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   BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15   

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BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15 (https://dejure.org/2016,1669)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2016 - 7 B 12.15 (https://dejure.org/2016,1669)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 7 B 12.15 (https://dejure.org/2016,1669)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage; Bestätigung einer Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden durch Inkrafttreten des Landwassergesetzes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage; Bestätigung einer Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden durch Inkrafttreten des Landwassergesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ; Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).

    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich bei der Prüfung des nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses auf den zutreffenden rechtlichen Maßstab bezogen, wonach jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art in Betracht kommt, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern (siehe BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1 , vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 und vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 54).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 u.a. - juris Rn. 19 und vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 - BVerwGE 149, 94 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 3 B 28.15

    Anforderungen an den Widmungsakt staatlicher Stellen der DDR bzgl. Einstufung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2011 - 8 B 98.10 - juris Rn. 8, vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7 und vom 28. März 2012 - 8 B 76.11 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 76 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12

    Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle

  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07

    Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06

    Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

  • BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07

    Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur

  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04

    Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S.

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

  • BVerwG, 11.07.1975 - VII B 62.74
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 7 B 13.15

    Beihilfe; beihilfefähige Aufwendungen; Angemessenheit; Festbetrag; dynamische

    Mit seinem daraufhin eingelegten Widerspruch machte der Kläger unter Bezugnahme auf sein Vorbringen in dem Vorverfahren zu dem zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren OVG 7 B 12.15 geltend, dass Generika bei seiner Ehefrau gesundheitsgefährdende Nebenwirkungen hätten.

    Sicht indiziert." In dem Vorverfahren zu OVG 7 B 12.15 hatte der Kläger eine weitere Bescheinigung eingereicht, welche zwar - ebenso wie die streitgegenständliche Verordnung - auf dem Vordruck des P... ausgestellt worden war, jedoch nicht von Dr. med.

    Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung vom 9. Dezember 2015 die Verfahren OVG 7 B 48.14, OVG 7 B 10.15, OVG 7 B 11.15, OVG 7 B 12.15 und OVG 7 B 13.15 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.

    Da er seine Behauptung auch nach gerichtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung lediglich durch Bezugnahme auf die im Widerspruchsverfahren des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens OVG 7 B 12.15 eingereichten ärztlichen Bescheinigungen substantiiert hat, war auch insoweit eine weitere Aufklärung von Amts wegen nicht geboten (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Eine Erläuterung enthält allerdings das "Rezept" vom 9. Mai 2014, welches der Kläger in dem Vorverfahren zu dem zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren OVG 7 B 12.15 einreichte.

  • OLG Brandenburg, 19.11.2020 - 5 U 111/19

    Ausgleichsansprüche nach dem GBBerG Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die

    Die als Landesrecht fortgeltenden Vorschriften des Wassergesetzes der DDR (Art. 9 Abs. 1 S. 1 EV in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 GG; vgl. BVerwG Beschluss vom 13. Januar 2016, Az. 7 B 12/15) wurden im Land Brandenburg durch das Wassergesetz vom 13. Juli 1994 abgelöst, nach dessen § 66 Abs. 1 BbgWG die Gemeinden die Aufgaben haben, Abwasser zu entsorgen und die hierfür erforderlichen Anlagen zu betreiben.
  • OLG Brandenburg, 11.02.2021 - 5 U 70/18

    Ausgleichsansprüche nach dem GBBerG Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die

    Die als Landesrecht fortgeltenden Vorschriften des Wassergesetzes der DDR (Art. 9 Abs. 1 S. 1 EV in Verbindung mit Art. 70 Abs. 1 GG; vgl. BVerwG Beschluss vom 13. Januar 2016, Az. 7 B 12/15) wurden im Land Brandenburg durch das Wassergesetz vom 13. Juli 1994 abgelöst, nach dessen § 66 Abs. 1 BbgWG die Gemeinden die Aufgaben haben, Abwasser zu entsorgen und die hierfür erforderlichen Anlagen zu betreiben.
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