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   BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15 D   

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https://dejure.org/2016,46756
BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15 D (https://dejure.org/2016,46756)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2016 - 5 C 10.15 D (https://dejure.org/2016,46756)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D (https://dejure.org/2016,46756)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; Anhängigkeit; Anhörungsrüge; Antrag auf Akteneinsicht; Antrag auf Fristverlängerung; Antrag auf Terminverlegung; Aussetzung des Entschädigungsverfahrens; Aussetzungsantrag; Beendigung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 3 VwGO, § 54 Abs 1 VwGO, § 45 Abs 1 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Terminverlegung

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung der Begründung einer Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters; Rechtliche Beurteilung der prozessualen Voraussetzungen für eine Terminverlegung und eines auf die Nichtverlegung und den weiteren ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Terminverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachung der Begründung einer Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters; Rechtliche Beurteilung der prozessualen Voraussetzungen für eine Terminverlegung und eines auf die Nichtverlegung und den weiteren ...

  • rechtsportal.de

    Glaubhaftmachung der Begründung einer Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters; Rechtliche Beurteilung der prozessualen Voraussetzungen für eine Terminverlegung und eines auf die Nichtverlegung und den weiteren ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Terminverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    Dieser Ausschluss greift nicht nur, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung anwesend waren und auf die Rüge verzichtet haben, sondern auch dann, wenn sie nicht anwesend waren, hierfür jedoch kein erheblicher Grund im Sinne der § 173 Satz 1 VwGO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO gegeben war (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - NVwZ-RR 2016, 833 = juris Rn. 39).

    Denn das Recht auf freie Wahl eines Prozessbevollmächtigten endet dort, wo dieser für einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist, einen Prozess zu führen, und damit den angemessenen Fortgang des Verfahrens längerfristig verhindert (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Rn. 28, juris).

  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    VGH Kassel - 11.02.2015 - AZ: VGH 29 C 1241/12.E.
  • BFH, 17.09.1987 - VIII B 199/86
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie nach Verkündung des Urteils Anhörungsrüge gegen die Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge vom 14. November 2016 erhoben haben (vgl. BFH, Beschluss vom 17. September 1987 - VIII B 199/86 - juris; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - NJW-RR 2008, 72).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie nach Verkündung des Urteils Anhörungsrüge gegen die Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge vom 14. November 2016 erhoben haben (vgl. BFH, Beschluss vom 17. September 1987 - VIII B 199/86 - juris; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 AV 2.15

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; erforderliche Zahl von zur

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 AV 2.15 - NVwZ 2016, 253 Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15
    Dahinstehen kann, ob die Ablehnungsanträge derzeit zulässig sind, obwohl sie erst nach Urteilsverkündung und damit nach Erlass einer den Rechtsstreit abschließenden unanfechtbaren Entscheidung gestellt wurden und es bislang an einer erfolgreichen, das Verfahren gemäß § 152a Abs. 5 Satz 2 VwGO in eine frühere Verfahrenslage zurückversetzenden Anhörungsrüge fehlt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22

    Vertagung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2023, a. a. O., Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D -, juris, Rn. 5.
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Es kann dahingestellt bleiben, ob generellen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge zu folgen ist (für Unzulässigkeit: VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 3 ff.; VGH München, Beschluss vom 7. November 2016 - 10 BV 16.962 - NVwZ-RR 2017, 310 Rn. 6 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 3 SO 79/17 - LKV 2018, 288; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 152a Rn. 28; zu § 25 StPOBGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris Rn. 8 ff.; a.A. Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 54 Rn. 50d f.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 38; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 Rn. 26; die Frage offenlassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662 Rn. 3 und vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Auch wenn ein Richter bei der rechtlichen Beurteilung - insbesondere bei prozessualen Fragen - eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht dies - selbst wenn die Ansicht rechtsirrig wäre - regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2016 - BVerwG 5 C 10.15 D -, juris, RdNr. 10).
  • OVG Thüringen, 16.07.2019 - 3 KO 35/15

    (Keine) Besorgnis der Befangenheit wegen Verfahrensverzögerungen

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschlüsse vom 19.04.2018 - 1 C 1.17 - juris, vom 12.12.2016 - 5 C 10/15 D - juris und vom 30.09.2015 - 2 AV 2.15 - juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.05.1999 - 4 N 595/94 - juris).

    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass er abgelehnten Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06 - Juris; BVerwG, Beschluss vom 12.12.2016 - 5 C 10/15 D - Juris Rdn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.04.2000 - A 13 S 2896/97 - juris Rdn. 3).

  • BVerwG, 06.07.2023 - 5 PKH 2.23

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Entsprechendes gilt für die von einem Richter gewählte Gestaltung des Verfahrens (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 9 A 3150/17

    Anforderungen an die Geltendmachung eines vorschriftswidrig besetzten Gerichts

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D -, juris Rn. 5, m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2023 - 4 LA 111/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

    Dies gilt selbst für irrige Ansichten, soweit sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist ( BVerwG, Beschl. v. 7.11.2017 - 1 A 8.17 -, juris Rn. 5 u. v. 12.12.2016 - 5 C 10.15 D -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 2 LA 373/19

    Befangenheit; Beweiswürdigung; Bewertungsfehler; ernstliche Zweifel;

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG, Beschl. v. 19.4.2018 - 1 C 1.17 -, juris, v. 12.12.2016 - 5 C 10.15 D -, juris; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 44 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 12 A 2622/21

    Eltern als Kostenschuldner der Tagespflegeperson hinsichtlich Vergütung der

    Ungeachtet dessen, ob es für die Wirksamkeit eines Beschlusses über die Ablehnung eines Befangenheitsantrags dessen Bekanntgabe an die Beteiligten bedarf oder der Eingang des unanfechtbaren Beschlusses auf der Geschäftsstelle mit Beglaubigungsvermerk ausreichend ist, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D -, juris Rn. 11, ist den Prozessbevollmächtigten der Klägerin der das Befangenheitsgesuch ablehnende Beschluss jedenfalls vor Beginn der mündlichen Verhandlung zugegangen und auch zur Kenntnis genommen worden.
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