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   BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67   

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https://dejure.org/1969,2198
BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67 (https://dejure.org/1969,2198)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1969 - I C 20.67 (https://dejure.org/1969,2198)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1969 - I C 20.67 (https://dejure.org/1969,2198)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsverbot für Kräutertees in Drogerien - Ausschluss von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken - Verkauf pharmazeutischer Präparate

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertritt, daß Art. 129 Abs. 3 GG lediglich eine Spezialnorm für vorkonstitutionelle Ermächtigungen darstelle und auf nachkonstitutionelles Recht nicht angewendet werden könne (BVerfGE 2, 307 [332/333]; 7, 282 [291]; 8, 274 [306]), werden auch unter diesem Gesichtspunkt gegen, die Regelung der Arzneimittelabgabe, wie sie in den §§ 29 ff. AMG vorgesehen ist, verfassungsrechtliche Bedenken nicht erhoben werden können.
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 9, 73 (76) [BVerfG 07.01.1959 - 1 BvR 100/57] entschieden, daß die von der AMVO vorgenommene Abgrenzung der apothekenpflichtigen Mittel die zugrunde liegende Ermächtigung nicht überschreite.
  • BGH, 17.09.1965 - Ib ZR 11/64

    Apothekenzwang bei sog. Vorbeugungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    ebenso BGHZ 44, 208 [211]; KG, JR 1964, 152; KG, DAZ 1964, 1781 = Pharm.Ztg.
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertritt, daß Art. 129 Abs. 3 GG lediglich eine Spezialnorm für vorkonstitutionelle Ermächtigungen darstelle und auf nachkonstitutionelles Recht nicht angewendet werden könne (BVerfGE 2, 307 [332/333]; 7, 282 [291]; 8, 274 [306]), werden auch unter diesem Gesichtspunkt gegen, die Regelung der Arzneimittelabgabe, wie sie in den §§ 29 ff. AMG vorgesehen ist, verfassungsrechtliche Bedenken nicht erhoben werden können.
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    Die Verpflichtung des Verordnungsgebers, von der Ermächtigung der §§ 30, 32 AMG Gebrauch zu machen, ergibt sich schon daraus, daß die im Arzneimittelgesetz unter den §§ 29 ff. vorgesehene Regelung der Arzneimittelabgabe ohne sie nicht praktikabel wäre (vgl. BVerfGE 13, 248 [254]; siehe auch Spanner, BayVBl. 1962, 225).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertritt, daß Art. 129 Abs. 3 GG lediglich eine Spezialnorm für vorkonstitutionelle Ermächtigungen darstelle und auf nachkonstitutionelles Recht nicht angewendet werden könne (BVerfGE 2, 307 [332/333]; 7, 282 [291]; 8, 274 [306]), werden auch unter diesem Gesichtspunkt gegen, die Regelung der Arzneimittelabgabe, wie sie in den §§ 29 ff. AMG vorgesehen ist, verfassungsrechtliche Bedenken nicht erhoben werden können.
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 41.61

    Regelung des Glücksspielwesens durch die Gewerbeordnung (GewO) - Aufstellung von

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1969 - I C 20.67
    Es sei in diesem Zusammenhang auf die Vorschrift des § 33 f der Gewerbeordnung verwiesen, die ohne den Erlaß der darin vorgesehenen Rechtsverordnungen ebenfalls nicht effektuierbar war und deren Verfassungsmäßigkeit vom Senat anerkannt worden ist (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 41.61 - […
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