Rechtsprechung
BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer - Beurteilungsspielraum bei der Ermittlung der Unbilligkeit der Steuereinziehung - Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung wegen fehlender Sachnähe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.01.1000 - II A 372/66
- BFH, 07.10.1965 - IV 139/65
- VGH Hessen, 04.11.1965 - OS V 72/64
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1965 - II A 1266/64
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1965 - III A 71/64
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1966 - II A 1339/65
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1966 - II A 372/66
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 2/70
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 4/70
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 6/70
- BVerwG, 17.07.1972 - VII C 77.66
- BVerwG, 02.11.1972 - VII C 75.66
- BVerwG, 13.11.1972 - VII C 67.66
- BVerwG, 15.12.1972 - VII C 28.66
- BVerwG, 30.03.1973 - VII C 188.66
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 69
- VersR 1970, 966
- DVBl 1970, 543
- DB 1970, 1471
Wird zitiert von ... (18)
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 - Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543 -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetzes gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 (282); Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 (224); s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 (79)).
In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 - Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543 -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.
Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetzes gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 (282); Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 (224); s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 (79)).
- BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78
Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie - …
Der Begriff "unbillig" ist in diesem Zusammenhang - ebenso wie der Begriff "billig" - als unbestimmter Rechtsbegriff von den Gerichten nach Rechtsmaßstäben im einzelnen zu konkretisieren (vgl zB BSGE 52, 169, 475 = SozR Nr. 4 zu 5 577 EVO, BSGE 45, 171, 475 = SozR 2200 5 568 Nr. 2; BVerwGE 35, 69, 75 ff - zu 5"ääino"-; insoweit korrigiert 39, 555;. - BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66
Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer - …
(Parallelsache zu BVerwG VII C 75.66).Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.
Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66
Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende …
(Parallele zu BVerwG VII C 75.66).Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.
Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Daß der Gesetzgeber eine Grundlage für eine Verwaltungsentscheidung unter Verwendung sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe schaffen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [243]; 13, 153 [161]; 21, 73 [79]; BVerwGE 35, 69 [73]). - BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66
Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von …
Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
- BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66
Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende …
Die Sache führt in der rechtlichen Beurteilung zu den gleichen Rechtsfragen wie die Sache BVerwG VII C 75.66.Die nachfolgende Begründung stimmt deswegen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
Auch insoweit stimmt die nachfolgende Begründung im wesentlichen mit der Begründung des Vorlagebeschlusses vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VII C 75.66 überein.
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70
Koppelung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit einer Ermessensentscheidung; …
In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 6/70
Wertung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 S. 1 AO (Abgabenordnung) als …
In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 = Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282]; Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 4/70
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der inzwischen bezahlten …
In der Rechtsprechung der VG hat sich demgegenüber in zunehmendem Maße die jetzt vom vorlegenden Senat vertretene Auffassung durchgesetzt (vgl. den Vorlagebeschluß des BVerwG vom 13. Februar 1970, BVerwGE 35, 69 - Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 543 - DVBl 1970, 543[BVerwG 13.02.1970 - VII C 75/66] -), wonach der wertende Begriff "unbillig" als unbestimmter Rechtsbegriff zu beurteilen ist, hinsichtlich dessen Auslegung es nur eine richtige und damit gerichtlich voll nachprüfbare Entscheidung geben kann, so daß für einen Ermessensbereich nur noch das sog. Folgeermessen übrig bleibt.Die Frage, ob diese Mehrbelastung, wie dies auch im vorliegenden Ausgangsverfahren geschehen ist, dem Steuerpflichtigen schon für Veranlagungszeiträume auferlegt werden konnte, die bei Bekanntgabe des Urteils vom 3. Oktober 1961 vollständig oder nahezu vollständig abgeschlossen waren, ist im Schrifttum zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Problematik rückwirkend belastender Gesetze gesehen worden (vgl. Kloepfer, Steuer und Wirtschaft 1971 S. 277 [282] Söhn, Finanz-Rundschau 1971 S. 222 [224]; s. ferner die Hinweise im Vorlagebeschluß BVerwGE 35, 69 [79]).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 2/70
Zur Frage der Besetzung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des …
- BVerwG, 04.12.1970 - VII C 127.66
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundsteuerbescheids hinsichtlich der …
- BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68
Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des …
- BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68
Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei …
- BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer …
- BVerwG, 04.12.1970 - VII B 8.70
Bewilligung eines Armenrechts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …
- BVerwG, 07.07.1970 - VII B 42.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Besteuerung von Automaten - …
- VG Berlin, 25.10.1972 - I A 68.72
Anspruch auf Zuerkennung einer Förderungshilfe nach dem Filmförderungsgesetz …