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   BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69   

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https://dejure.org/1971,472
BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69 (https://dejure.org/1971,472)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1971 - V C 4.69 (https://dejure.org/1971,472)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1971 - V C 4.69 (https://dejure.org/1971,472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gleichstellung mit einem Schwerbeschädigten - Rückwirkende Kraft des Ausspruchs einer Gleichstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 79
  • DVBl 1971, 917
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68

    Schwerbeschädigtengesetz, erwerbsbeschränkte Personen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69
    In seinem Urteil vom 20. März 1969 (BB 1969, 878) hat es entschieden, daß während des Gleichstellungsverfahrens noch kein Schutz gegen Kündigungen des Arbeitgebers besteht, da § 2 SchwbG nach seinem Sinn und Zweck den Ausspruch der Gleichstellung durch die Hauptfürsorgestelle voraussetzt.
  • BVerwG, 09.10.1969 - II C 131.67

    Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69
    So hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Oktober 1969 - BVerwG II C 131.67 -) zutreffend für den Bereich des Gesetzes zu Art. 131 GG ausgesprochen, daß für die gleichgestellten Personen nichts anderes gelten könne als für die im Gesetz bezeichneten, gleichviel, in welchem Zeitpunkt die Gleichstellung beantragt oder vorgenommen worden sei; er hat damit den Grundsatz der zeitlich unbegrenzten Rückwirkung der Gleichstellung völlig zu Recht anerkannt.
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Auslegung behördlicher Erklärungen "nach allgemein gültigen Grundsätzen nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend" (BVerwGE 13, 99 [103]).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69
    Ebenso ist in BVerwGE 17, 267 (270) [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61] darauf hingewiesen, daß es auch im öffentlichen Recht regelmäßig nur auf den erklärten Willen ankomme.
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Folglich hat der versorgungsamtliche Feststellungsbescheid nach § 3 Abs. 1 SchwbG - anders als der' Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes nach § 2 Abs. 1 SchwbG (vgl. BVerwGE 37, 79 [81]) - bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. BVerwGE 13, 195 [200]; 72, 8 [10] sowie Urteil vom 17. September 1981 [a.a.O.]; im übrigen Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 7. Aufl. 1988, Rdnrn. 11 f. zu § 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72

    Zur Gleichstellung Behinderter zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes

    Steht die Kündigung unmittelbar bevor - oder ist sie gar schon ausgesprochen -, so hilft der durch die Gleichstellung bewirkte erhöhte Kündigungsschutz kaum noch, weil er erst mit der Bekanntgabe der Gleichstellung wirksam wird (vgl. BVerwGE 37, 79) und eine vorher ausgesprochene Kündigung unberührt läßt (Rewolle, a.a.O., Teil II, § 2 Nr. 6).
  • BVerwG, 22.08.1990 - 2 B 15.90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Entlassung eines Beamten auf Probe wegen

    Aufgrund dieses Hinweises war die Beklagte schon deshalb nicht gehalten, Nachforschungen anzustellen, da der Gleichstellung nach § 2 SchwbG a.F. keine rückwirkende Kraft beizumessen ist (BVerwGE 37, 79, 81; 81, 84, 86).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76

    Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines

    Der gemäß § 2 SchwBeschG Gleichgestellte genießt zwar - im Gegensatz zu dem Schwerbeschädigten des § 1 SchwBeschG (BAG 5, 208; BAG 8, 123) - den Schutz des Gesetzes erst von dem Zeitpunkt an, zu dem seine Gleichstellung von der zuständigen Behörde ausgesprochen worden ist (BAG, Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - [AP § 2 SchwBeschG Nr. 6]; BVerwGE 37, 79 [81 ff.] mit umfangreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 63.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Folglich hat der versorgungsamtliche Feststellungsbescheid nach § 3 Abs. 1 SchwbG - anders als der Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes nach § 2 Abs. 1 SchwbG (vgl. BVerwGE 37, 79 [BVerwG 13.01.1971 - V C 4/69]) - bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. BVerwGE 13, 195 [BVerwG 29.11.1961 - VI C 124/61]; 72, 8 sowie Urteil vom 17. September 1981 ; im übrigen Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 7. Aufl. 1988, Rdnrn. 11 f. zu § 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81

    Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Die Gleichstellung i.S. des § 2 SchwbG ist - anders als die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - ein konstitutiver Verwaltungsakt (vgl. BVerwG vorn 13. Januar 1971, BVerwGE 37, 79; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; Gröninger, SchwbG 1981, § 2 Anm. 5 b; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 5. Auf1., § 2 Anm. 38).
  • BVerwG, 17.07.1984 - 5 B 44.83

    Gleichstellung mit den Schwerbehinderten - Gleichstellung mit den

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für § 2 des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 14. August 1961 (BGBl. I §. 1234), der unter vergleichbaren Voraussetzungen wie nunmehr § 2 SchwbG die Gleichstellung mit Schwerbeschädigten regelte, anerkannt, daß erst mit der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung die Gleichstellung wirksam wird (BVerwGE 37, 79 [82]; ebenso BAG, Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; im gleichen Sinne für die Neufassung von § 2 SchwbG auch Jung/Cramer, SchwbG, 2. Aufl. 1980, § 2 Rdnr. 22; Rewolle/Dörner, SchwbG, 1984, § 2 Anm. II 1; Wilrodt/Gotzen/Neumann SchwbG, 6. Aufl. 1984, § 2 Rdnr. 38).
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