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen (BTDrucks 16/14140 S. 24) zu Recht hingewiesen.

  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Da die Vorschrift - wie dargelegt - keinen strafähnlichen Charakter hat, wäre hierbei zudem nicht von einem individuellen, sondern wie im Zivilrecht von einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2000 - X ZR 19/98 - NJW 2000, 2812 ).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Es wäre mithin auf das Maß an Fähigkeiten, Umsicht und Sorgfalt abzustellen, das von den Angehörigen der betreffenden Berufsgruppe bei der Erledigung des entsprechenden Geschäfts typischerweise verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - IX ZR 399/99 - NJW 2003, 2022 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Vielmehr sind bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - BVerfGE 110, 1 , m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, dass die Klägerin in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 Einnahmen aus staatlichen Mitteln nur in Höhe von 561 692, 12 EUR angegeben habe, ist zwar für das Revisionsgericht grundsätzlich nach § 137 Abs. 2 VwGO bindend; denn für die Auslegung der Angaben in einem der gesetzlichen Verpflichtung entsprechend eingereichten Rechenschaftsbericht kann insoweit jedenfalls nichts anderes gelten als für die Auslegung einer materiellrechtlich erheblichen Willenserklärung durch das Tatsachengericht (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14 S. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Ziel dieses verfassungsrechtlichen Transparenz- und Publizitätsgebots ist es, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offen zu legen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 , m.w.N.).
  • Drs-Bund, 19.07.2001 - BT-Drs 14/6711
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
    Das Grundprinzip dieses doppischen Rechnungsstils besteht darin, dass jeder Zuwachs an Vermögen ein Ertrag und jeder Vermögensverzehr ein Aufwand ist, so dass der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung (Ertrags- und Aufwandsrechnung) für eine Rechnungsperiode immer der Vermehrung bzw. Verminderung des Reinvermögens vom Beginn bis zum Ende der Rechnungsperiode entsprechen muss (vgl. Streitferdt, Vorschläge zur Rechnungslegung der Parteien und Prüfung ihrer Rechenschaftsberichte aus betriebswirtschaftlicher Sicht, BTDrucks 14/6711, 93 ).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot;

    Denn diese Regelung hat ebenso wenig wie § 31b Satz 1 PartG 2002 (vgl. hierzu: Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 - juris Rn. 65) einen rechtsethischen Schuldvorwurf gegen die Partei als Rechtsperson zum Gegenstand, sondern bezweckt die Einhaltung der Regeln zur Sicherung des Transparenzgebots in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG.

    Die konkreten Auswirkungen der in § 23a Abs. 1 Satz 1 PartG 1994 geregelten Sanktion können angesichts der Bedeutung der staatlichen Parteienfinanzierung für den Handlungsspielraum der politischen Parteien jedenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen zu einem Eingriff in den Schutzbereich der Betätigungsfreiheit der betroffenen Partei nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG führen, dessen Schwere bei einer Gesamtabwägung außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 66, zu § 31b PartG 2002, der allerdings keinen Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel, sondern einen unmittelbaren Zahlungsanspruch als Sanktion begründet).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 3 B 26.17

    Rechenschaftsbericht über Einnahmen einer politischen Partei aus Goldhandel

    Der Gesetzgeber wollte an das einkommensteuerliche Zuflussprinzip, wie es etwa in § 11 Abs. 1 EStG zum Ausdruck kommt, anknüpfen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 35).

    Abweichungen vom Saldierungsverbot - das selbst ebenfalls wiederum der Klarheit der Rechnungslegung dient (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 43) - sind nur dann denkbar, wenn dadurch die Transparenz des Rechenschaftsberichts erhöht wird (Küstermann, Das Transparenzgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG und seine Ausgestaltung durch das Parteiengesetz, 2003, S. 109; Jochum, in: Ipsen, Parteiengesetz. Kommentar, 2008, § 26 Rn. 8; dagegen Lenski, Parteiengesetz. Handkommentar, 2011, § 26 Rn. 11).

    Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge zielt das Publizitätsgebot für die Parteienfinanzen nicht primär auf eine korrekte Finanzwirtschaft der Parteien, sondern auf die möglichst vollständige Offenlegung politischer Einflussnahme mit finanziellen Mitteln (BVerwG, Urteil vom12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 39 in Anknüpfung an BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03, BVerfGE 111, 54 [83 ff.]; ferner Angelov, Vermögensbildung und unternehmerische Tätigkeit politischer Parteien, 2006, S. 364 ff.).

  • BVerwG, 13.05.2020 - 6 C 16.18

    Ausgaben; Bruttoprinzip; Einnahmen; Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit;

    Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids beruht auf § 23a Abs. 4 Satz 1 des Parteiengesetzes vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149) in der Fassung des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Art. 1 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2563; PartG), denn Rechtsgrundlage der Feststellung der Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts der Klägerin als politischer Partei durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages ist das zum Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids am 4. Oktober 2016 geltende Parteiengesetz (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 22).

    Der parteienrechtliche Einnahmebegriff geht damit wesentlich über den hergebrachten handelsrechtlichen Begriff der Einnahme hinaus, der die Summe aller Einzahlungen einer Periode zuzüglich der Forderungen, die in der Periode entstanden sind, umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 35, 37).

    Im Lichte dieser Verfassungsbestimmung soll gemäß § 26 Abs. 2 PartG jegliche Form der Saldierung der erlangten Leistungen mit in diesem Zusammenhang angefallenen Ausgaben grundsätzlich ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 43; Jochum, in: Ipsen, Parteiengesetz, 2. Aufl. 2018, § 26 Rn. 8; Kersten, in: Kersten/Rixen [Hrsg.], Parteiengesetz und Europäisches Parteienrecht, 2009, § 26 Rn. 10).

    Derartige, das Zuflussprinzip überlagernde Besonderheiten können sich insbesondere aus den im Gesetz enthaltenen Regelungen zum Rechenschaftsbericht und zur staatlichen Parteienfinanzierung ergeben (zu Letzterem s. bereits BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 Rn. 35).

  • BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem

    Ausgehend von diesen Maßstäben ergeben sich aus dem Sachvortrag der Beschwerdeführerin keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Beschluss des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 26. März 2009 in der Fassung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 12 B 6.17

    Verhältnis der Vorschriften über die Rechenschaftslegung der Parteien zu denen

    Vielmehr handelt es sich um Regelungen, mit denen das in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG verankerte Transparenz- und Publizitätsgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194, juris Rn. 28) aufgegriffen und durch allgemeine Veröffentlichungspflichten umgesetzt wird.
  • VG Berlin, 21.09.2017 - 2 K 413.16

    DIE PARTEI: Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

    Der parteienrechtliche Begriff der Einnahme weist zwar gewisse Ähnlichkeiten mit dem Begriff des Ertrages im Sinne des Handelsrechts auf, er kann aber im Einzelfall über den Begriff des Ertrages hinausgehen und ist daher nicht auf diesen begrenzt (vgl. zum Zusammenspiel von § 26 und § 24 PartG 2004 auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 6.12

    Zahlungspflicht; Abgabepflicht; Sanktion; Schuldgrundsatz; Strafe; strafähnliche

    Sie ist insoweit der Zahlungspflicht nach § 31b PartG bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht einer Partei (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 = Buchholz 150 § 24 PartG Nr. 1, jeweils Rn. 65 und vom 25. April 2013 - BVerwG 6 C 5.12 - BVerwGE 146, 224 = Buchholz 150 § 25 PartG Nr. 2, jeweils Rn. 46), dem Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsentgelten nach § 74 Abs. 2 AuslG i.d.F. des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl I S. 3306; vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 = Buchholz 402.240 § 74 AuslG Nr. 3 S. 7) und den Säumniszuschlägen nach § 240 Abs. 1 AO (vgl. BFH, Urteile vom 17. Januar 1964 - I 256/59 U - BFHE 79, 385 und vom 17. Juli 1985 - I R 172/79 - BFHE 145, 1 ) vergleichbar, auf die das Schuldprinzip ebenfalls nicht anwendbar ist.
  • VG Berlin, 09.01.2020 - 2 K 170.19

    Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot

    Dabei ist von einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (s. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 - juris Rn. 67 m.w.N. zu § 31b PartG; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Juli 2019 - 2 BvR 547/13 - juris Rn. 32 ff., insb.
  • VG Berlin, 12.08.2021 - 2 K 155.18
    Entscheidend ist, ob ein besonnen und gewissenhaft handelnder Schatzmeister einer rechenschaftspflichtigen und an der staatlichen Parteienfinanzierung teilnehmenden Partei die Unrichtigkeit des eingereichten Rechenschaftsberichts hätte erkennen und vermeiden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 -, juris Rn. 67 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 2 BvR 547/13 -, juris Rn. 36 ff.).

    Vielmehr zählt es gerade dann, wenn ihre Vertreter die Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts für möglich halten müssen, zu ihren Pflichten, sich zumindest durch eine entsprechende Anfrage bei der Bundestagsverwaltung vor Ablauf der Abgabefrist zu vergewissern, dass ihr Vorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 -, juris Rn. 68).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 8.12

    Zahlungspflicht des Betreibers einer Feuerungsanlage gemäß § 18 Gesetz über den

    Sie ist insoweit der Zahlungspflicht nach § 31b PartG bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht einer Partei (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2012 - BVerwG 6 C 32.11 - BVerwGE 145, 194 = Buchholz 150 § 24 PartG Nr. 1, jeweils Rn. 65 und vom 25. April 2013 - BVerwG 6 C 5.12 - BVerwGE 146, 224 = Buchholz 150 § 25 PartG Nr. 2, jeweils Rn. 46), dem Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsentgelten nach § 74 Abs. 2 AuslG i.d.F. des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl I S. 3306; vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 = Buchholz 402.240 § 74 AuslG Nr. 3 S. 7) und den Säumniszuschlägen nach § 240 Abs. 1 AO (vgl. BFH, Urteile vom 17. Januar 1964 - I 256/59 U - BFHE 79, 385 und vom 17. Juli 1985 - I R 172/79 - BFHE 145, 1 ) vergleichbar, auf die das Schuldprinzip ebenfalls nicht anwendbar ist.
  • VG Berlin, 26.09.2019 - 2 K 40.19

    Partei Liberal-Konservative-Reformer: Rückzahlungsforderungen des Bundestages

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht