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   BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59   

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BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59 (https://dejure.org/1962,5439)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1962 - VI C 149.59 (https://dejure.org/1962,5439)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1962 - VI C 149.59 (https://dejure.org/1962,5439)
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  • BVerwG, 17.01.1961 - I B 135.60

    Regelung der Berufsausbildung sowie der Arbeitsverhältnisse Jugendlicher in

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59
    Grundsätzlich sei zwar ein Rechtsmittel gegen eine bestimmte Art der Begründung einer Entscheidung nicht gegeben, der Grundsatz erleide aber eine Ausnahme, wenn die Tragweite des einen oder anderen Grundes verschieden sei (so Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1961 - BVerwG I B 135.60 - und Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 14.58 - BVerwGE 10, 148).

    Daran kann aber allenfalls ein rechtsschutzwürdiges Interesse anerkannt werden, wenn die Tragweite der Gründe des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Rechtskraft eine andere ist als die Tragweite der nach der Auffassung des Rechtsmittelklägers die Entscheidung rechtfertigenden Gründe (so auch die von der Revision angeführten Entscheidungen vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 14.58 - [BVerwGE 10, 148] und vom 17. Januar 1961 - BVerwG I B 135.60 -).

  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59
    Grundsätzlich sei zwar ein Rechtsmittel gegen eine bestimmte Art der Begründung einer Entscheidung nicht gegeben, der Grundsatz erleide aber eine Ausnahme, wenn die Tragweite des einen oder anderen Grundes verschieden sei (so Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1961 - BVerwG I B 135.60 - und Urteil vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 14.58 - BVerwGE 10, 148).

    Daran kann aber allenfalls ein rechtsschutzwürdiges Interesse anerkannt werden, wenn die Tragweite der Gründe des angefochtenen Urteils hinsichtlich der Rechtskraft eine andere ist als die Tragweite der nach der Auffassung des Rechtsmittelklägers die Entscheidung rechtfertigenden Gründe (so auch die von der Revision angeführten Entscheidungen vom 10. Februar 1960 - BVerwG V C 14.58 - [BVerwGE 10, 148] und vom 17. Januar 1961 - BVerwG I B 135.60 -).

  • BVerwG, 23.11.1961 - II C 118.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1962 - VI C 149.59
    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat daher mit Recht in einem, ähnlichen Fall - in dem ebenfalls das Berufungsgericht die Entscheidung des Beklagten nach § 7 G 131 aufgehoben hatte, weil die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vorlagen, und in den Gründen dargelegt hatte, der Beklagte sei für diese Entscheidung zuständig gewesen - ausgeführt, durch diesen Teil der Urteilsgründe sei der Beklagte nicht beschwert (Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 118.59 -).
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