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   BVerwG, 13.02.1980 - 7 B 84.79   

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https://dejure.org/1980,3989
BVerwG, 13.02.1980 - 7 B 84.79 (https://dejure.org/1980,3989)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1980 - 7 B 84.79 (https://dejure.org/1980,3989)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1980 - 7 B 84.79 (https://dejure.org/1980,3989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Güterfernverkehrsgenehmigung - Berücksichtigung des behördlichen Ermessens bei der Rücknahme einer Genehmigung - Maßgeblichkeit eines Verschuldens des Genehmigungsinhabers bei der Rücknahme derselben - Erheblichkeit einer Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1980 - 7 B 84.79
    Der Senat hat bereits für das Gebiet des Verkehrsrechts (zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - (BVerwGE 51, 359 [361]) wie auch für die Rücknahmetatbestände des § 78 GüKG (Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 - in Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3; Beschluß vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72) ausgesprochen, daß die systematische Unterscheidung zwischen Entziehung und Wiedererteilung von Genehmigungen es nicht zuläßt, im Entziehungs-(Rücknahme-)Verfahren nachträgliche Änderungen zugunsten des Anfechtungsklägers zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 06.03.1972 - VII B 12.72

    Rücknahme einer Erlaubnis zum Güternahverkehr bei Steuerrückständen -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1980 - 7 B 84.79
    Der Senat hat bereits für das Gebiet des Verkehrsrechts (zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - (BVerwGE 51, 359 [361]) wie auch für die Rücknahmetatbestände des § 78 GüKG (Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 - in Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3; Beschluß vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72) ausgesprochen, daß die systematische Unterscheidung zwischen Entziehung und Wiedererteilung von Genehmigungen es nicht zuläßt, im Entziehungs-(Rücknahme-)Verfahren nachträgliche Änderungen zugunsten des Anfechtungsklägers zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII B 85.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1980 - 7 B 84.79
    Der Senat hat bereits für das Gebiet des Verkehrsrechts (zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - (BVerwGE 51, 359 [361]) wie auch für die Rücknahmetatbestände des § 78 GüKG (Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 - in Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3; Beschluß vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72) ausgesprochen, daß die systematische Unterscheidung zwischen Entziehung und Wiedererteilung von Genehmigungen es nicht zuläßt, im Entziehungs-(Rücknahme-)Verfahren nachträgliche Änderungen zugunsten des Anfechtungsklägers zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 114.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entziehung der Erlaubnis für

    Die insofern von der Beschwerde aufgeworfene Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Entziehung einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr maßgeblich sei, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 [Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3], vom 6. März 1972 - BVerwG 7 B 12.72 - und vom 13. Februar 1980 - BVerwG 7 B 84.79 -).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 B 233.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rücknahme einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es für die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Güterkraftverkehrserlaubnis auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, also des Widerspruchsbescheides der Behörde ankommt (Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 - in Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3; Beschlüsse vom 17. Mai 1978 - BVerwG 7 B 88.78 - und vom 13. Februar 1980 - BVerwG 7 B 84.79 -).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 B 241.81

    Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis auf der Grundlage der Unzuverlässigkeit

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es für die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Güterkraftverkehrserlaubnis auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, also des Widerspruchsbescheides der Behörde ankommt (Beschluß vom 13. März 1964 - BVerwG 7 B 85.62 - in Buchholz 442.03 § 78 GüKG Nr. 3; Beschlüsse vom 17. Mai 1978 - BVerwG 7 B 88.78 - und vom 13. Februar 1980 - BVerwG 7 B 84.79 -).
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